Mediennutzung

Fernseh- und Mediendienste des Südwestrundfunks (SWR) auch für Hörge-schädigte zugänglich machen

Berechne Lesezeit
  • Teilen

„Wer Inklusion will, findet auch Wege, und das gilt insbesondere für den gleichberechtigten Zugang zu den Fernseh- und Mediendiensteangeboten des SWR für die über 37.000 gehörlosen und hörgeschädigten Menschen in Baden-Württemberg“, betonte der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Gerd Weimer, sein Kredo mit Blick auf eine Intervention gegenüber dem Intendanten und den Mitgliedern des Rundfunkrats des SWR heute in Stuttgart. „Wenn der SWR für die kommenden Jahre von einem schmerzhaften Konsolidierungskurs spricht, habe ich die Befürchtung, dass Fernsehen weiterhin überwiegend nur für Hörende gemacht wird. Dies ist für mich als Landes-Behindertenbeauftragter mit Blick auf die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen so nicht akzeptabel“, so Gerd Weimer weiter.

Hintergrund sei die seit Jahren im Vergleich zu anderen ARD-Anstalten, wie zum Beispiel dem WDR, der bereits rund 60 Prozent seiner Angebote mit Untertiteln versehe, sich auf niedrigem Niveau bewegende Untertitelung der Fernsehangebote des SWR. „Dabei möchte ich die bisherigen Bemühungen des SWR beim Ausbau der untertitelten Sendungen durchaus anerkennen. Ich freue mich, dass der SWR den Prozess der Barrierefreiheit auf der Agenda hat und seiner besonderen gesellschaftlichen Verantwortung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gerecht werden möchte. Die Weichen sind damit in Richtung inklusiver und barrierefreier Angebote gestellt, nur geht es vergleichsweise langsam voran“, stellte der Landes-Behindertenbeauftragte fest.

Nur durch umfassend barrierefreie Angebote werde der steigenden Anzahl hörgeschädigter Menschen der Zugang zum Fernsehen ermöglicht, wie dies Tag für Tag von Hörenden selbstverständlich in Anspruch genommen werde. Und dies, obwohl Menschen mit Behinderungen durch die Neuregelung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar 2013 grundsätzlich rundfunkgebührenpflichtig würden. „Wenn es einen sachlichen Grund für die teilweise Aufhebung der bisherigen einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen gibt, dann den, dass sie für ihre finanziellen Beiträge dieselben Nutzungsmöglichkeiten der Fernseh- und Mediendiensteangebote haben wie allen anderen auch. Wenn sich der SWR dann entschließt, den Anteil der mit Untertiteln versehenen Sendungen auf „über 30 Prozent zu steigern“, ist dies für mich keine angemessene Vorkehrung im Sinne der VNBehindertenrechtskonvention. Im Übrigen geht die Konvention davon aus, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen eine Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellt“, betonte der Landes-Behindertenbeauftragte.

Einen noch größeren Nachholbedarf für alle Rundfunkanstalten gäbe es beim Ausgleich der für blinde und stark sehbehinderte Menschen nicht wahrnehmbaren visuellen Komponente des Fernsehens. Für die adäquate Vermittlung der Inhalte hätten alle Rundfunkanstalten in Deutschland erheblichen Nachholbedarf im Bereich der Audiodeskription von Fernsehsendungen. „Das öffentlich-rechtliche Fernsehen hat für mich eine Garantenstellung für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und für die Gewährleistung des gleichen Zugangs zu Information und Bildung. Im Wettbewerb mit den Privaten ist dies eine historische Chance, seine zentrale Bedeutung für ein inklusives Gemeinwesen, in dem niemand an der gleichberechtigten Teilhabe behindert wird, überzeugend unter Beweis zu stellen“, so Gerd Weimer.

Quelle:

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen