Das im Sommer 2012 gestartete Landärzteprogramm des Sozialministeriums ist außerordentlich erfolgreich. Bis Anfang November 2014 konnte das Ministerium bereits 34 Förderanträge mit einer Gesamtfördersumme von über 700.000 Euro bewilligen.
„Auch wir wollen einen Beitrag dazu leisten, die ambulante medizinische Versorgung der Menschen in ländlichen Regionen auch in Zukunft sicherzustellen. Deshalb unterstützen wir Hausärzte bei einem Wechsel auf das Land mit bis zu 30.000 Euro“, erklärte Ministerialdirektor Jürgen Lämmle auf der Fachtagung „Gesundheit und Pflege“ der Arbeitsgemeinschaft Ländlicher Raum im Regierungsbezirk Tübingen im Kloster Untermarchtal.
Grundsätzlich ist die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg nach Aussage von Ministerialdirektor Lämmle nach wie vor gut. In Einzelfällen komme es im ländlichen Raum aber bereits zu Versorgungsengpässen. „Es ist zwar die gesetzlich festgeschriebene Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, die ärztliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Aber hier müssen alle Beteiligten - Bund, Land, Selbstverwaltung und die Kommunen - mit vereinten Kräften daran arbeiten, die Versorgungsstrukturen, die Arbeitsbedingungen und die örtliche Infrastruktur an den Bedürfnissen der nachwachsenden Ärztegeneration auszurichten“, erklärte Lämmle. Anders werde es nicht gelingen, junge und gut qualifizierte Ärztinnen und Ärzte für die Tätigkeit außerhalb der Ballungsräume und großen Städte zu gewinnen. Auch die Förderung durch das Land könne nur ein Baustein sein.
Eine klare Absage erteilte Lämmle der Forderung des Gemeindetages nach einem Rechtsanspruch auf einen Hausarzt in jeder Gemeinde. „So können wir die Probleme der hausärztlichen Versorgung auf dem Land nicht lösen“, sagte Lämmle. Er warnte vor der Einführung einer „medizinischen Zwangsbewirtschaftung“, diese höhle den freien Arztberuf aus. Hausarztpraxen könnten zudem nur wirtschaftlich betrieben werden, wenn ein Arzt über einen ausreichend großen Patientenstamm verfügt. Ein Rechtsanspruch auf einen Hausarzt für jede Gemeinde werfe zwangsläufig die Frage auf, ob die Gemeinden dazu bereit wären, Verluste von unrentablen Praxen auszugleichen.
Neben ambulanter auch Krankenhausversorgung sicherstellen
Neben der Sicherstellung der ambulanten Versorgung ist auch die flächendeckende wohnortnahe Krankenhausversorgung der Bevölkerung ein wichtiges Anliegen der Landesregierung, erklärte Lämmle. Das Zusammenwirken von Krankenhausplanung und Krankenhausinvestitionsförderung, wie es in Baden-Württemberg gehandhabt werde, biete dafür einen guten Rahmen. „Wie wirtschaftlich ein Krankenhaus im ländlichen Raum ist, hängt aber auch entscheidend davon ab, inwieweit die Menschen vor Ort wohnortnahen Krankenhäusern den Vorzug gegenüber Krankenhäusern in Ballungsgebieten einräumen“, erklärte Lämmle.
Die Landesregierung stehe zu ihrer Verantwortung für die Kliniken im Land. Sozialministerin Altpeter habe trotz aller Sparzwänge erreicht, dass das jährliche Krankenhausbauprogramm von 162 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 250 Millionen Euro in 2014 gesteigert werden konnte. In 2016 ist nach der Planung eine weitere Erhöhung auf 255 Millionen Euro vorgesehen. Mit dieser Steigerungsquote konnte der Antragsstau von weit über eine Milliarde Euro Anfang des Jahres 2011 bei den Krankenhausneubauten wesentlich reduziert werden.