Familienministerin Katrin Altpeter sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt. Baden-Württemberg habe schon im November 2011 als erstes Bundesland eine Bundesratsinitiative gegen das Betreuungsgeld eingebracht und dabei neben den familienpolitischen Argumenten auch ausdrücklich Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes vorgetragen. Die Bundesratsinitiative sei damals am Widerstand der konservativen Länder gescheitert, so die Ministerin.
Altpeter: „Das Urteil ist eine späte Genugtuung für alle, die das Betreuungsgeld von Anfang an aus rechtlichen Gründen und aus grundsätzlichen familien- und bildungspolitischen Erwägungen abgelehnt haben.“
Die Familienministerin verlangt vom Bund nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Betreuungsgeld „umzuwidmen“ und künftig in den Ausbau der Kindertageseinrichtungen zu stecken. Sie fordert vom Bund zugleich auch „Bestandsschutz“ für jene, die derzeit Betreuungsgeld beziehen oder bereits entsprechende Bewilligungsbescheide bekommen haben. In Baden-Württemberg betrifft dies rund 100.000 Familien.
Familienministerin Altpeter erneuerte zugleich ihre Kritik am Betreuungsgeld. Es verschlinge große Summen, die besser für den Kita-Ausbau verwendet würden. Bisher seien allein an Familien in Baden-Württemberg nahezu 178 Millionen Euro Betreuungsgeld ausbezahlt worden.
In frühkindliche Bildung und Kinderbetreuung investieren
„Das Betreuungsgeld setzt falsche Anreize, weil es Eltern ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fernzuhalten“, so die Familienministerin. Es trage zudem dazu bei, die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern zu verfestigen und erschwere bei Familien mit Migrationshintergrund die gesellschaftliche Integration. Altpeter: „Es ist vernünftiger, die Ausgaben für das Betreuungsgeld umzulenken und für die frühkindliche Bildung und den Ausbau der Kinderbetreuung zu verwenden.“
Dies sei auch eine gute Investition in die Armutsprävention. So habe zum Beispiel die Wirtschaft schon früh davor gewarnt, dass sich wegen des Betreuungsgeldes Teilzeitbeschäftigte und gering Qualifizierte aus dem Arbeitsleben zurückziehen und später nur schwer wieder eine Arbeit finden. Insbesondere bei allein erziehenden Frauen sei damit Altersarmut vorprogrammiert, so die Ministerin.
Über das Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Es wird unabhängig davon gewährt, ob die Eltern erwerbstätig sind. Die Bezugszeit von längstens 22 Monaten schließt an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit für das Elterngeld an.
Im Regelfall besteht der Anspruch auf Betreuungsgeld vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes. Das Betreuungsgeld beträgt seit der Einführung am 1. August 2013 100 Euro monatlich und seit dem 1. August 2014 150 Euro. Es wird als Geldleistung ausgezahlt und ist nicht zu versteuern. Betreuungsgeld wird als vorrangige Leistung ausgezahlt und bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag angerechnet.
Seit der Einführung des Betreuungsgeldes wurden in Baden-Württemberg 137.225 Anträge auf Auszahlung des Betreuungsgeldes eingereicht, davon wurden 132.012 bewilligt und 2.799 abgelehnt.