Pflege

Erster Jahrgang schließt Ausbildung bei Modellprojekt „Kultursensible Pflege“ ab

Ein Jahr nach Projektbeginn hat Sozialministerin Katrin Altpeter den Teilnehmerinnen des Modellprojekts „Kultursensible Pflege“ zu ihrem erfolgreichen Abschluss zur Altenpflegehelferin und Alltagsbetreuerin gratuliert. „Gute Pflege muss auf jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit eingehen. Angesichts der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen mit Migrationshintergrund, die ihren Lebensabend in Baden-Württemberg verbringen, wird kultursensible Pflege immer wichtiger“, sagte die Ministerin auf einer Feierveranstaltung in der Arbeitsagentur in Waiblingen. Deshalb fördert das Sozialministerium in diesem und im kommenden Jahr die Initiative der Türkischen Gemeinde mit über 500.000 Euro aus eigenen und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Modellprojekt zielt insbesondere auf arbeitslose Frauen mit ausländischen Wurzeln, die für einen Beruf in Pflege und Betreuung gewonnen und während der Ausbildung begleitet werden.

Die Ministerin wies darauf hin, dass ältere Migrantinnen und Migranten anders als noch vor einigen Jahren heute häufiger die Hilfe ambulanter Pflegedienste in Anspruch nehmen oder in Pflegeeinrichtungen leben. „Diese Entwicklung stellt die Einrichtungen und Dienste vor die Herausforderung, ihre medizinischen und pflegerischen Angebote auf die besonderen Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Migrantinnen und Migranten auszurichten“, so Altpeter. „Ob im Heim oder bei einer ambulanten Betreuung – Ältere und Kranke mit Migrationshintergrund sind oft darauf angewiesen, dass das Pflegepersonal ihre Muttersprache spricht und mit ihren kulturellen Gepflogenheiten vertraut ist“, erklärte sie. Zugleich sähen sich Migrantinnen und Migranten mit der Herausforderung konfrontiert, sich in einem für sie fremden kulturellen und sozialen Gesundheits- und Pflegesystem zu orientieren.

Die Überzeugung, dass jeder Mensch die Pflege und Unterstützung erhalten soll, die seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechen, ist auch fester Bestandteil des neuen Heimrechts für Baden-Württemberg. Dort werden die Achtung und die Anerkennung kulturbedingter Eigenheiten, religiöser und weltanschaulicher Werte sowie das Bemühen um deren Integration in den Lebensalltag festgeschrieben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf (Entwurf des Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege) ist im Juni 2013 vom Kabinett beschlossen worden.