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Bundesrat beschließt: „Pille danach“ künftig ohne Rezept erhältlich

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Die „Pille danach“ als Notfallkontrazeptivum, das ausschließlich den Wirkstoff Levonorgestrel enthält, soll künftig rezeptfrei in jeder Apotheke erhältlich sein. Das beschloss der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung auf gemeinsame Initiative von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Die Regelung könnte bereits im Mai 2014 in Kraft treten.

Sozialministerin Katrin Altpeter zeigte sich erleichtert: „Mit der jetzt beschlossenen Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung helfen wir gerade jungen Frauen dabei, ungewollte Schwangerschaften oder gar Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Durch die Befreiung von der Rezeptpflicht wird Frauen der Zugang zu Notfall-Verhütung erleichtert. Das ist wichtig, denn die „Pille danach“ muss in ihrer Funktion als Notfallkontrazeptiva schnell und unkompliziert erhältlich sein. Wenn wie bisher ein ärztliches Rezept erforderlich ist, dann kann es gerade an Wochenenden passieren, dass zu viel Zeit zwischen dem Geschlechtsverkehr und der Einnahme verstreicht und eine ungewollte Schwangerschaft nicht mehr sicher vermieden werden kann.“

Mit der Befreiung von der Rezeptpflicht wird die Beratung in der Apotheke an Stellenwert gewinnen, ist sich die Ministerin sicher. „Die Apotheken sind bei der Abgabe von Arzneimitteln aber schon heute unabhängig von einer Rezeptpflicht zu einer umfassenden Beratung verpflichtet. Ich bin sicher, dass sie dieser Verantwortung auch weiterhin gerecht werden“, sagte sie. Sofern erforderlich - falls sich etwa herausstellt, dass gesundheitliche Risiken bestehen - müssen die Apothekerinnen und Apotheker die Patientinnen ohnehin an einen Arzt verweisen.

Sozialministerin Altpeter hat sich bereits seit längerem für die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ eingesetzt. Im Juli hatte Baden-Württemberg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Hamburg erfolgreich eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, in der die Bundesregierung aufgefordert wurde, Notfallkontrazeptiva mit dem Wirkstoff Levonorgestrel bei einer künftigen Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung von der Verschreibungspflicht freizustellen. Bei den jetzt im Bundesrat zur Abstimmung anstehenden Änderungen der Verordnung hat die Bundesregierung den Bundesratsbeschluss jedoch unberücksichtigt gelassen. Deshalb hat Baden-Württemberg nun gemeinsam mit anderen SPD-geführten Ländern selbst erfolgreich einen entsprechenden Änderungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Die Bundesregierung muss u. a. aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben die Arzneimittelverschreibungsverordnung so schnell wie möglich ändern und ist hierzu auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen umsetzt.

Ergänzende Informationen:

Die „Pille danach“ verhindert oder verschiebt den Eisprung und wendet dadurch eine mögliche Schwangerschaft ab. Sie muss innerhalb der ersten 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die Erfolgswahrscheinlichkeit des Medikaments reduziert sich jedoch nach den ersten 24 Stunden. Mit Abtreibung, wie von Gegnern der Freigabe oftmals geäußert, hat der Wirkungsmechanismus nichts zu tun. In über 75 Ländern weltweit und in nahezu allen europäischen Ländern wie der Schweiz, Frankreich, Dänemark, Schweden oder Portugal ist dieser Arzneistoff bereits seit längerer Zeit ohne Verschreibung erhältlich. Erfahrungen in diesen Ländern zeigen, dass die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ sich nicht negativ auf den Gebrauch von Verhütungsmitteln auswirkt.