Soziales

Land stellt weitere 400.000 Euro Soforthilfe für die Unterbringung von Obdachlosen bereit

Mann schläft auf Bett in einem Obdachlosenheim

Das Land unterstützt Kommunen sowie Stadt- und Landkreise erneut, zusätzlich geeignete Unterkünfte für Wohnungslose zu finden, die eine Notübernachtung sicherstellen und tagsüber zum Aufenthalt geöffnet sind.

Die Corona-Krise und die damit verbundenen strengen Einschränkungen treffen gerade auch Menschen ohne festen Wohnsitz insbesondere in der kalten Jahreszeit hart. Sie leben auf der Straße, haben keinen Rückzugsort. Sofern Notunterkünfte zur Verfügung stehen, teilen sich den Raum meist mehrere Menschen. Die Abstands- und Hygieneregeln können so nicht immer eingehalten werden. Hinzu kommt: Nicht alle Notunterkünfte haben rund um die Uhr geöffnet.

„Die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus ist für Menschen, die auf der Straße leben, ganz besonders hoch. Auch die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus machen das Leben auf der Straße für Obdachlose nicht einfacher, im Gegenteil: Ein geschützter, wärmender Raum ist oftmals nur stundenweise oder gar nicht vorhanden. Mit unserem jetzt zum zweiten Mal während der Corona-Pandemie aufgelegten Soforthilfeprogramm für Wohnungslose wollen wir diesen Menschen im Winter eine sichere Rückzugs- und Schutzmöglichkeit geben“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Sonntag, 29. November in Stuttgart.

Einhalten von Abstandsregeln und Hygienevorschriften in Schutzunterkünften

Mit der „Soforthilfe für Obdachlose Winter“ unterstützt das Land Kommunen sowie Stadt- und Landkreise finanziell, zusätzlich geeignete Räumlichkeiten zu finden, die eine Notübernachtung sicherstellen und tagsüber zum Aufenthalt geöffnet sind. Kommunen und Stadt- und Landkreise sind hier in der kalten Jahreszeit durch die Corona-Pandemie und die verschärften Maßnahmen besonders gefordert. Sie können ab sofort Anträge zur finanziellen Unterstützung stellen. Insgesamt stehen hierfür 400.000 Euro zur Verfügung. Die Anträge für die Soforthilfe sind abrufbar unter www.sm.baden-wuerttemberg.de/foerderaufrufe.

„Nur mit mehr Notübernachtungsplätzen und mehr Raum zum Aufenthalt können die vorgeschriebenen Abstandsregeln und Hygienevorschriften auch rund um die Uhr eingehalten werden. Nur so können wir den besonders gefährdeten Personenkreis der Obdachlosen besser schützen und damit auch zur Eindämmung des Coronavirus beitragen. Mit der Soforthilfe unterstützen wir gleichzeitig auch die baden-württembergischen Kommunen und die Stadt- und Landkreise bei der Bewältigung ihrer großen Herausforderungen“, so der Minister weiter.

Hintergrundinformation

Viele Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind, sind medizinisch unterversorgt oder haben Mehrfacherkrankungen. Sie gehören damit zum besonders vulnerablen Personenkreis und in Corona-Zeiten zur Risikogruppe.

Die Anträge für die Soforthilfe sind abrufbar unter www.sm.baden-wuerttemberg.de/foerderaufrufe.

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