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Kabinett beschließt Bundesratsinitiative gegen den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit

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Die Landesregierung will die Blockadehaltung der CDU in Berlin bei der Bekämpfung der Auswüchse von Leiharbeit und Werkverträgen nicht länger tatenlos hinnehmen. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative wolle man Druck ausüben, damit ein seit längerem vorliegender Gesetzentwurf von Bundesministerin Nahles endlich auf die Tagesordnung des Kabinetts genommen wird.

Arbeitsministerin Altpeter und Wirtschaftsminister Schmid erinnerten an die Koalitionsvereinbarung der Großen Koalition, in der festgeschrieben wurde, „den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern“. Auf Initiative Baden-Württembergs hatte der Bundesrat dazu bereits im September 2013 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt.

Altpeter und Schmid unterstrichen, dass die Landesregierung Werkverträge und Leiharbeit keineswegs verteufeln wolle. Denn sie brächten in einer arbeitsteiligen Wirtschaft die „Flexibilität, die wir für unseren Arbeitsmarkt brauchen“. Leiharbeit etwa ermögliche es den Unternehmen, auf Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalbedarf zu reagieren. „Aber wir müssen Missbrauch und Auswüchse eindämmen, um die Arbeitnehmer und die ehrlichen Unternehmen im Land zu schützen.“

In den vergangenen Jahren seien Leiharbeit und Werkverträge verstärkt zum Einfallstor für Lohndumping und miese Arbeitsbedingungen geworden. Die Landesregierung wolle verhindern, dass Stammbelegschaften durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt werden und sie wolle Werkvertragsbeschäftigte vor Ausbeutung schützen. Denn die würden in der Regel noch schlechter bezahlt als Leiharbeitskräfte, die ihrerseits schon durchschnittlich 43 Prozent weniger bekämen als Stammbeschäftigte. Etwa die Hälfte der Leiharbeit-Jobs ende nach weniger als drei Monaten und treibe die Leiharbeitsbeschäftigten in die Armut. Denn viele erhielten kein Arbeitslosengeld, sondern rutschten sofort in Hartz IV ab.

Die Bundesratsinitiative zielt Altpeter zufolge deshalb darauf ab, den Missbrauch von Werkvertragskonstruktionen zu verhindern und die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zu beschränken. Die Landesregierung fordere deshalb mit ihrer Bundesratsinitiative:

  • die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
    Arbeitnehmerüberlassung werde damit auf ihre Kernfunktion zurückgeführt, Arbeitsspitzen und kurzfristigen Personalbedarf zu überbrücken. Abweichungen könnten aber über Tarifverträge beschlossen werden.
  • „Equal-Pay“-Grundsatz
    Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sollen spätestens nach neun Monaten beim Arbeitsentgelt mit den Stammbeschäftigten gleichgestellt werden.
  • Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher
    Berücksichtigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte
  • Mehr Informationsrechte des Betriebsrats
    Die Betriebsräte sollen vom Unternehmen darüber unterrichtet werden, welche Arbeitnehmer per Werkvertrag im Betrieb arbeiten, um Transparenz zu schaffen und betriebliche Interessenvertretung überhaupt erst zu ermöglichen.


Altpeter: „Wir wollen nicht länger hinnehmen, dass arbeits- und tarifrechtliche Standards durch haarsträubende Vertragskonstellationen mit Füßen getreten werden. Es wird höchste Zeit, dass dieses Thema endlich auf die Tagesordnung des Kabinetts in Berlin und dann in den Bundestag kommt.“

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