Am Donnerstag (25. November) findet der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen statt. Mit einer neuen Broschüre zum Thema Wohnungsverweis informiert das Sozialministerium Betroffene über ihre Rechte.
„Leider sind die eigenen vier Wände für viel zu viele Frauen kein Ort der Geborgenheit und des Schutzes. Es ist deshalb ganz wichtig, dass alle Betroffene ihre Rechte kennen und in dieser schwierigen Situation schnell die Hilfe erhalten, die sie brauchen“, sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig am Mittwoch (24. November) anlässlich der Vorstellung der neuen Broschüre zum Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt.
Neue Broschüre zum Wohnungsverweis
Die Broschüre gibt praxisnahe Unterstützung sowie Hinweise im Zusammenhang mit dem Wohnungsverweis. Aufgegriffen werden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rechtslage, aber auch weitere Möglichkeiten zur Hilfe und Unterstützung. Zusätzlich zur digitalen Veröffentlichung wird die Broschüre in den kommenden Wochen auch gedruckt und in mehreren Sprachen zur Verfügung stehen.
Das Verfahren des Wohnungsverweises bezeichnet eine gemeinsame Strategie von Polizei, Justiz, Beratung und Kinderschutz in Baden-Württemberg und dient dem sofortigen Schutz der Opfer und deren Kinder vor häuslicher Gewalt.
Digitale Gewalt entschieden bekämpfen
Gewalt gegen Frauen ist und bleibt ein weltweites Problem. Darauf will der jährliche Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November aufmerksam machen. „Es ist wichtig, dass wir gemeinsam der Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten“, so die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration. „Wir beobachten, dass sich während der Corona-Pandemie die Gewalt immer mehr in den digitalen Raum verlagert und dort massiv zugenommen hat – darauf müssen wir reagieren.“ Die digitale Gewalt umfasst viele Angriffsformen, etwa Cybergrooming (sexuelle Belästigung/unangemessene Bilder), Cyberstalking oder Identitätsdiebstahl und -missbrauch.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert deshalb Fachberatungsstellen, die sich für die Bekämpfung von digitaler Gewalt besser wappnen wollen. Am 1. November ist hierfür eine Förderlinie für Fachberatungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt, für Menschen in der Prostitution und für Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung sowie der Frauen- und Kinderschutzhäuser in Kraft getreten. Ziel ist es, das Hilfe- und Unterstützungssystem für die Herausforderungen durch digitale Gewalt zu sensibilisieren, zu qualifizieren und fortzubilden. „Der digitale Raum darf nicht zu einem rechtsfreien Raum werden. Wir kommen den Verpflichtungen der Istanbul-Konvention nach und bekämpfen geschlechtsspezifische Gewalt auch im Digitalen“, machte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig deutlich.
Broschüre „Informationen zum Wohnungsverweis in Fällen häuslicher Gewalt"