Die Landarztquote ist wichtiger und sichtbarer Baustein, um die hausärztliche Versorgung in Baden-Württemberg zu sichern, gerade auch im ländlichen Raum.
Auch das diesjährige Auswahlverfahren der Landarztquote Baden-Württemberg – der dritte Durchgang seit dem Start im Jahr 2021 – endete mit einem Rekordergebnis: Erstmals erreichte der bestplatzierte Bewerber 190 von 200 möglichen Punkten. Die bisherige Bestmarke lag bei 184 Punkten. Bereits nach der ersten Stufe des Auswahlverfahrens lag ein 23-jähriger operationstechnischer Assistent aus Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) mit der Höchstzahl von 100 Punkten an der Spitze der Rangliste. Diese Position konnte er in der zweiten Runde durch einen souveränen Auftritt beim Auswahlgespräch vor einer dreiköpfigen Auswahlkommission verteidigen. Diese Leistung wird belohnt: Er erhält einen Studienplatz in Humanmedizin an seinem Wunsch-Studienort Heidelberg. Und auch die Anzahl der Bewerbungen übertraf die Bewerberzahlen des Vorjahrs: 2023 bewarben sich insgesamt 423 Personen für die 75 Medizin-Studienplätze, 2022 waren es 356. Für die zweite Runde – die persönlichen Auswahlgespräche – wurden schließlich 160 Personen eingeladen.
„Die Landarztquote ist ein wichtiger und sichtbarer Baustein, um die hausärztliche Versorgung in Baden-Württemberg zu sichern“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Eine stabile Gesundheitsversorgung darf nicht vom Wohnort abhängen. Mit der Landarztquote haben wir eine langfristig wirkende Strategie, damit die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte gezielt in sogenannten Bedarfsgebieten mit einer nur geringen Versorgungsdichte eingesetzt werden können.“
Nach dem Studium als Hausärztin oder Hausarzt tätig sein
„Die vielen herausragenden Bewerbungen und Ergebnisse beim 3. Durchgang der Landarztquote beweisen, dass ein großes Interesse besteht, nach dem Studium als Hausärztin oder Hausarzt in einem Bedarfsgebiet in Baden-Württemberg tätig zu sein. Die Landarztquote trägt so dazu bei, die hausärztliche Versorgung zu sichern, gerade auch im ländlichen Raum“, sagte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) ist landesweit für die Durchführung der Landarztquote verantwortlich.
Nachdem im Durchgang 2022 über 70 Prozent der Studienplätze an Frauen gegangen sind, konnten die Männer in diesem Jahr aufholen – an sie wurden 45 Prozent der Studienplätze vergeben. Dies entspricht auch dem Anteil der Männer an den gesamten Bewerbungen 2023 (185 von 423). Damit ist es im Rahmen der Landarztquote Baden-Württemberg entgegen dem allgemeinen Trend in der Medizin gelungen, dass die zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze nahezu gleichmäßig verteilt zwischen den Geschlechtern vergeben wurden.
„Ich freue mich sehr, dass es uns mit der neuen ‚THE LÄNDARZT‘-Kampagne gelungen ist, noch mehr Menschen auf die Landarztquote aufmerksam zu machen – und dabei junge Frauen und Männer gleichermaßen für den wichtigen Beruf der Landärztin beziehungsweise des Landarztes zu gewinnen“, so Bay.
Vielfältiges Bewerberfeld
Der jüngste Bewerber ist gerade einmal 18 Jahre alt. Er konnte in der ersten Runde vor allem durch ein gutes Ergebnis im sogenannten TMS-Test (einem fachspezifischen Studieneignungstest) punkten und war zudem mehrere Jahre ehrenamtlich tätig. Anders die mit 34 Jahren in dieser Runde älteste erfolgreiche Bewerberin: Sie hatte zwar keinen TMS-Test eingereicht, schaffte es jedoch dank ihrer langjährigen Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpflegerin ebenfalls in die zweite Runde.
In diesem Jahr hatten nur etwas mehr als ein Drittel der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern bereits eine Ausbildung in einem gesundheitsnahen Beruf abgeschlossen (vergangenes Jahr waren es zwei Drittel), die meisten davon in der Physiotherapie und in der (Kinder-)Gesundheits- und Krankenpflege. Dagegen stieg der Anteil der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber mit TMS-Test auf 63 Prozent.
