Baden-Württemberg bringt auf der kommenden Integrationsministerkonferenz Vorschläge zur besseren Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen ein. Asylbewerber und Geduldete sollen schnellstmöglich auf eigenen Beinen stehen können. Integrationsminister Manne Lucha hat derzeit den Vorsitz der Integrationsministerkonferenz, die am 16. und 17. März in Friedrichshafen stattfindet.
„Baden-Württemberg will die Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt für Asylbewerber, Geduldete und Arbeitgeber weiter verbessern. Wir haben in Baden-Württemberg jahrzehntelange Erfahrung mit Einwanderung. Aus dieser Erfahrung heraus wissen wir, dass der Spracherwerb und der Schritt in die Arbeitswelt eine zentrale Rolle für gesellschaftliche Teilhabe spielen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Vorfeld der Integrationsministerkonferenz am 16. und 17. März 2017 in Friedrichshafen am Bodensee. Die Konferenz findet erstmalig unter dem Vorsitz des baden-württembergischen Sozial- und Integrationsministers Manne Lucha mit dem Motto „Integration schafft Zusammenhalt“ statt. Entsprechende Anträge bringe das Land auf der Integrationsministerkonferenz Ende der Woche ein. Dazu gehöre beispielsweise, dass anerkannte Asylbewerber und auch Geduldete schnellstmöglich eine gute Arbeit oder Ausbildung finden und auf eigenen Beinen stehen.
„Aus der Wirtschaft und von sozialen Trägern bekomme ich beinahe täglich die Botschaft: Es gibt freie Stellen, wir wollen gerne Geflüchtete ausbilden – aber wir brauchen eine sichere Rechtslage und klare Perspektiven, damit die Menschen ihre Ausbildung nicht mittendrin abbrechen und Deutschland verlassen müssen“, sagte Integrationsminister Lucha. Das mache weder aus Sicht der Wirtschaft noch integrationspolitisch einen Sinn. „Baden-Württemberg hat sich deshalb schon frühzeitig dafür eingesetzt, dass hier Rechtssicherheit geschaffen wird.“
Menschen während einer Ausbildung nicht abschieben
Als Vorsitzender der Integrationsministerkonferenz sei er froh darüber, dass der Bund der Forderung des Ministerpräsidenten entsprochen habe, Menschen während und nach einer Ausbildung nicht abzuschieben. Die vom Bund geschaffenen Rahmenbedingungen seien jedoch noch unzureichend. „Diese müssen wir für die Ausbildungsbetriebe weiter verbessern und entbürokratisieren, insbesondere in Branchen mit Arbeitskräftemangel wie etwa der Altenpflege. Für unsere Anträge in dieser Sache – die viele Anregungen aus der Praxis aufgreifen – werben wir und hoffen natürlich auf breite Zustimmung aus den anderen Ländern“, so Minister Lucha. Ein entsprechender Antrag des Landes sieht vor, dass auch Auszubildende in Helferberufen – also etwa als Altenpflegehelfer – während der einjährigen Ausbildungsdauer und einer anschließenden Tätigkeit im erlernten Beruf nicht abgeschoben werden. Bislang galt diese Regelung nur für qualifizierte zweijährige Ausbildungsberufe – die sogenannte „3+2-Regelung“.
Auf Landesebene hatte es zwischen den Koalitionspartnern vor kurzem bereits wichtige Weichenstellungen in Sachen Arbeitsmarktintegration gegeben. Demnach wolle das Land künftig Integrationsgesichtspunkte bei seiner Verwaltungspraxis im Hinblick auf Geduldete, die seit vielen Jahren hier leben und sich bestens integriert haben, noch stärker berücksichtigen. „Die entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Regelungen sollen konsequent im Sinne der Asylbewerberinnen und Asylbewerber angewendet werden“, so Lucha.
Integrationskurse des Bundes weiter öffnen
Neben Anträgen zur Arbeitsmarktintegration stehen unter anderem die Themen Zusammenhalt, Sprache, Asyl und Flucht oder Antidiskriminierung, gerade auch im Zusammenhang mit Geflüchteten, auf der Tagesordnung.
So macht sich Baden-Württemberg gemeinsam mit anderen Ländern beispielsweise dafür stark, dass die Integrationskurse des Bundes weiter geöffnet werden. „Wir begrüßen die Öffnung der Kurse für Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive. Allerdings sollten auch Gruppen Zugang zu den Kursen erhalten, deren Bleibeperspektive unklar ist. Denn auch Menschen aus diesen Gruppen werden zum Teil länger in Deutschland bleiben. Wenn wir sie – teilweise über Jahre – von den Kursen ausschließen, geht wertvolle Zeit verloren“, sagte Minister Lucha.
Mit weiteren Anträgen will Baden-Württemberg eine bessere psychosoziale Versorgung von Geflüchteten erreichen, die Pflege für Menschen mit Migrationshintergrund verbessern oder den Einsatz internetbasierter Dolmetscherdienste erproben.
Die Integrationsministerkonferenz
Die Integrationsministerkonferenz der Länder berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie koordiniert und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern. Jeweils zum 1. Oktober des Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Einmal im Jahr findet eine Hauptkonferenz statt. Bei aktuellem Bedarf werden Sonderkonferenzen einberufen.