Im Vorfeld des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November hat Staatssekretärin Bärbl Mielich betont, dass die Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg auch in der Corona-Zeit Hilfe und Unterstützung bieten.
„Wir wollen den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November zum Anlass nehmen, den Betroffenen von Gewalt das klare Signal zu geben: Niemand muss Gewalt aushalten, schützen Sie sich und Ihre Kinder. Die Frauen- und Kinderschutzhäuser und die Fachberatungsstellen in Baden-Württemberg bieten auch in der Corona-Zeit Hilfe und Unterstützung an. Gewalt gegen Frauen hat viele Formen. Keine davon muss irgendjemand hinnehmen“, sagte Staatssekretärin Bärbl Mielich am Dienstag (24. November) in Stuttgart im Vorfeld des Aktionstages.
Sozial- und Integrationsministerium unterstützt bei Corona-bedingter Umstellung
Die Landesregierung unterstützt seit April 2020 die Frauen- und Kinderschutzhäuser und Fachberatungsstellen bei der Bewältigung der Pandemie. Mit einem Landeszuschuss konnte die Corona-bedingte Umstellung der Arbeit hin zur digitalen Beratung und geschützten Betreuung von Betroffenen gewährleistet werden. Wenn es zu Corona-Fällen in diesen Schutzeinrichtungen kommen sollte, kann die Anmietung von Ausweichquartieren bezuschusst werden. Um erhöhte Anfragen aufzufangen, kann auch die zeitlich befristete Anmietung von neuen Schutzräumen beantragt werden.
Mielich machte deutlich: „Das Land bekennt sich klar zur gesellschaftlichen Aufgabe Frauen und Kinder zu jeder Zeit vor Gewalt zu schützen. Daher wollen wir das Angebot an Schutzplätzen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder hochhalten. Um passgenaue Angebote vor Ort zu unterstützen, hat das Land eine freiwillige Nothilfe in Höhe von 275.000 Euro für die Frauen- und Kinderschutzhäuser zur Bezuschussung der Miete von Ausweichquartieren und neuen Schutzräumen erstmal bis Ende des Jahres 2020 eingerichtet.“
„In der Corona-Pandemie und der Verlagerung des Lebens in die privaten Räume gilt es ein klares Zeichen zu setzen: Gewalt ist keine Privatangelegenheit. Nie. Und zu keiner Zeit. Gemeinsam wollen wir Betroffene ermutigen, sich Hilfe und Unterstützung zu holen. Die Frauen- und Kinderschutzhäuser und Fachberatungsstellen sind auch in der Pandemie da“, betonte Mielich.
Hintergrundinformation
Träger der Frauen- und Kinderschutzhäuser können Mittel für die Ausweichquartiere und neuen Schutzplätze in Form eines Projektantrages unbürokratisch bei ihren jeweils zuständigen Regierungspräsidien bis zum 31. Dezember 2020 beantragen. Für die Nothilfe der Ausweichquartiere und zusätzlichen Schutzplätze werden Landesmittel in Höhe von 275.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Bewilligung erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge und räumlicher Ausgewogenheit in den Regierungsbezirken im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
In Baden-Württemberg gibt es ein ausdifferenziertes Frauenhilfe- und Unterstützungssystem mit 43 Frauen- und Kinderschutzhäusern und Fachberatungsstellen zur häuslichen oder sexuellen Gewalt sowie Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt. Eine Übersicht aller Anlaufstellen ist auf der Website des Sozial- und Integrationsministeriums zu finden. Anfragen nach Schutzplätzen sind an die regional verteilten und anonymen Frauen- und Kinderschutzhäuser zu richten.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym und kostenlos zu beraten. Auch die Gebärdendolmetschung ist problemlos möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat. Das Hilfetelefon verfügt über die Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg und kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.