Gegen Gewalt an Frauen

Land fördert innovative Beratungsprojekte gegen häusliche und sexuelle Gewalt

Gegen Gewalt an Frauen. (Bild: Sozialministerium Baden-Württemberg)

Mit 1,4 Millionen Euro und einem neuen Förderkonzept unterstützt die Landesregierung die Beratung von Gewalt betroffener Frauen und ihrer Kinder. Um Hilfe auch dort zu ermöglichen, wo es bisher keine Beratungsstellen gibt oder wo der Beratungsbedarf deutlich angestiegen ist, wird das Land das Angebot ausbauen.

Der Landesregierung ist es während der Corona-Pandemie sehr wichtig, die bestehende Beratungsstruktur im Land zu stabilisieren und gleichzeitig das Angebot für Hilfesuchende noch zu erweitern. Unter strenger Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregelungen vor Ort werden Betroffene von häuslicher oder sexueller Gewalt weiterhin qualifiziert beraten. Um Hilfe auch dort zu ermöglichen, wo es bisher keine Beratungsstellen gibt oder wo der Beratungsbedarf deutlich angestiegen ist, wird das Land das Angebot ausbauen. Die neu aufgelegte Förderlinie „Mobile Teams der Fachberatungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt sowie Prostitution und Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung während der Corona-Pandemie“ soll hier neue Impulse geben.

Ausbau von Beratung und Hilfe auch während der Pandemie sicherstellen

„Um von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder zu unterstützen, wollen wir in der Pandemie neue Beratungsformate erproben und neue Kooperationen vor Ort ermöglichen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration, Bärbl Mielich, am Freitag (6. November) in Stuttgart. „Dass wir bereits in diesem Monat mit den meisten der 23 neuen Beratungsprojekte starten, zeigt, dass das Land unter Hochdruck daran arbeitet, die Beratung auch und gerade in der Pandemie sicherzustellen. Ich freue mich besonders über die vielen Anträge mit innovativen Ansätzen wie etwa der Nutzung neuer Außenstellen oder Beratung, die in Räumlichkeiten von Landratsämtern und Gemeindehäusern zur besseren Einhaltung des Abstandsgebotes stattfindet“, so Mielich weiter.

Neue Beratungsstellen zu gründen und zu etablieren in Regionen, die bisher weder über einen Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen noch über eine kommunale Ansprechperson verfügen, habe sich während der ersten Phase der Corona-Pandemie als schwer umsetzbar erwiesen. Daher habe sich das Land für einen neuen Ansatz entschieden: „Wir wollen ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und zum Schutz der Schwachen in unserer Gesellschaft setzen. Die Arbeit von mobilen Teams kann beispielsweise Beratung im Freien, Walk and Talk, in Außenstellen in Form von angemieteten Räumlichkeiten oder im mobilen Kleinbus bedeuten. Die Träger vor Ort wissen selbst ganz genau, wie Beratung auch in der Corona-Pandemie sichergestellt werden kann. Mit unserem neuen Förderkonzept unterstützen wir niedrigschwellig und schnell die Beratung Hilfesuchender in ganz Baden-Württemberg mit rund 1,4 Millionen Euro. Die Erprobung von neuen Formaten und neuen Kooperationen wird die Beratungslandschaft wesentlich voranbringen“, betonte Mielich.

Mit neuen Ansätzen den Zugang zu Unterstützungsangeboten erleichtern

Die Spanne der Projektideen und Träger ist weit und regional ausgewogen. Neben den Fachberatungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt sind auch die Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution im Besonderen von der Corona-Pandemie betroffen und haben daher Förderanträge für innovative Projekte eingereicht. Diese berichten über einen massiven Zulauf von bisher nicht erreichten Frauen, die in existenzielle Not und Abhängigkeiten geraten sind. Die Prostituierten richten neben den Fragen der Existenzsicherung vor allem Fragen zur infektiologischen Übertragbarkeit des Coronavirus an die Fachberatungsstellen.

„Gewalt gegen Frauen und Kinder muss zu jeder Zeit und überall begegnet werden können. Die neuen Projekte bieten zusätzliche Anlaufstellen und erweitern das bisherige Angebot, damit Betroffene noch leichter den Zugang zu Beratung und Unterstützung finden und den Gewaltkreislauf durchbrechen können“, so Staatssekretärin Bärbl Mielich abschließend.

Hintergrundinformation

In Baden-Württemberg gibt es ein ausdifferenziertes Frauenhilfe- und Unterstützungssystem mit 43 Frauen- und Kinderschutzhäusern und 164 Fachberatungsstellen zur häuslichen oder sexuellen Gewalt sowie Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt. Eine Übersicht aller Anlaufstellen ist auf der Website des Sozial- und Integrationsministeriums zu finden. Anfragen nach Schutzplätzen sind an die regional verteilten und anonymen Frauen- und Kinderschutzhäuser zu richten.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter der Rufnummer 08000 116 016 rund um die Uhr und in 17 Sprachen erreichbar, um Betroffene anonym und kostenlos zu beraten. Auch die Gebärdendolmetschung ist problemlos möglich. Die Beratung läuft über Telefon, E-Mail oder im Chat. Das Hilfetelefon verfügt über eine Übersicht aller Frauen- und Kinderschutzhäuser sowie Beratungsstellen in Baden-Württemberg und kann bei der Suche nach einem passenden Angebot unterstützen. An das Hilfetelefon können sich sowohl Betroffene als auch Fachleute oder Personen wenden, die nicht unmittelbar selbst betroffen sind, aber Unterstützung oder Hilfe beim Bekanntwerden von Gewalt benötigen.

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