Und es geht weiter: Auch im nächsten Jahr werden wieder 75 Medizin-Studienplätze für künftige Landärztinnen und Landärzte vergeben. Gemeinden und Landkreise können gerne aktiv vor Ort auf die Möglichkeit der Landarztquote Baden-Württemberg hinweisen.
Bewerbungen für den nächsten Durchgang der Landarztquote Baden-Württemberg sind ab dem 1. März 2024 online möglich.
Die 75 erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber kommen 2023 aus den folgenden Städten und Gemeinden:
Baden-Württemberg
- Brackenheim
- Dürnau
- Fichtenau
- Gingen
- Heilbronn
- Herbrechtingen
- Leutenbach
- Oberriexingen
- Ohmden
- Öhringen
- Nürtingen
- Stuttgart
- Waiblingen
- Weil der Stadt
- Albbruck
- Binzen
- Deilingen
- Donaueschingen
- Freiburg
- Hausach
- Herbolzheim
- Ihringen-Wasenweiler
- Konstanz
- Lahr
- Oberkirch
- Pfaffenweiler
- Rheinfelden
- Schuttertal
- St. Georgen
- Berkheim
- Dornstadt
- Ehingen
- Hohentengen
- Münsingen
- Reutlingen
- Tübingen
- Ulm
- Vogt
- Bruchsal
- Edingen-Neckarhausen
- Karlsdorf-Neuthard
- Karlsruhe
- Kronau
- Mannheim
- Remchingen
- Wimsheim
Sonstige Bundesländer
- Berlin
- Binningen
- Buchloe
- Budenheim
- Dülmen
- Greifswald
- Hamburg
- Limburg
- Mainz
- Memmelsdorf
- Mohlsdorf-Teihwolframsdorf
- Neu-Ulm
- Würzburg
- Witzenhausen
Hintergrundinformationen: Von der Bewerbung zum Studienplatz
Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in Baden-Württemberg“ (Landarztgesetz). Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für die Umsetzung und das Bewerbungsverfahren in Baden-Württemberg zuständig.
Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug dazu verpflichten, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet (Bedarfsgebiet) zu arbeiten. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie einer darin festgelegten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro für den Fall des Vertragsbruchs.
Unabhängig von Abi-Note oder Wartezeit
Die Vergabe der Studienplätze ist dabei weder von der Abi-Note noch von Wartezeiten abhängig. Im Rahmen des zweistufigen Auswahlverfahrens werden zunächst für die folgenden Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:
- das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge (TMS)
- eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf
- ein abgeleisteter zwölf-monatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt
- eine zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt
Die rund 150 Bewerberinnen und Bewerber mit den meisten Punkten erreichen die zweite Stufe und werden zu Auswahlgesprächen eingeladen. 2023 wurden 160 Personen zur zweiten Runde eingeladen. Eine fachkundige Auswahlkommission aus Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, Vertreterinnen und Vertretern der hausärztlichen Versorgung sowie Personen mit ärztlicher Sachkunde bewertet bei den Gesprächen die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für eine hausärztliche Tätigkeit. Dabei werden bis zu 100 weitere Punkte vergeben.
An einer der fünf baden-württembergischen Medizinfakultäten studieren
Die 75 Bewerberinnen und Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen aus beiden Auswahlstufen erhalten dann einen Studienplatz an einer der fünf baden-württembergischen Medizinfakultäten in Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen und Ulm.
Um noch stärker auf die Landarztquote aufmerksam zu machen, wurde im Frühjahr 2023 die Kampagne „The Ländarzt – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg“ gestartet, die über das Berufsbild informieren und dafür begeistern soll.
Weitere Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung
Die Landesregierung setzt sich darüber hinaus mit vielfältigen Maßnahmen dafür ein, die ärztliche Versorgung zu sichern. So werden digitale Angebote für die Patientinnen und Patienten vorangebracht und die Modellprojekte „Genossenschaftliche Hausarztmodelle“ unterstützt. Schon seit 2012 fördert das Land mit dem Programm Landärzte verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise Praxisübernahmen oder Neueinrichtungen von Hausarztpraxen und die Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten zur Verbesserung oder Erhaltung der hausärztlichen Versorgung. Allein mit diesem Förderprogramm hat das Land bereits insgesamt rund 4,4 Millionen Euro gezielt und erfolgreich in die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung investiert.
Mit 10 Millionen Euro fördert das Land die Einrichtung von Primärversorgungszentren als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Problemen.
Quelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und IntegrationRegierungspräsidium Stuttgart