Integration

Land fördert Kommunen bei Integrationsarbeit

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Die Landesregierung stellt in diesem Jahr zusätzlich 5,6 Millionen Euro für kommunale Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte zur Verfügung. Neben den in der Förderrunde 2016 bereits bewilligten 161 Anträgen können dadurch weitere 108 Kommunen einen Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten einstellen bzw. eine vorhandene Stelle aufstocken. Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha in Stuttgart mitteilte, reagiert das Land mit der außerplanmäßigen Förderung auf den großen Bedarf der Kommunen an Fachleuten, die vor Ort die Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer koordinieren und als zentrale Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Themen Integration und Flüchtlinge fungieren.

„Je früher die Integration von Flüchtlingen beginnt, desto besser funktioniert das spätere Zusammenleben“, sagte Minister Lucha. „Damit Integration gelingt, kommt Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten in den Kommunen eine sehr wichtige Rolle zu. Denn Integration findet dort statt, wo sich Menschen begegnen – in Kindergärten und Schulen, am Arbeitsplatz und in Vereinen. Bei dieser wichtigen Aufgabe lassen wir die Kommunen nicht allein und unterstützen sie nach Kräften.“ Mit der Förderung von Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten fülle sein Haus den selbst gestellten Anspruch als Ministerium des gesellschaftlichen Zusammenhalts mit Leben, betonte der Minister.

Förderung für Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte

Das Land fördert die Integrationsarbeit in den Kommunen seit 2013 mit einem in der „Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“ (VwV-Integration) geregelten Förderprogramm. Ein Schwerpunkt des Programms ist es, den Kommunen die Einstellung von Integrations- bzw. Flüchtlingsbeauftragten durch eine Anschubfinanzierung zu ermöglichen. Neben der Koordination der Integrations- und Flüchtlingsarbeit gehört auch die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren zu den Aufgaben der Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten. Sie sollen als Nahtstelle zwischen haupt- und ehrenamtlichen Akteuren dienen und dazu beitragen, Doppelstrukturen zu verhindern.

Seit dem Start des Programms hat das Land inklusive der jetzigen Förderungen insgesamt 314 Stellen für Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte in baden-württembergischen Kommunen gefördert.

Zusätzliche Antragsrunde wegen großer Nachfrage

Minister Lucha wies darauf hin, dass die nächste Förderrunde der VwV-Integration eigentlich erst für 2017 geplant gewesen sei. „Angesichts der großen Nachfrage der Kommunen nach dem Programm haben wir uns jedoch für eine zusätzliche Antragsrunde im Jahr 2016 entschieden und uns dabei auf die Förderung von Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten konzentriert. Die Flüchtlinge sind jetzt da und sie brauchen jetzt Unterstützung“, erläuterte der Minister.

In der zusätzlichen Antragsrunde fördert das Land pro Kommune einen Antrag mit einem Stellenumfang von 50 Prozent. Damit landesweit möglichst viele Kommunen von der Unterstützung des Landes profitieren, wurden nur Kommunen für eine Förderung ausgewählt, die in der regulären Förderrunde 2016 der VwV-Integration nicht begünstigt worden waren.

Erleichterung der Koordinationsarbeit vor Ort

Roswitha Keicher, Leiterin der Stabsstelle Partizipation und Integration der Stadt Heilbronn und Vorsitzende des Arbeitskreises der kommunalen Integrationsbeauftragten des Städtetags Baden-Württemberg, betonte die hohe Bedeutung einer strukturellen Förderung kommunaler Integrationsarbeit durch das Land. „Die Finanzierung von Koordinierungsstellen bedeutet für die Kommunen mehr Sicherheit in der Vernetzungsarbeit und in der Maßnahmenplanung“, so Keicher. Das gelte gerade auch für kleine Kommunen. Aktiv werden die Beauftragten z. B. in der Abstimmung mit der Agentur für Arbeit, mit Bildungsträgern, Migrantenorganisationen und sozialen Einrichtungen, um eine möglichst umfassende Sprachförderung und den guten Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen sowie im Aufbau von Übersetzerpools, in der Erstellung von mehrsprachigen Wegweisern und Informationsmaterial, in der Unterstützung von Ehrenamtlichen etc.

Bereits vor der gestiegenen Flüchtlingszuwanderung seien die Zuwanderungszahlen, z. B. aus Staaten innerhalb der EU, stark gestiegen. Einige Kommunen hätten schon damals agiert und – auch mit Hilfe des Landesförderprogramms – Integrationsstrukturen vor Ort geschaffen. „Diese Städte und Gemeinden konnten 2015 und 2016 wesentlich koordinierter in der Integrations- und Flüchtlingsarbeit vorgehen“, erläuterte Keicher.

Den Kommunen, die erst jetzt diese Strukturen aufbauen, erleichtere die zusätzliche Förderrunde nun die Arbeit vor Ort. „Entscheidend ist nun, dass sich alle kommunalen Beauftragten gut innerhalb Baden-Württembergs vernetzen, um schnell agieren und reagieren zu können“, wünschte sich Keicher. „Hierbei unterstützt der Arbeitskreis der kommunalen Integrationsbeauftragten des Städtetags Baden-Württemberg gerne.“

Über das Förderprogramm bzw. die VwV-Integration

Bei der Entscheidung, welche Kommunen gefördert werden, wurde das Ministerium von einer Jury beraten, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierungspräsidien, der kommunalen Landesverbände, der Wissenschaft, des Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Landesverbands kommunaler Migrantenvertretungen Baden-Württemberg zusammensetzt.

Neben der Förderung von Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten bestehen im Rahmen der VwV-Integration weitere Fördermöglichkeiten zur Stärkung kommunaler Strukturen sowie für Maßnahmen der Elternbeteiligung (z. B. Bildungslotsen) und der Teilhabe und Antidiskriminierung (etwa Veranstaltungen zur Teilhabe von Mig-rantinnen und Migranten am kulturellen oder politischen Leben). Für die VwV-Integration wurden in diesem Jahr über 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

VwV-Integration: Land fördert Integrationsarbeit in den Kommunen