Coronavirus

Beherbergungsverbot wird aufgehoben

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Doppelbett mit Kissen in einem Hotelzimmer

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot stattgegeben. Damit ist die Regelung vorläufig aufgehoben.

Zur vorläufigen Aufhebung des Beherbergungsverbots durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am heutigen Donnerstag, 15. Oktober 2020 sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wir werden jetzt das Beherbergungsverbot aufheben, der Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot als unverhältnismäßig angesehen. Das Gericht hat den Maßstab der Verhältnismäßigkeit zur Person zu Grunde gelegt. Wir als Politik müssen aber verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet.“ Das seien unterschiedliche Sichtweisen. In einem Rechtsstaat habe jedoch die Judikative das letzte Wort und nicht die Exekutive.

Reisen aufs unbedingt Notwendige reduzieren

Kretschmann erklärte, dass angesichts der ernsten Lage Reisen auf das unbedingt Notwendige reduziert werden sollten. „Sicherlich gehören Hotels nicht zu den Treibern der Infektion. Aber das Virus verbreitet sich nun mal auch durch Reisen. So kam es ja aus China in die ganze Welt und zum Beispiel im März aus Ischgl zu uns nach Baden-Württemberg.
 
Touristische Reisen, so Kretschmann, gehörten zum Angenehmen, nicht zum Notwendigen. „Deshalb hatten wir uns, wie viel andere Länder auch, zu einem Beherbergungsverbot entschieden – und wir hätten Geschäfts- und Dienstreisen als notwendige Reisen davon ausgenommen.“ Der Ministerpräsident appellierte an die Menschen, auf nicht erforderliche Reisen zu verzichten. „Jetzt kommt es wirklich darauf an, das Virus wieder einzudämmen und Möglichkeiten der Verbreitung zu unterbinden. Da sind wir alle gefordert. Denn steigen die Zahlen weiter, dann werden die Maßnahmen nur umso härter.“

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg