„Für die Landesregierung sind die Belange von Kindern und Jugendlichen ein zentrales Politikfeld. Deshalb wollen wir über den ‚Zukunftsplan Jugend‘ alle Kräfte im Land bündeln und die für das Aufwachsen von jungen Menschen verantwortlichen Akteure stärker zusammenführen. Unser Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen gute Zukunftschancen zu eröffnen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit werden in Baden-Württemberg mit dem ‚Zukunftsplan Jugend‘ auf ein neues Fundament gestellt,“ ergänzte Sozialministerin Katrin Altpeter. „Durch eine in die Zukunft gerichtete Kinder- und Jugendpolitik wollen wir insbesondere auch die wachsende Zahl von Jugendlichen erreichen, die von der Kinder- und Jugendhilfe und der außerschulischen Jugendbildung bislang nur bedingt erreicht werden.“
Im „Zukunftsplan Jugend“ werden 16 Leitlinien festgehalten, die die Perspektiven einer nachhaltigen Kinder- und Jugendpolitik markieren. „Die Leitlinien sind das Arbeitsprogramm für den ,Zukunftsplan Jugend‘,“ so Altpeter. Im Einzelnen werden Leitlinien zu fünf Aufgabenfeldern der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (KJA/JSA) vorgeschlagen, so zum Beispiel:
- Entwicklung und Umsetzung eines abgestimmten Bildungskonzeptes von KJA/JSA und Schule; Implementierung kommunaler/regionaler Bildungsnetzwerke.
- Angebotsplanung auf lokaler Ebene zur differenzierten Förderung neuer Zielgruppen; Inklusion; Kultur der Vielfalt.
Auch Aktionspläne zur Prävention gegen menschenfeindliche und rechtsextremistische Tendenzen, für Toleranz und Gleichberechtigung der Geschlechter müssen laut Altpeter Bestandteil der Jugendarbeit sein. - Ausbau der Beteiligungsformen, Verantwortungsübernahme als Bildungsziel der KJA und der JSA.
- Aufbau einer Förderstatistik zum Landesjugendplan.
- Vereinfachung und Vereinheitlichung der Förderverfahren.
Umsetzung
Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des „Zukunftsplans Jugend“ soll jährlich ein Runder Tisch mit dem Ministerpräsidenten und den unterzeichnenden Landesorganisationen der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit unter Beteiligung der weiteren Unterzeichner stattfinden. „Der Runde Tisch dient der Diskussion zentraler Themen der Kinder- und Jugendpolitik, der Reflexion der Gesamtstrategie des ‚Zukunftsplans Jugend‘ und der gemeinsamen Festlegung von Schwerpunkten“, so Altpeter.
Die Landesregierung müsse zudem im Rahmen des Landesjugendplans regelmäßig dem Landtag von Baden-Württemberg berichten. „Damit wird auch die Basis geschaffen, auf aktuelle jugendpolitische Anforderungen reagieren zu können“, unterstrich Ministerpräsident Kretschmann.
Die Steuerung des Gesamtprozesses erfolge unter Federführung und Moderation des Sozialministeriums, so Altpeter. Zur Umsetzung und kontinuierlichen Fortschreibung des „Zukunftsplans Jugend“ werde eine Lenkungsgruppe aus den Unterzeichnern gebildet. Die wissenschaftliche Begleitung durch Prof. Rauschenbach werde ebenfalls weitergeführt. In den Jahren 2015 und 2017 seien zudem Statusberichte vorgesehen, in denen die Umsetzungsschritte und erreichten (Zwischen-)Ziele des „Zukunftsplans Jugend“ sowie der Stand der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit dargestellt werden sollen.
Verlässliche Finanzierung
„Finanzielle Planungssicherheit ist für ein qualitativ hochwertiges Angebot in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit von hoher Bedeutung“, sagten Kretschmann und Altpeter. „Nur dann können Angebote und Einrichtungen bestehen, die der Entwicklung junger Menschen förderlich sind, die an deren Interessen anknüpfen, zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung anregen.“
Das Land Baden-Württemberg sichere daher den Trägern der außerschulischen Jugendbildung finanzielle Verlässlichkeit zu. Deshalb würden die Ansätze des Landeshaushalts in den Bereichen Jugendbildung, Landjugend, Jugendverbands- und Jugendorganisationsförderung, Jugendarbeit und Jugenderholung für die Laufzeit der Vereinbarung nicht unter die Veranschlagungen im Landeshaushalt 2013/2014 gesenkt. Die betroffenen Ressorts müssten diese Titel zudem von der Erwirtschaftung globaler Minderausgaben, von Haushaltssperren und sonstigen Bewirtschaftungsrestriktionen ausnehmen, so Altpeter. Die Landesregierung könne die Höhe der Förderung nur im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Einnahmesituation des Landes der Haushaltsentwicklung anpassen.
Speziell für den „Zukunftsplan Jugend“ und dessen Umsetzung ist nach Angaben von Ministerin Altpeter im Landeshaushalt 2013/2014 mit einem Ansatz von 1,0 Mio. Euro in 2013 und 3,0 Mio. Euro in 2014 ein neuer Titel eingerichtet worden. Der Ansatz in Höhe von 3,0 Mio. Euro/Jahr werde für die restliche Laufzeit der Vereinbarung ebenfalls nicht abgesenkt. Daraus sollen zu etwa 1/3 neue Stellen im Rahmen eines Bildungsreferenten-Programms und zu circa 2/3 Innovationen des „Zukunftsplans Jugend“ finanziert werden.
Der „Zukunftsplan Jugend“ wurde in Zusammenarbeit mit allen in diesem Bereich engagierten Partnern erstellt: Staatsministerium, Sozialministerium, Finanz- und Wirtschaftsministerium, Kultusministerium, Integrationsministerium, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg, Baden-Württembergische Sportjugend im Landessportverband Baden-Württemberg e. V., Landesjugendring Baden-Württemberg e. V., Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e. V., Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg e. V., Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände in Baden-Württemberg, Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg, Netzwerk Schulsozialarbeit Baden-Württemberg e. V., Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg e. V..
Am Nachmittag besiegeln die Partner mit ihrer Unterschrift unter eine förmliche Vereinbarung ihre Verpflichtung zur gemeinsamen Gestaltung der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, wie es im „Zukunftsplan Jugend“ niedergeschrieben ist. Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung am Nachmittag für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016 in Kraft, vorbehaltlich der erforderlichen Beschlüsse des Haushaltsgesetzgebers.