Hilfe und Unterstützung

Hilfs- und Schutzangebote für von Gewalt betroffene Frauen

Finger drückt auf Klingelknopf ohne Namensschild

In Baden-Württemberg gibt es eine Vielzahl von Angeboten für die Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt. Das Frauenhilfe- und -unterstützungssystem im Land bietet betroffenen Frauen niedrigschwellige und wohnortnahe Beratung und Hilfe an.

Hilfeangebote für Frauen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind:

Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen in Baden-Württemberg (PDF)

Hilfeangebote für männliche Opfer von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt:

Übersicht zu den Einrichtungen für von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffene Männer in Baden-Württemberg (PDF)

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Darüber hinaus bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ betroffenen Frauen und Mädchen, Angehörigen und Fachkräften Hilfe und Unterstützung. Die Hotline ist kostenlos, rund um die Uhr erreichbar und in 17 verschiedenen Sprachen verfügbar. Auf diese Weise können eine schnelle und kompetente Erstberatung und eine gezielte Weitervermittlung an regionale Hilfsangebote erfolgen. Selbstverständlich werden die Gespräche vertraulich und anonym geführt.

Weitere  Schwerpunkte im Hilfesystem

Umsetzung der Istanbul-Konvention – Ausbau der Fachberatungsstellen

In Baden-Württemberg besteht ein gewachsenes Angebot von Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, gegen häusliche Gewalt sowie von Interventionsstellen und von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend. Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Beratungs- und Hilfsangeboten zu erhalten und erweitern, ist rückwirkend zum 1. Januar 2024 die novellierte, erstmalig im Jahr 2021 erlassene Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung des Ausbaus von Fachberatungsstellen (VwV Fachberatungsstellen - VwV FBS) in Kraft getreten. Das Land setzt mit der Novellierung der Verwaltungsvorschrift die finanzielle Unterstützung des ambulanten Hilfesystems fort. Die Landesregierung bekennt sich zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention und setzt ein klares Zeichen zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern. 

Die Antragstellung für eine Förderung ist jährlich bis zum 31. März des Antragsjahres möglich. Die Unterlagen für die Antragstellung können Sie bei den nachstehenden FAQ unter „Downloads: Verwaltungsvorschrift und Antragsunterlagen“ herunterladen.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur VwV Fachberatungsstellen (vom 15. März 2021):

Allgemeine Hinweise zur Förderung

Mobile Teams

Interventionsstellen

Personalangaben

Maßnahmen

Statistik

Wirtschaftsplan/Organisation- und Stellenplan

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