Coronavirus

Beginn des islamischen Fastenmonats Ramadan

Mann reicht Datteln beim Fastenbrechen im Fastenmonat Ramadan weiter.

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus hat auch massive Auswirkungen auf den islamischen Fastenmonat Ramadan, der am morgigen Freitag (24. April) beginnt. Auch hier gilt: Fürsorglich Abstand halten und Kontakte auf ein Minimum reduzieren.

Rituale und Traditionen im islamischen Fastenmonat Ramadan wie beispielsweise das gemeinschaftliche Fastenbrechen am Abend, um mit Familie und Freunden zu speisen, oder das gemeinsame Gebet in der Gemeinde werden dieses Jahr nicht wie üblich stattfinden können.

„Die Corona-Pandemie stellt auch religiöse Menschen vor große Herausforderungen. Christen, Juden, Muslime und Angehörige der vielen weiteren Religions- und Glaubensgemeinschaften im Land müssen derzeit auf einiges verzichten, ein gemeinsames Beten beispielsweise ist nicht möglich. Mit Beginn des Fastenmonats Ramadan sind vor allem die Musliminnen und Muslime im Land besonders betroffen“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart.

Praktikable Lösungen finden

Auch im Fastenmonat Ramadan gelte natürlich: Fürsorglich Abstand halten und Kontakte auf ein Minimum reduzieren – das sei wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. „Gemeinsam mit den islamischen Verbänden und Institutionen, die an unserem Runden Tisch der Religionen vertreten sind, wissen wir, dass sich die Musliminnen und Muslime im Land vorbildlich an die Regeln halten. Vor allem jetzt, mit Beginn des Fastenmonats Ramadan, haben sie eine Vorbildfunktion. Wir sind sicher, dass die islamischen Gemeinden und Familien im Land gute und praktikable Lösungen für die Ramadanzeit finden werden“, so der Minister weiter.

So könnten beispielsweise Fastenrituale und -gebete in der eigenen Wohnung stattfinden. Am Ende des Fastenmonats könne man sich telefonisch oder per Skype beglückwünschen. Ramadan-Predigten und Koran-Lesungen können online stattfinden und Spenden online getätigt werden.

„Allen 600.000 Menschen, die sich in Baden-Württemberg zum Islam bekennen, wünsche ich einen gesegneten Ramadan“, so Lucha.

Hintergrundinformation

Für Angehörige des Islam gilt das Fasten als ein der fünf Säulen ihres Glaubens. Während des islamischen Fastenmonats Ramadan dürfen Musliminnen und Muslime von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang keine Nahrung zu sich nehmen. Für kranke oder altersschwache Menschen sowie schwangere oder stillende Frauen, Kinder und körperlich schwer Arbeitende gibt es Ausnahmeregelungen. Der Ramadan gilt als Zeit der Besinnung, des Verzichts, der Selbstdisziplin sowie der Wohltaten, des Mitgefühls, der Spenden und Gebete.

Zitate von Vertretern der beteiligten Verbände

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