Coronavirus

Ausgleichszahlungen für Leerstände in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.

Das Land hat einen Schutzschirm für bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgespannt, der Ausgleichszahlungen ermöglicht, , wenn deren Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie einbrechen.

Bereits Anfang April 2020 hat das Land die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen als zugelassene Krankenhäuser gelten. Sie können beispielsweise leichter erkrankte Patientinnen und Patienten übernehmen und dafür sorgen, dass sich die Akut-Krankenhäuser auf Patientinnen und Patienten mit einem schweren Krankheitsverlauf konzentrieren.

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen leisten wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz

„Wir haben frühzeitig unsere Vorsorge-und Rehakliniken gebeten, uns bei der Bewältigung der Corona-Pandemie mit ihren Kapazitäten als so genannte Entlastungskrankenhäuser zu unterstützen. Viele Kliniken sind dieser Bitte gefolgt und haben sich bereiterklärt zu helfen. Sie dürfen dadurch keine finanziellen Nachteile erleiden,“ sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart.

Neben dem Einsatz als Entlastungskrankenhäuser komme nämlich hinzu, dass elektive Eingriffe in den Akut-Krankenhäusern abgesagt werden und somit anschließende Rehabilitationsmaßnahmen wegfallen. „Das führt dazu, dass den Vorsorge- und Rehakliniken teilweise Einnahmen in empfindlichem Umfang entgehen. Das dürfen wir nicht zulassen“, sagte der Minister.

Der Gesetzgeber habe deswegen einen Schutzschirm für bestimmte Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aufgespannt, der Ausgleichszahlungen ermöglicht. Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 111 Absatz 2 SGB V können Ausgleichszahlungen erhalten, wenn ihre Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie einbrechen. Das regelt § 111d SGB V.

Abwicklung übernimmt Zentrale der DAK-Gesundheit

Bei der Abwicklung dieser Ausgleichszahlungen wird das Land Baden-Württemberg durch die Zentrale der DAK-Gesundheit in Hamburg unterstützt. Alle Informationen zum Verfahren, zu den Anträgen und zu konkreten Ansprechpartnern können die baden-württembergischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unter www.dak.de/reha-schutzschirm abrufen.

Minister Manne Lucha: „Ich bin froh, dass wir mit der DAK-Gesundheit einen starken und kompetenten Partner an unserer Seite haben. Allen Vorsorge-und Rehakliniken danke ich bereits jetzt ganz herzlich für ihr großes Engagement bei der Bekämpfung des Coronavirus.“

Zukünftig sollen auch die sogenannten Mutter-Kind-Kuren von dem Schutzschirm profitieren. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit liegt bereits vor.

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