Mit einer Bundesratsinitiative will Sozialministerin Katrin Altpeter das Betreuungsgeld zu Fall bringen, auf das sich die Berliner Regierungskoalition gestern geeinigt hatte. „Das Betreuungsgeld ist ein bildungs- und frauenpolitischer Irrweg, integrationspolitisch ein Rückschritt und zudem verfassungsrechtlich höchst fragwürdig.“ Statt Eltern Geld dafür zu geben, dass sie ihre Kinder zu Hause betreuen, sollten lieber mehr Mittel für die frühkindliche Bildung und den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vom Bund bereit gestellt werden“, forderte Altpeter am Montag. Die Bundesratsentschließung soll vom Kabinett an diesem Dienstag beschlossen werden.
„Mit einem Betreuungsgeld entstehen Fehlanreize“, ist sich Altpeter sicher. Eltern würden so ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fern zu halten und selber auch zu Hause zu bleiben. „Damit wird die Armutsgefährdung von Familien mit Kindern gefördert, ganz besonders bei ökonomisch ohnehin schon schwächeren Familien“, kritisierte die Ministerin. Noch dazu werde die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern gefestigt. „Das ist ein völlig überholtes Denken. Heutzutage wollen Frauen und Männer Familie und Beruf in Einklang bringen“, erklärte die Ministerin. Auch würden die gut ausgebildeten Frauen auf dem Arbeitsmarkt gebraucht.
Die Milliarden, um die es beim Betreuungsgeld geht, könnten anders viel besser eingesetzt werden. „Gerade beim Ausbau der Betreuungsplätze für die unter dreijährigen brauchen wir noch Geld“, stellte Altpeter fest.
Sie sieht im Betreuungsgeld auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Es verletze das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes und schaffe zudem ein ganz neues Recht, indem Familien für die Nicht-Inanspruchnahme öffentlicher Betreuungseinrichtungen einen finanziellen Ausgleich bekommen. Altpeter: „Ich baue darauf, dass die fortschrittlichen Kräfte in der Länderkammer den gesellschaftspolitischen Rückschritt der Bundesregierung in die 50er Jahre aufhalten.“
Die Regierungskoalition des Bundes hatte sich am Sonntag (6.11.) darauf verständigt, „ab dem Jahr 2013 als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleistung ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das 2. und ab dem Jahr 2014 in Höhe von 150 Euro für das 2. und 3. Lebensjahr des Kindes einführen.“
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg