Frauen

DGB-Fachtagung FrauenStärken

Die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Marion v. Wartenberg setzt sich vor allem für mehr Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) ein. „Die Beauftragten für Chancengleichheit nehmen eine Garantenstellung für die Umsetzung der Chancengleichheit im öffentlichen Dienst ein, dafür benötigen sie sowohl zeitliche als auch finanzielle Ressourcen. Sie brauchen ein Chancengleichheitsgesetz mit Biss.

Ohne die Beteiligung der Beauftragten für Chancengleichheit, z. B. bei Personalentscheidungen oder Organisationsänderungen, gelingt es nicht, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst nachdrücklich zu verbessern. Ohne Fortschritte auf diesem Gebiet wird die paritätische Besetzung von Führungs- und Leitungsaufgaben eine Utopie bleiben!" sagte v. Wartenberg in Stuttgart.

Jürgen Lämmle, Ministerialdirektor im Arbeits- und Sozialministerium, sprach sich für eine gesetzliche Quote aus, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen innerhalb der nächsten Jahre signifikant zu erhöhen. „Die Erfahrung zeigt, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft allein für eine paritätische Besetzung von Leistungsaufgaben nicht ausreichen", so Lämmle. Er erinnerte an den Ende 2011 zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden geschlossenen Pakt für Familien, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Baden-Württemberg deutlich verbessere. „Mit dem von der Bundesregierung geplanten Betreuungsgeld wird leider das genaue Gegenteil erreicht", betonte Lämmle. Eltern würden ermuntert, ihre Kinder von vorschulischen Bildungseinrichtungen fern zu halten und die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern werde verfestigt, sagte der Ministerialdirektor. Bei der Fachtagung wurden die notwendigen Änderungen des bisherigen baden-württembergischen Chancengleichheitsgesetzes thematisiert. Die Landesregierung hat die Novellierung dieses Gesetzes im Koalitionsvertrag vereinbart und wird nun „beim Wort" genommen.

Freistellung von ihren Dienstaufgaben (mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit, bei Dienststellen mit mehr als 500 Beschäftigten die volle Arbeitszeit), eine verbesserte Rechtsstellung der Stellvertreterin, Teilnahmerechte an allen Leitungs- sowie Beurteilungskonferenzen der Dienststelle, Regelung der Stufen beteil ig u ng zwischen den Behörden und die Verpflichtung der Frauenförderung bei öffentlicher Auftragsvergabe - das sind einige der Forderungen, die auf der Fachtagung angesprochen wurden. In einer Talkrunde diskutierten die frauenpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen ihre jeweiligen Positionen zur Novellierung.

Anlässlich der Fachtagung wurde ein Forderungskatalog zusammen gestellt, der in Kürze der Landesregierung übermittelt wird.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg