Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und Eberhard Stilz, Präsident der Stiftung Weltethos, haben den Startschuss für das gemeinsame Projekt „Lokale Räte der Religionen“ gegeben. Ziel ist es, die baden-württembergischen Kommunen dabei zu unterstützen, eigene Räte der Religionen auf lokaler Ebene aufzubauen. Das Ministerium unterstützt das dreijährige Modellprojekt mit insgesamt 100.000 Euro.
Minister Lucha sagte: „Ich freue mich sehr, dass unsere vier ersten Projektpartner Ellwangen, Freiburg, Ravensburg und Sinsheim sich bereits Anfang des nächsten Jahres auf den Weg machen und eigene lokale Räte der Religionen gründen. Ich glaube, dass das Format hervorragend zum Dialog zwischen Kommune und Bürgergesellschaft beitragen wird. Gemeinsam mit der Stiftung Weltethos laden wir weitere Kommunen dazu ein, selbst einen Rat der Religionen zu gründen und dabei auf unsere Expertise zurückzugreifen.“
Mit dem Projekt setze das Land ein Ergebnis aus der ersten Sitzung des landesweiten Runden Tischs der Religionen um, der im Frühjahr 2017 das erste Mal zusammenkam.
Eberhard Stilz, Präsident der Stiftung Weltethos, sagte: „Räte der Religionen sind ein besonders hilfreiches – in unserer Zeit geradezu unerlässliches – Mittel für ein gutes Zusammenleben. Deshalb trägt die Stiftung Weltethos sehr gerne dazu bei, dass solche Räte in immer mehr Kommunen unseres Landes eingerichtet werden. Wir wollen unsere Kompetenz voll in das Projekt einbringen. Mit dem Projekt wird einmal mehr das Verbindende zwischen allen Glaubensrichtungen und Überzeugungen betont und ein friedensfördernder gesellschaftspolitischer Dialog ermöglicht.“
Über das Projekt
Das bis 2020 laufende Modellprojekt richtet sich an Kommunen von mindestens 20.000 Einwohnern. Interessierte Kommunen können sich vom Ministerium für Soziales und Integration und der Stiftung Weltethos kostenlos bei der Einrichtung eines lokalen Rates der Religionen beraten lassen.
Ein kommunaler Rat der Religionen kann auf vielfältige und ganz unterschiedliche Art und Weise tätig werden. Er kann beispielsweise Fragen aufgreifen, die das Zusammenleben der Religionsgemeinschaften untereinander und das Leben der Religionsgemeinschaften in der Stadtgesellschaft betreffen, er kann die Stadt in Fragen des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens beraten oder bei Konflikten zwischen einzelnen Religionsgemeinschaften vermitteln.