Gesundheit/Digitalisierung

Ausgabe von elektronischem Heilberufsausweis ab sofort möglich

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Zeichnung: Person prüft Patientenakte auf Tablet

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis erhalten Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeuten sicheren Zugang zu digitalen Gesundheitsdaten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Anträge sind online über das elektronische Gesundheitsberuferegister zu stellen.

Das Gesundheitswesen wird zunehmend digitaler. Insbesondere die Vernetzung unterschiedlicher Berufsgruppen spielt dabei eine zentrale Rolle. Ein wichtiger Teil ist etwa der Zugriff auf Daten und Anwendungen der sogenannten Telematikinfrastruktur. Sie ist die zentrale Plattform für Gesundheitsanwendungen in Deutschland. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) können Pflegekräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten sicher auf diese Infrastruktur sowie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zugreifen. Elektronische Heilberufsausweise werden auch für in Baden-Württemberg tätige Gesundheitsfachkräfte ab sofort ausgestellt.

Sicherer Zugriff auf Gesundheitsdaten und Anwendungen

„Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist ein Meilenstein auf dem Weg zur sicheren Kommunikation im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis können die Angehörigen der Gesundheitsfachberufe wie Pflegefachkräfte nun in die Telematikinfrastruktur einbezogen werden“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (19. Mai) in Stuttgart. „Pflegefachkräfte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Hebammen erhalten mit diesem Ausweis patientenbezogenen Zugriff zum Beispiel auf die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept, die elektronischen Notfalldaten und können nun etwa mit der Ärzteschaft sicher per E-Mail kommunizieren.“

Die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur sind erstattungsfähig entsprechend dem Verhandlungsergebnis zwischen den Berufsgruppen und dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.

Ausgewählte Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten sollten eHBA-Antrag zeitnah stellen

Bis zum 1. Januar 2024 müssen sich die Erbringer von häuslicher Krankenpflege und Erbringer von außerklinischer Intensivpflege (nach § 360 Absatz 8 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung) an die Telematikinfrastruktur anschließen. Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten sollten nach Rücksprache mit ihren Arbeitgebern zeitnah ihre Anträge für einen elektronischen Heilberufsausweis stellen, um lange Wartezeiten von der Antragstellung bis zu Ausstellung des eHBA zu vermeiden. Möglich ist das digital über die Webseite des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR).

Die Anbindung der gesamten Langzeitpflege an die Telematikinfrastruktur läuft derzeit an. Daher werden die eHBAs auch in der stationären Langzeitpflege benötigt. Bislang besteht für die Langzeitpflege allerdings keine Refinanzierungsvereinbarung für den eHBA, dies ist aber derzeit Gegenstand von Verhandlungen der Selbstverwaltung. Daher ist eine gängige Empfehlung, dass vorerst beispielsweise die Pflegedienstleitung sowie eine weitere Pflegekraft einer Einrichtung jeweils einen eHBA beantragen. Um die sichere Kommunikation der Telematikinfrastruktur nutzen zu können, benötigen vorerst nicht alle Pflegekräfte einer Einrichtung einen solchen Ausweis.

Hintergrundinformationen

Mit dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters wird eine gemeinsame Stelle der Länder als elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) geschaffen. Über das Register erhalten alle Angehörigen der Gesundheitsfachberufe wie Pflegekräfte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Hebammen, zu späteren Zeitpunkten auch noch weitere Angehörige von Gesundheitsfachberufen, ihre elektronischen Heilberufsausweise, damit sie mit Anwendungen basierend auf der gemeinsamen Telematikinfrastruktur arbeiten können.

Für den Austausch von Gesundheitsdaten innerhalb der Telematikinfrastruktur ist ein besonderes Sicherheitsniveau erforderlich. Zu den entsprechenden Schutzmaßnahmen gehört unter anderem die persönliche Authentifizierung mittels eines eHBA.

Baden-Württemberg hat den Staatsvertrag bereits unterzeichnet und hierzu ein Gesetz verabschiedet. Der Staatsvertrag tritt in Kraft, sobald alle Länder unterzeichnet haben. Der technische Aufbau des Registers in Münster ist abgeschlossen und der Betrieb verläuft reibungslos. Der laufende Pilotbetrieb wird sukzessive weiter ausgebaut. Die aktuelle Bearbeitungszeit für die Bestätigung der Berufsurkunde beträgt durchschnittlich sieben Tage (Stand 2023). Die Fertigung und Bereitstellung der Karte beim entsprechenden Kartenhersteller ist dabei nicht inbegriffen.