Integration

Erleichterter Berufszugang für ausländische Fachkräfte

Junger Elektroniker mit Schraubenzieher vor Stromkasten

Der Zugang ausländischer Fachkräfte zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt wird weiter erleichtert: Der Landtag hat zwei Gesetze beschlossen, die Verwaltungsverfahren vereinfachen sowie Kriterien bei Zugangsbeschränkungen vorgeben.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Dezember 2020 zwei Gesetze beschlossen, mit denen die Landesregierung den Zugang ausländischer Fachkräfte zum baden-württembergischen Arbeitsmarkt weiter erleichtern wird. So sollen künftig beispielsweise auch Erzieherinnen und Erzieher aus Drittstaaten schneller ihre Qualifikation anerkannt bekommen können, wenn sie das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nutzen. Bisher war dieses Verfahren nur bei bundesrechtlich geregelten Berufen möglich, etwa im Handwerk und in der Pflege, nicht aber bei landesrechtlich geregelten Berufen gerade im Bildungs- und Erziehungsbereich.

Anerkennung beschleunigen

„Die Berufsanerkennung in Baden-Württemberg ist eine Erfolgsgeschichte. Mithilfe unseres fortschrittlichen Rechtsrahmens haben wir eine leistungsfähige flächendeckende Beratungsstruktur geschaffen. Für über 30.000 Menschen mit ausländischen Qualifikationen hat sich dadurch seit 2014 der Weg in den baden-württembergischen Arbeitsmarkt als anerkannte Fachkraft eröffnet“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Mittwoch (16. Dezember) in Stuttgart. „Auf diese Zahlen können wir stolz sein – damit schreiben wir die Erfolgsgeschichte für die Berufsanerkennung in Baden-Württemberg weiter fort. Das ist aus meiner Sicht erfolgreiche Integrationspolitik!“

Damit dies gelingt, werden die Verwaltungsverfahren in einzelnen Punkten vereinfacht. Insbesondere können so bestimmte Nachweise entfallen, wenn vorher bereits eine Anerkennungsberatungsstelle beteiligt war.

Mehr Transparenz bei Zugangsbeschränkungen

Ein weiteres neues Gesetz schreibt Land, Behörden und Kammern Kriterien vor, wenn sie den Zugang zu Berufen oder deren Ausübung beschränken wollen. Dieser Katalog an Mindestkriterien soll gewährleisten, dass Regelungen verhältnismäßig und diskriminierungsfrei sind. Die Prüfung ist anschließend in einer Datenbank zu dokumentieren. Damit setzt das Land Vorgaben um, die die Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit im europäischen Binnenmarkt weiter stärken sollen. In Baden-Württemberg leben und arbeiten aufgrund dieser Freizügigkeiten über 900.000 Menschen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Minister Lucha weiter: „Berufsreglementierung und Berufsanerkennung sind zwei Seiten derselben Medaille. Wir wollen – nicht zuletzt im Gesundheitswesen – unsere wohl begründeten Standards sichern, aber gleichzeitig auch Fachkräften die Arbeit bei uns ermöglichen, die ihre Abschlüsse anderswo erworben haben.“ Dabei sei Baden-Württemberg nicht zuletzt mit den Qualifizierungsangeboten des vom Bund geförderten IQ Netzwerks hervorragend aufgestellt, das die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund verbessert.

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