Bund und Länder wollen die Vorgänge an den Heilbronner SLK-Kliniken zum Anlass nehmen, den Informationsaustausch über berufs- und strafrechtliche Maßnahmen gegen Angehörige eines Gesundheitsberufes zu verbessern. Darauf haben sich die Vertreterinnen und Vertreter der sechzehn Landesgesundheitsministerien auf Vorschlag von Sozialministerin Katrin Altpeter heute in Dresden verständigt. Sie sind gemeinsam der Überzeugung, dass der Informationsfluss über strafrechtliche und berufsrechtliche Maßnahmen gegen Angehörige eines Gesundheitsberufs im Sinne des Patientenschutzes dringend weiter verbessert werden muss.
Sozialministerin Katrin Altpeter: „Ich freue mich, dass wir diese schwierige Aufgabe nun gemeinsam angehen wollen. Wir müssen die bestehenden Lücken beim Informationsaustausch zwischen den europäischen Staaten und auch innerhalb Deutschlands identifizieren und daraus dann die Konsequenzen für einen besseren Patientenschutz ziehen.“
Die Länder fordern in ihrem Beschluss das Bundesgesundheitsministerium auf, als gemeinsame Aufgabe mit Ihnen zu prüfen, welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten bestehen, wie bestehende Meldesysteme, so etwa das Bundeszentralregister und das Binnenmarktinformationssystem (IMI) weiterentwickelt werden und den heutigen Gegebenheiten erhöhter, insbesondere länderübergreifender Mobilität angepasst werden müssen.
„Dabei müssen die Belange des Patientenschutzes mit denen des Datenschutzes in Einklang gebracht werden“, so Altpeter.
Die Ministerin setzt darauf, dass dieser gemeinsame Länderbeschluss zügig vom Bund aufgegriffen und mit den Ländern zusammen umgesetzt wird.
In Baden-Württemberg soll auf Veranlassung von Sozialministerin Altpeter mit allen betroffenen Behörden ein Runder Tisch eingerichtet werden, um die möglichen Schwachstellen bei den Meldeverfahren von Ärzten zu identifizieren, wenn Angehörigen eines Gesundheitsberufs – insbesondere Ärzten – auch nur vorübergehend die Ausübung ihres Berufs untersagt wird oder gegen sie ein Strafverfahren im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufs eröffnet wird.
Außerdem wurden die landeseigenen Zentren für Psychiatrie angeschrieben mit der Bitte, sicherzustellen, dass dort ähnliche Vorkommnisse wie an den SLK‑Kliniken sicher auszuschließen sind. Auch die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg wurde gebeten, für die dort beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten, dass die erforderlichen Unterlagen, insbesondere Approbationsurkunden und Facharztanerkennungen, korrekt und vollständig vorliegen.
Eine solche Aufforderung kann das Sozialministerium an die anderen – nicht landeseigenen – Kliniken im Land (wie etwa die SLK-Kliniken) nicht richten, da es dafür keine Zuständigkeit hat. Gegenüber kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Kliniken gibt es für das Sozialministerium keine rechtliche Handhabe, bei Missständen oder persönlichem Fehlverhalten im Bereich dieser Kliniken Konsequenzen durchzusetzen. Hierzu sind die jeweiligen Organe der Einrichtungen berufen und verpflichtet. Je nach rechtlicher Gestaltung können dies Gesellschafter, Aufsichtsräte, Vorstände oder Geschäftsführungen sein.