Kliniken

Grundsteinlegung für Psychiatrie-Neubau am Krankenhaus Tauberbischofsheim

Mit nahezu 17,5 Mio. Euro fördert die Landesregierung den Neubau für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Krankenhaus Tauberbischofsheim.

„Wir wollen den Menschen überall im Land eine gute medizinische Versorgung zur Verfügung stellen, egal an welcher Krankheit sie leiden. Psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern sind für die gemeindenahe Versorgung von psychisch Kranken ein wichtiger Baustein. Deshalb haben wir das Bauvorhaben trotz der angespannten Haushaltslage von Beginn an unterstützt“, erklärte Sozialministerin Katrin Altpeter bei der Grundsteinlegung für das neue Gebäude am Freitag (28. März).

Die Landesregierung stehe zu ihrer Verantwortung für die Kliniken in Baden-Württemberg, so die Ministerin. Seit dem Regierungswechsel habe sie darauf hinwirken können, dass die Mittel für die Jahresbauprogramme um 35 Prozent gesteigert werden konnten. Altpeter wies darauf hin, dass das Land allein 2014 neben dem Krankenhaus Tauberbischofsheim weitere 19 größere Bauvorhaben über sein Krankenhausbauprogramm fördert, und zwar mit insgesamt 250 Mio. Euro. „Rechnet man die Jahresbauprogramme und die pauschalen Förderungen für kleinere Investitionen und Gerätebeschaffungen in diesem und im vergangenen Jahr zusammen, dann unterstützen wir Investitionen an den Krankenhäusern mit insgesamt 795 Millionen Euro“, betonte die Ministerin.

Erstes Psychiatriegesetz für Baden-Württemberg kommt

 Die Ministerin kündigte an, dass das von ihr auf den Weg gebrachte Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz Anfang April erstmals vom Kabinett beraten wird. „Ein Meilenstein auf dem Weg zum ersten Psychiatriegesetz für Baden-Württemberg“, so Altpeter. Das Gesetz, mit dem die Ministerin das Hilfesystem für psychisch Kranke verbreitern und verbessern und ihre Rechte stärken will, könne noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden.

Die Ministerin: „Psychisch kranke Menschen sind in besonderer Weise auf Hilfestellungen angewiesen. Mit dem Gesetz werden wir ihre gesellschaftliche Teilhabe und ihre selbständige Lebensführung fördern und ihre rechtliche Stellung deutlich stärken.“

Ein Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt dabei auf den Sozialpsychiatrischen Diensten mit ihrem Angebot an ambulanter Grundversorgung, die rechtlich und finanziell auf eine sichere Grundlage gestellt werden. Darüber hinaus sollen künftig in allen Stadt- und Landkreisen Gemeindepsychiatrische Verbünde eingerichtet, auf Kreisebene Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen und auf Landesebene eine Ombudsstelle installiert werden. Neu aufgebaut werden soll zudem ein zentrales, standardisiertes und anonymisiertes Melderegister über freiheitsentziehende und andere (Zwangs)Maßnahmen. Für Personen, die gegen ihren Willen in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht wurden, sollen Besuchskommissionen als neutrale Kontrollinstanz eingerichtet werden. Auch die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Angehörigen, Betroffenen und bürgerschaftlich Engagierten sollen durch das neue Gesetz erheblich gestärkt werden.

Wichtig war der Ministerin bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs, dass sich neben Fachleuten aus den verschiedensten mit der Psychiatrie befassten Einrichtungen und Verbänden auch Psychiatrieerfahrene und Angehörige eingebracht haben. Für die Landesregierung ist dies Teil ihrer Strategie eines umfassenden Gesundheitsdialogs mit dem Ziel einer breiten Bürgerbeteiligung.