Kinder

Keine Mehrheit im Bundesrat zum Bundeskinderschutzgesetz

Das Bundeskinderschutzgesetz hat heute im Bundesrat keine Mehrheit erhalten. Auch Baden-Württemberg hat ihm nicht zugestimmt. Nach der Abstimmung in Berlin sagte Sozialministerin Katrin Altpeter, die Bundesregierung habe die Forderungen der Länder nach einer nachhaltigen Verbesserung des Kinderschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. „Wir wollen praktikable Regelungen, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe unmittelbar zum Schutz der Kinder tätig werden können. Mit den komplizierten und bürokratischen Verwaltungsvereinbarungen, die die Bundesregierung vorschreiben will, wird dies eher behindert.“

Bislang habe sich die Bundesregierung zudem geweigert, für die Frühen Hilfen verlässliche und dauerhafte Finanzierungszusagen zu machen. Dies gelte insbesondere dort, wo es sich, wie bei den Familienhebammen, um gesundheitliche Leistungen handele, so Altpeter.

Altpeter kündigte an, das Landeskinderschutzgesetz zu überarbeiten, sobald endgültig feststehe, welche Inhalte im Bundeskinderschutzgesetz verankert werden.  Denn die Bundesregierung habe nun noch die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Sie betonte aber auch: „Baden-Württemberg kümmert sich auch ohne dieses Gesetz wirksam um den Schutz von Kindern. Wir haben selbst ein Familienhebammenprogramm, die Kreise bauen mit Unterstützung des Landes Netzwerke für Frühe Hilfen auf, bieten Familienbesuche für junge Eltern an und haben eine Landesregelung zur Informationsübermittlung bei Kindeswohlgefährdung.“

Falls die Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufe und dort zu einer deutlichen Verbesserung des Gesetzes bereit sei, dann sei auch aus Sicht Baden-Württembergs eine Zustimmung noch möglich, teilte die Ministerin nach den Beratungen im Bundesrat mit.

Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass auch der Deutsche Kinderschutzbund im Vorfeld der heutigen Beratungen im Bundesrat von der Bundesregierung „Nachbesserungen“ verlangt hat. Der Kinderschutzbund hatte noch unmittelbar vor der Bundesratsentscheidung – wie Baden-Württemberg - die Bundesregierung aufgefordert, die Kosten für den Einsatz von Familienhebammen „dauerhaft aus dem Bereich der Gesundheit zu tragen“ und nicht aus zeitlich befristeten Programmmitteln des Bundes.

Altpeter: „Leider sind die vielen Appelle des Kinderschutzbundes und anderer Organisationen bei der Bundesregierung bisher auf taube Ohren gestoßen. Jetzt liegt es an der Bundesregierung, ob sie im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens doch noch zu vernünftigen Lösungen bereit ist.“

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren