Coronavirus

Lage in den Universitätskliniken im Land angespannt

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Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.

Gesundheitsminister Manne Lucha und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer haben sich über die aktuelle Situation bei der Versorgung von COVID-19-Patienten und die Intensivbettenkapazitäten informieren lassen: Die bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten ist insgesamt derzeit gewährleistet.

Am Freitag (18. Dezember) haben sich Gesundheitsminister Manne Lucha und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer mit den Spitzen der baden-württembergischen Universitätskliniken ausgetauscht und über die aktuelle Situation bei der Versorgung von COVID-19-Patienten und die Intensivbettenkapazitäten berichten lassen. Patientinnen und Patienten, die einer medizinisch notwendigen Behandlung bedürfen, können aufgenommen werden. Von einer so genannten Triage sei man noch weit entfernt, so die übereinstimmende Feststellung der Runde.

Verteilmechanismus funktioniert

Die Lage in den Universitätskliniken im Land sei angespannt, aber die bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten sei insgesamt derzeit gewährleistet. „Der etablierte Verteilmechanismus zwischen den Häusern funktioniert – wo eine Klinik an Kapazitätsgrenzen stößt, übernehmen andere Häuser Patientinnen und Patienten. Es wurden konkrete Maßnahmen vereinbart, um dieses System weiter zu optimieren und zu beschleunigen“, so Ministerin und Minister. 

Es gelinge den Krankenhäusern nach wie vor gut, die Lage durch interne Umschichtungen sowie durch die Verlegung einzelner Patientinnen und Patienten zu beherrschen. Das Verlegungskonzept wurde vom Sozialministerium gemeinsam mit dem Innenministerium sowie mit Experten des Universitätsklinikums Ulm und der RKH Kliniken entwickelt. Danach wurden – abgeleitet von den vorhandenen Intensivkapazitäten im Verhältnis zur Einwohnerzahl – sechs Versorgungsregionen definiert. Innerhalb dieser sechs Versorgungsregionen übernimmt jeweils ein so genanntes Leitkrankenhaus die regionale Koordinierung der Patientensteuerung. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass alle Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht versorgt werden. So kommt es etwa gerade bei der Versorgung der an COVID-19-Erkrankten darauf an, dass genügend Beatmungskapazitäten für die schweren Verläufe zur Verfügung stehen. Die größeren Krankenhäuser verfügen insofern in der Regel über mehr Kapazitäten als kleinere Kliniken. Innerhalb der Versorgungsregionen wird insbesondere diesem Aspekt Rechnung getragen.

Lucha und Bauer: „Wir alle haben es in der Hand, ob unser Gesundheitssystem weiterhin dem Druck standhält“

Die angespannte Situation werde in den nächsten Tagen bestehen bleiben, da insbesondere die Personalengpässe die Kliniken belasten. Umso mehr gelte es jetzt angesichts des sehr hohes Infektionsgeschehen, dass sich jede und jeder Einzelne an die notwendigen Beschränkungen halte und persönliche Kontakte reduziere. „Wir alle haben es in der Hand, ob unser Gesundheitssystem weiterhin dem Druck standhält oder an seine Grenzen gerät“, so Bauer und Lucha. 
 
Gerade bei den kleineren Krankenhäusern wachse allerdings die Sorge vor wirtschaftlichen Schieflagen durch die Bereithaltung freier Kapazitäten. Der vom Bund neu aufgelegte „Krankenhausrettungsschirm 2.0“ sei nicht ausreichend. Durch die zahlreichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die so genannte Freihaltepauschale zu erhalten, herrsche insbesondere bei den kleineren Kliniken große Verunsicherung. Das Land hatte sich auf allen Ebenen beim Bund massiv für einfachere und umfassendere Ausgleichszahlungen eingesetzt. Zwar laufen derzeit Nachverhandlungen der Länder mit dem Bund, die sich abzeichnende Nachjustierung dürfte aber nicht zu einer spürbaren Erleichterung führen. Im Land habe man alle bestehenden Spielräume ausgenutzt. 

Flankierend dazu reaktiviert das Sozialministerium analog zum Frühjahr das so genannte Schalenmodell durch geeignete Maßnahmen wie Allgemeinverfügungen: Danach können die Krankenhäuser bei Bedarf sowohl Fach- und Privatkliniken als auch Rehabilitationskliniken mit in die Versorgung der Patientinnen und Patienten einbeziehen. Gegebenenfalls könnte die Versorgung sogar bis hin zur Errichtung so genannter Behelfskliniken in Ausweichliegenschaften ausgedehnt werden. Alle Voraussetzungen hierfür sind geschaffen.