Die von Sozialministerin Katrin Altpeter auf den Weg gebrachte bessere Vernetzung des Hilfesystems für psychisch kranke Menschen im Land kommt gut voran. Noch in diesem Jahr will die Landesregierung den Entwurf für das erste Psychiatriegesetz (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz) ins Kabinett einbringen.
„Wir werden mit dem Gesetz die gesellschaftliche Teilhabe und die selbständige Lebensführung von psychisch Kranken fördern und ihre Rechtsstellung deutlich stärken“, sagte die Ministerin anlässlich der Eröffnung eines neuen Verwaltungsgebäudes des Sozialpsychiatrischen Hilfevereins (SPHV) in Wiesloch. Die Eckpunkte für das neue Gesetz wurden bereits vom Kabinett gebilligt.
Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt dabei auf den Sozialpsychiatrischen Diensten (SPDi) mit ihrem Angebot an ambulanter Grundversorgung, die rechtlich auf eine sichere Grundlage gestellt werden sollen. Die Aufgaben der SPDi umfassen niedrigschwellige, auch aufsuchende Hilfen im Bereich der sozialpsychiatrischen Vor- und Nachsorge und der Krisenintervention sowie die Vermittlung sozialer Hilfen für psychisch Kranke sowie ihre Angehörigen, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen. „Die Sozialpsychiatrischen Dienste leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung psychisch kranker Menschen in unserem Land“, sagte Ministerin Altpeter. Um sie auch finanziell auf eine solide Basis zu stellen, hatte sie bereits 2012 die Halbierung der Zuschüsse für die SPDi durch die alte Landesregierung aus dem Jahr 2003 rückgängig gemacht und die Mittel von 2,1 Millionen Euro auf 4,1 Millionen Euro nahezu verdoppelt.
Neutrale Kontrollinstanz einrichten
Über die Sicherstellung der ambulanten Grundversorgung durch die SPDi hinaus sollen künftig in allen Stadt- und Landkreisen Gemeindepsychiatrische Verbünde (GPV) eingerichtet, auf Kreisebene Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen und auf Landesebene eine Ombudsstelle installiert werden. Neu aufgebaut werden soll zudem ein zentrales, standardisiertes und anonymisiertes Melderegister über freiheitsentziehende und andere (Zwangs-) Maßnahmen. Für Personen, die gegen ihren Willen in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht wurden, sollen Besuchskommissionen als neutrale Kontrollinstanz eingerichtet werden. Auch die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Angehörigen, Betroffenen und bürgerschaftlich Engagierten sollen durch das neue Gesetz erheblich gestärkt werden.
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ist in einem breit angelegten Diskussionsprozess erarbeitet worden, an dem sich neben Fachleuten aus den verschiedensten mit der Psychiatrie befassten Einrichtungen und Verbänden auch Psychiatrieerfahrene und Angehörige eingebracht haben. Für die Landesregierung ist dies Teil ihrer Strategie eines umfassenden Gesundheitsdialogs mit dem Ziel einer breiten Bürgerbeteiligung.