Das Land Baden-Württemberg folgt der aktuellen STIKO-Empfehlung zu verkürzten Impfabständen bei den verschiedenen Corona-Impfstoffen. Alle Impfzentren im Land werden in den kommenden Tagen zum jeweiligen Vorgehen informieren.
Baden-Württemberg folgt der aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Kreuzimpfung (heterologe Impfung): Bereits seit dem vergangenen Samstag (3. Juli) wird Personen, die bereits eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben und die zu ihrem gebuchten Zweitimpftermin mit AstraZeneca in das jeweilige Impfzentrum kommen, in der Regel eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (also Biontech/Pfizer oder Moderna) angeboten. Außerdem wird jeder volljährigen impfwilligen Person, die sich ab Juli 2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca erstmalig impfen lässt, in einem Abstand von mindestens vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten. Menschen, die bereits ihre Erstimpfung mit AstraZeneca oder einem mRNA-Impfstoff erhalten haben und deren Zweitimpftermin in der Zeit ab dem 19. Juli oder später liegt, sollen die Möglichkeit bekommen, ihren Zweitimpftermin vorzuziehen. Dies ist in vielen baden-württembergischen Impfzentren bereits im Laufe dieser Woche möglich. Bedingung ist jeweils, dass der von der STIKO empfohlene Impfabstand eingehalten wird und dass in den Impfzentren vor Ort ausreichend mRNA-Impfstoff vorhanden ist. Bereits gebuchte Impftermine haben dort im Zweifel Vorrang.
Impfzentren informieren vor Ort
Da die Situation und Organisation in den einzelnen Impfzentren teilweise sehr unterschiedlich ist, werden vor Ort passgenaue Lösungen gefunden und auf den jeweiligen Websites der Impfzentren oder der Landratsämter sowie in der lokalen Presse veröffentlicht. Alle Impfzentren im Land werden in den kommenden Tagen dezentral zum jeweiligen Vorgehen informieren. Eine Nachfrage bei der zentralen Terminvergabe über die 116 117 ist nicht notwendig. Informationen erfolgen ausschließlich über die Informationskanäle vor Ort.
„Grundlage für die Entscheidung der STIKO war eine aktuelle Oxford-Studie, die letzte Woche publiziert worden ist. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die STIKO diese schon wenige Tage, nachdem die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Tisch lagen, in eine Empfehlung umgesetzt hat. Mit jedem Tag, den wir länger auf eine Entscheidung hätten warten müssen, wäre wertvolle Zeit verloren gegangen – gut, dass die STIKO hier so schnell gehandelt hat“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag (6. Juli) in Stuttgart.
Die Änderungen im Überblick:
- Bereits seit Samstag (3. Juli) erhalten Menschen, die zu ihrer gebuchten Zweitimpfung mit AstraZeneca in die Impfzentren kommen, in der Regel eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.
- Wer ab Juli seine Erstimpfung wahrnimmt, kann von den verkürzten Impfabständen profitieren, auch wenn dies im Anmeldesystem noch nicht hinterlegt ist. In diesem Fall kann ein früherer Zweittermin direkt bei der Erstimpfung im Impfzentrum vereinbart werden.
- Bereits gebuchte Zweitimpftermine für AstraZeneca sowie wie für Biontech/Pfizer oder Moderna, die in der Zeit bis einschließlich 18. Juli liegen, bleiben bestehen und können nicht umgebucht oder vorgezogen werden. Grund ist die limitierte Verfügbarkeit von mRNA-Impfstoffen.
- Menschen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca oder einem mRNA-Impfstoff hatten und deren Zweitimpftermin in der Zeit ab dem 19. Juli liegt, wird angeboten, ihren Zweitimpftermin vorzuziehen, sofern der vorgegebene Impfabstand eingehalten ist.
- Leider lässt das Terminbuchungstool der kv.digital derzeit keine einfache Verschiebung der Termine im Buchungssystem zu. Das eröffnet jedoch die Möglichkeit, jedem seinen neuen Zweitimpftermin im nächstgelegenen, wohnortnahen Impfzentrum anzubieten und diesen individuell vor Ort zu vereinbaren.
- Entsprechend der STIKO-Empfehlung kann der Zweitimpftermin bei AstraZeneca mit einem heterologen Impfschema (also einer Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff) nach mindestens vier Wochen stattfinden. Wird eine Zweitimpfung mit AstraZeneca gewünscht, beträgt der Impfabstand 9-12 Wochen. Beim Impfstoff von Biontech/Pfizer kann die Zweitimpfung nach mindestens drei Wochen stattfinden, beim Impfstoff von Moderna nach mindestens vier Wochen.
- Dabei besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, den vorgezogenen Zweitimpftermin in dem Impfzentrum wahrzunehmen, das dem eigenen Wohnort am nächsten liegt. Die Möglichkeiten, den Zweitermin vorzuziehen, sind dabei regional unterschiedlich. Die Zentren informieren über die jeweiligen Möglichkeiten dezentral vor Ort. In einigen Impfzentren ist dies jederzeit während der jeweiligen Öffnungszeiten möglich, andere Impfzentren bieten hierfür extra Terminfenster oder extra Impftage für vorgezogene Zweitimpftermine an. Bei großer Nachfrage und limitiertem Angebot an mRNA-Impfstoffen kann es sein, dass hier nicht jeder Termin im nächstgelegenen Zentrum garantiert werden kann. Gebuchte Termine haben in jedem Fall Vorrang. Wer seinen Zweitimpftermin vorziehen möchte, sollte sich daher vorab über die genauen Öffnungszeiten und mögliche Terminfenster sowie die jeweiligen Regelungen des nächstgelegenen Impfzentrums informieren.
- Wer seine Erstimpfung beim Hausarzt oder der Hausärztin hatte, kann seine dort vereinbarte Zweitimpfung in der Regel ebenfalls vorziehen, wenn ausreichend mRNA-Impfstoff vorhanden ist. In diesem Fall ist das Vorziehen direkt mit der jeweiligen Praxis abzuklären.
Minister Lucha appellierte noch einmal eindringlich an Bevölkerung, das Impfangebot anzunehmen: „Impfen ist das entscheidende Mittel, um die Pandemie in die Knie zu zwingen. Die neue STIKO-Empfehlung ermöglicht es nun vielen weiteren Bürgerinnen und Bürgern, noch vor dem Sommerurlaub vollständigen Impfschutz zu erhalten und sich damit auch wirkungsvoll gegen die Delta-Variante zu wappnen.“
Informationen zur Corona-Impfung: Standorte der Impfzentren und Antworten auf häufige Fragen