Am Samstag (4. Juni) ist Tag der Organspende. Angesicht niedriger Organspende-Zahlen fordert Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha eine erneute Debatte um die sogenannte Widerspruchslösung.
Angesicht niedriger Organspende-Zahlen fordert Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha eine erneute Debatte um die sogenannte Widerspruchslösung. „Die Schweizerinnen und Schweizer haben sich bei einer Volksabstimmung Mitte Mai aus sehr guten Gründen für diese Widerspruchslösung ausgesprochen“, sagte Minister Lucha anlässlich des Tags der Organspende am Samstag (4. Juni) in Stuttgart. „Ich begrüße die Entscheidung der Schweiz für die Widerspruchslösung als solidarischen Schulterschluss mit allen Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine lebensverlängernde Organspende warten. Für diese Menschen müssen wir meiner Meinung nach die bundespolitische Debatte über die Einführung der Widerspruchslösung erneut anstoßen.“
Widerspruch statt Zustimmung
In Deutschland gilt – wie bislang auch in der Schweiz – die sogenannte Zustimmungslösung. Das heißt, eine Organspende ist nur möglich, wenn sich die Spenderinnen und Spender zu Lebzeiten ausdrücklich dafür entschieden haben oder wenn die Angehörigen zustimmen. Die Widerspruchslösung würde bedeuten, dass grundsätzlich jede und jeder als Organspenderin und Organspender in Frage kommt – es sei denn, sie/er widerspricht zu Lebzeiten. Dass das in der Praxis durchaus einen Unterschied macht, verdeutlicht PD Dr. Christina Schleicher, die geschäftsführende Ärztin der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), Region Baden-Württemberg. „Tatsächlich finden wir in der Klinik bei nur rund zehn Prozent der möglichen Spender einen Organspendeausweis vor. Wenn aber keine Erklärung vorliegt, dann hängt die Organspende von der Entscheidung der Angehörigen ab – und diese lehnen im Zweifel eher ab, so dass dringend benötigte Organe verloren gehen können“, berichtet Schleicher. „Wichtig ist, dass die Entscheidung im Sinne des Verstorbenen ausfällt. Wenn diese Entscheidung bekannt ist, bedeutet das auch eine große Erleichterung für die Angehörigen.“
Laut DSO kommt es bei einem beträchtlichen Teil der von den baden-württembergischen Entnahmekrankenhäusern gemeldeten potenziellen Organspendern nicht zur Organspende. Grund sind neben den medizinischen Kontraindikationen und dem dokumentierten Nein des Verstorbenen zur Organspende auch die Ablehnung durch die Angehörigen. Minister Lucha: „Klar ist: Die Organspende bleibt natürlich freiwillig. Mich schmerzt aber besonders die Anzahl der Ablehnungen durch Angehörige. Hier sehe ich ein Potenzial, das wir nicht länger vergeuden dürfen.“
Organspenden in Baden-Württemberg
Ende April 2022 standen 1.046 Menschen aus Baden-Württemberg auf der Warteliste und warten damit dringend auf eine lebensrettende Organspende. Die Zahl der Organe, die zur Verfügung stehen, sinkt aber dramatisch. Von Januar bis April wurden in Deutschland 750 Organe von 239 Spendern transplantiert. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 1.004 Organe von 324 Spendern. In Baden-Württemberg sind die Zahlen dagegen – anders als im Bundestrend – leicht gestiegen. Hier gab es von Januar bis April 40 Organspender (Vorjahr: 34 Spender). 120 Organe wurden in den ersten vier Monaten des Jahres entnommen (Vorjahr 110).
Weitere Informationen zum Tag der Organspende und der Widerspruchslösung
Tag der Organspende
Der Tag der Organspende findet seit 1983 jedes Jahr am ersten Samstag im Juni statt. Er soll danken, aufklären und ein Zeichen für die Wichtigkeit der Entscheidung setzen. Mainz ist am 4. Juni 2022 Austragungsort der feierlichen Aktionen.
Widerspruchslösung
Nur rund 40 Prozent der Deutschen haben nach Umfragen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ihre Haltung zur Organspende dokumentiert. Dadurch gehen potenzielle Organspenden verloren. Bei der Widerspruchslösung gilt eine fehlende Organspende-Erklärung als Zustimmung. Wer die Organspende ablehnt, muss dies dokumentieren oder seinen Nächsten mitteilen. Die Organspende bleibt weiterhin freiwillig. Bei der erweiterten Widerspruchslösung werden wie bei der erweiterten Zustimmungslösung zusätzlich die Angehörigen befragt.
In der vergangenen Wahlperiode hatte es im Bundestag zur Widerspruchslösung fraktionsübergreifende Gruppenanträge gegeben. Die Widerspruchslösung fand jedoch keine Mehrheit. Am 1. März 2022 ist das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vom 16. März 2020 in Kraft getreten. Demnach ist eine Organ- und Gewebespende grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten eingewilligt hat oder sein nächster Angehöriger zugestimmt hat.