Mit der Übergabe von Vorschlägen des Landes-Behindertenbeirats zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an den Ministerrat ist am Dienstag (6. Mai 2014) eine weitere Etappe auf dem Weg zur Inklusion in Baden-Württemberg erreicht worden. Die Vorschläge sind das Ergebnis eines breit angelegten Beratungsverfahrens. Sie wurden unter dem Vorsitz des Landes-Behindertenbeauftragten in vier Regionalkonferenzen von Betroffenen und deren Angehörigen sowie Vertretern aller in der Hilfe für Menschen mit Behinderungen maßgeblichen Akteure erarbeitet. Der Bericht enthält Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen für die Bereiche Bildung und Erziehung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Barrierefreiheit, Kultur/Freizeit/Sport und Persönlichkeitsrechte und soll der Landesregierung eine inhaltliche Orientierung bei der Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bieten. Für den Aktionsplan muss jedes Ministerium in eigener Verantwortung ressortspezifische Vorschläge entwickeln. Das Sozialministerium übernimmt die Koordination und wird die Gesamtkonzeption dem Ministerrat bis zum Sommer 2015 vorlegen.
„Wir wollen Baden-Württemberg zu einer inklusiven Gesellschaft machen, in der sich Menschen mit Behinderungen ebenso wie Menschen ohne Behinderungen vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen beteiligen können. Mit dem Landesaktionsplan schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit und ohne Behinderungen trotz unterschiedlicher Fähigkeiten gemeinsam in unseren Städten und Gemeinden leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können“, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialministerin Katrin Altpeter.
Regionalkonferenzen zu UN-Behindertenrechtskonvention
Dem Kabinett übergeben und vorgestellt wurde der Bericht des Landes-Behindertenbeirats von Gerd Weimer, dem unabhängigen Beauftragten der Landesregierung für die Belange für Menschen mit Behinderungen. Seinen Angaben zufolge haben ca. 700 Personen daran mitgearbeitet. „Unsere Vorschläge an die Landesregierung stehen beispielhaft für die notwendigen Veränderungen im Denken und Handeln in allen Politikfeldern im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention“, so der Landes-Behindertenbeauftragte. Er erklärte, dass es ihm wichtig war, in einem bundesweit einmaligen Beteiligungsprozess zur Vorbereitung eines Aktionsplans zuerst die betroffenen Menschen als Experten in eigener Sache zu Wort kommen zu lassen. „Die vielfältigen Anregungen und Impulse machen deutlich, dass Inklusion als unteilbares Grund- und Menschenrecht weit über den klassischen Bereich der Sozialpolitik hinausgeht. „Exekutive und Legislative sind in gleicher Weise gefordert, ihr Handeln im Lichte der UN-Konvention zu reflektieren“, betonte Gerd Weimer.
Inklusion als Aufgabe der gesamten Landesregierung
Ministerpräsident Kretschmann sagte, dass die Verwirklichung der Inklusion eine Aufgabe der gesamten Landesregierung ist. „Die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention betrifft alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen.“ Sozialministerin Altpeter erklärte, dass insbesondere die Kommunen durch die vollständige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vor großen Herausforderungen stünden. „Umgesetzt wird Inklusion in den Gemeinden, dort, wo die Menschen leben und zuhause sind“, betonte Altpeter. Deshalb richteten sich die Vorschläge des Landes-Behindertenbeirats sowohl an die Landesregierung als auch an die Verantwortlichen in den Kommunen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft sowie an den Bund. Landes-Behindertenbeauftragter Gerd Weimer wies darauf hin, dass es in allen Bereichen und auf allen Ebenen darauf ankommt, dem zentralen Anliegen der UNKonvention nach Beteiligung von Menschen mit Behinderungen gemäß der Prämisse „Nichts über uns ohne uns“ zu entsprechen.
Viele Maßnahmen zur Umsetzung der Inklusion laufen bereits
Sozialministerin Altpeter wies darauf hin, dass die Landesregierung bereits viel unternimmt, um die Inklusion in Baden-Württemberg voranzubringen. So habe das Land den Aufbau einer beim Städtetag angesiedelten „Kommunalen Beratungsstelle Inklusion“ ermöglicht, die die Kommunen dabei unterstützen soll, passgenaue regionale Konzepte zu erstellen und umzusetzen. Durch die Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur Investitionsförderung von Behinderteneinrichtungen habe man im Land außerdem die Voraussetzung dafür geschaffen, verstärkt inklusive gemeindeorientierte Wohnangebote zu fördern. Allein 2013 hätten dafür rund 16,3 Mio. Euro aus Haushaltsmitteln des Landes und Ausgleichsabgabemitteln zur Verfügung gestanden.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behindertenhilfe im Land habe das Land weitere 300.000 Euro bereitgestellt, um sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiterqualifizieren zu können. Mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ fördere das Sozialministerium zudem innovative Projekte, die das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in Baden-Württemberg voranbringen sollen. In diesem Jahr stünden dafür rund eine Million Euro für Initiativen zur Verfügung, die Menschen mit Behinderungen auch Lebensräume zugänglich machten, die ihnen bisher nicht oder nur schwer zugänglich seien – zum Beispiel Sportvereine, politische Parteien oder Urlaubsangebote.
Quelle:
Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen