Das Land fördert das bürgerschaftliche Engagement von und für Migrantinnen und Migranten für den Zeitraum von zwei Jahren mit insgesamt 5,4 Millionen Euro. Das gaben Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und Staatsrätin Gisela Erler am Freitag (02. Februar) in Stuttgart bekannt.
Minister Lucha sagte: „Das bürgerschaftliche Engagement von und für Migrantinnen und Migranten spielt bei der Integration eine ganz bedeutende Rolle. Wer sich beteiligt und einbringt, zeigt, dass sie oder er unsere Gesellschaft mitgestalten und an ihr teilhaben möchte. Der freiwillige Einsatz von Migrantinnen und Migranten ist deshalb auch ein wichtiger Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“ Dieses Engagement wolle das Land mit dem neuen Programm und seinen zahlreichen Förderoptionen weiter unterstützen und stärken.
Programm richtet sich an Kommunen und Landkreise
Das neue Programm namens „Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“ ist Teil des Paktes für Integration, den das Land und die Kommunen im Jahr 2017 unterzeichnet haben. Es umfasst sechs einzelne Förderprogramme, die sich insbesondere an Kommunen und Landkreise richten. Teilweise können sich auch Verbände der Wohlfahrtspflege, Vereine und Initiativen beteiligen. Die Förderprogramme im Einzelnen sind:
- „Gemeinsam in Vielfalt 3“: Förderprogramm für Projekte in den Kommunen und Landkreisen, mit denen das Zusammenleben von Einheimischen und Migrantinnen und Migranten durch bürgerschaftliches Engagement gefördert werden soll.
- „Nachbarschaftsgespräche. Zusammenleben – aber wie?“: Mit aufsuchender Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner soll in Stadtteilen und Dörfern ein Austausch darüber stattfinden, wie das Zusammenleben vor Ort noch besser gestaltet werden kann. Das Programm wird von der Allianz für Beteiligung e.V. umgesetzt.
- „Qualifiziert.Engagiert.“: Auf kommunaler oder Landkreis-Ebene können Konzepte für die Qualifizierung von Engagierten und Fachkräften im Bereich Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft erarbeitet und umgesetzt werden.
- „Gut beraten! Integration“: Initiativen aus der Zivilgesellschaft, die die Integration von Migrantinnen und Migranten mit Maßnahmen der Bürgerbeteiligung unterstützen wollen, können Beratungsgutscheine zur Planung und Umsetzung ihres Vorhabens erhalten. Das Programm wird von der Allianz für Beteiligung e.V. umgesetzt.
- „Prozessbegleitung Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“: Kommunen und Landkreise, die eine ganzheitliche Integrationsstrategie unter Einbeziehung der Bürgerschaft erarbeiten wollen, können eine intensive Prozessbegleitung erhalten. Das Programm wird von der Führungsakademie Baden-Württemberg umgesetzt.
- „FSJ Integration“: Träger des FSJ können eine Sonderförderung für zusätzliche pädagogische Betreuung und Sprachkurse erhalten, wenn junge Geflüchtete mit zusätzlichem Unterstützungsbedarf ein FSJ machen möchten.
Staatsrätin Erler: Bedürfnisse aussprechen durch wertschätzende Kommunikation
Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Gisela Erler betonte: „Wer wissen will, was die Menschen bewegt, welche Wünsche, Sorgen und Vorstellungen sie haben, der muss ihnen vor allem gut zuhören. Denn wertschätzende Kommunikation erleichtert es, dass die Menschen ihre Bedürfnisse überhaupt einmal aussprechen. Das ist dann die Grundlage, um über Kompromisse und Gemeinsamkeiten reden zu können. Diesen Gedanken haben wir im neuen Programm aufgegriffen.“ So seien beispielweise die Nachbarschaftsgespräche, die die Staatsrätin initiiert habe, ein wichtiges Einzelförderprogramm, um das Zusammenleben im Quartier zu gestalten. „Insbesondere auch jene Gruppen, die von der Politik ansonsten kaum erreicht und angesprochen werden, können wir hier einbeziehen“, so Erler.
Das gesamte Programm wird unterstützt und begleitet durch die Fachberatungen für Bürgerschaftliches Engagement bei den kommunalen Landesverbänden.
Ergänzende Informationen
Mit dem Pakt für Integration stellt das Land den Kommunen in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 320 Millionen Euro zur Verfügung. Mit 180 Millionen Euro werden die Kommunen bei den Kosten für die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge entlastet. Weitere 140 Millionen Euro fließen in konkrete Integrationsförderprogramme und -maßnahmen vor Ort, unter anderem in das nun bekanntgegebene Förderprogramm „Integration durch Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft“.
Mehr Informationen zu den genannten Förderprogrammen finden Sie auf unserer Website unter Service/Förderaufrufe sowie auf der WebsiteBürgerengagement und Ehrenamt Baden-Württemberg