Arbeit

Landesinitiative gegen Auswüchse der Leiharbeit im Bundesrat

Arbeitsministerin Katrin Altpeter wird an diesem Freitag im Bundesrat eine Initiative gegen die Auswüchse von Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung einbringen. „Ich will verhindern, dass immer mehr Stammbelegschaften ersetzt werden durch schlechter bezahlte und nur unzureichend abgesicherte Leiharbeit“, so die Ministerin. Ihr Ziel sei es, Armutslöhne und prekäre Beschäftigung zurückzudrängen und das unbefristete, sozial abgesicherte und auch angemessen bezahlte Normalarbeitsverhältnis zu stärken. Die Bundesratsinitiative, die gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erarbeitet wurde, ist für Ministerin Altpeter ein weiterer wichtiger Baustein im Kampf für gute und sichere Arbeitsbedingungen. Dazu zählt insbesondere die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik mit dem Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“. „Wir wollen unser Land Schritt für Schritt umbauen zum Musterland für gute Arbeit.“

Zur Begründung der Initiative zur gesetzlichen Eingrenzung der Leiharbeit verwies Ministerin Altpeter auf Besorgnis erregende Entwicklungen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2011 bundesweit insgesamt ca. 910.000 Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer beschäftigt, das sind 552.000 oder 155 Prozent mehr als 10 Jahre zuvor. Leiharbeit ist zudem zumeist eine kurzfristige Beschäftigungsform: So enden ca. 50 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse bereits nach drei Monaten. Damit besteht ein überdurchschnittlich hohes Entlassungsrisiko. Dagegen ist die erhoffte unmittelbare Brücken- bzw. Klebefunktion der Leiharbeit eher marginal. Lediglich sieben Prozent der Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, die zuvor arbeitslos waren, schaffen dauerhaft den Sprung aus der Leiharbeit.

Leiharbeitskräfte verdienen außerdem deutlich schlechter als Stammbeschäftigte, durchschnittlich 40 – 50 Prozent weniger. Deshalb ist auch etwa jede achte Leiharbeitskraft nach einer DGB-Studie zusätzlich zu ihrem Gehalt auf unterstützende staatliche Leistungen angewiesen.

Bundesrat stimmt auch ab über die Landesinitiative gegen das Betreuungsgeld

Auf Antrag von Baden-Württemberg befasst sich der Bundesrat an diesem Freitag auch mit der Landesinitiative gegen das Betreuungsgeld. Ministerin Altpeter will das Betreuungsgeld zu Fall bringen, weil damit bildungs-, frauen- und integrationspolitisch ein Irrweg beschritten werde. Eltern würden ermuntert, ihre Kinder von den vorschulischen Bildungseinrichtungen fern zu halten und die traditionelle Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern werde verfestigt. In Familien mit Migrationshintergrund werde zudem die gesellschaftliche Integration der Frauen erschwert. „Es ist allemal vernünftiger, die Milliarden, die für das Betreuungsgeld ausgegeben werden sollen, für die frühkindliche Bildung und den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zu verwenden.“  

Als „Gipfel der Unverfrorenheit“ bezeichnete die Sozialministerin die Tatsache, dass die Bundesregierung Arme, also etwa eine alleinerziehende Mutter im Hartz IV-Bezug, vom Betreuungsgeld ausschließen wolle, während die wohlhabende Managergattin mit dieser Zusatzleistung „beglückt“ werden soll.

Altpeter wies darauf hin, dass auch die Wirtschaft das Betreuungsgeld einhellig ablehnt. Dort sehe man die Gefahr, dass sich wegen des Betreuungsgeldes Teilzeitbeschäftigte und gering Qualifizierte aus dem Arbeitsleben zurückziehen und deshalb später nur schwer wieder einen Job finden. Damit steige bei diesem Personenkreis das Armutsrisiko.  

Angesichts der vielen kritischen Stimmen auch aus den Reihen der baden-württembergischen CDU hofft Sozialministerin Altpeter darauf, dass ihre Initiative gegen das „unsinnige“ Betreuungsgeld im Bundesrat am Freitag eine Mehrheit findet. Der federführende Ausschuss für Frauen und Jugend, der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Familien und Senioren, der Ausschuss für Kulturfragen und sogar der Finanzausschuss des Bundesrats hätten dem Plenum jedenfalls empfohlen, der Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg gegen das Betreuungsgeld zuzustimmen.

Landesinitiative gegen die Entgeltungleichheit von Frauen und Männern ebenfalls auf der Tagesordnung des Bundesrats

Zur Abstimmung im Bundesratsplenum steht an diesem Freitag auch die baden-württembergische Initiative zur Bekämpfung der Entgeltungleichheit von Frauen und Männern. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, durch gesetzgeberische Maßnahmen die Lohndifferenzen zu beseitigen, die auf der Diskriminierung von Frauen beruhten (bereinigter Gender Pay Gap). Um diese Lücke in jedem Betrieb ermitteln zu können, müssen nach der Vorstellung der Landesregierung geeignete Lohnmessverfahren verbindlich eingeführt werden. Vorgeschlagen wird zudem die Erstellung anonymisierter Entgeltberichte, die in den Betrieben bekannt gemacht und dem Betriebsrat zur Verfügung gestellt werden müssen.

„Trotz vieler allgemeiner Regelungen zur Gleichbehandlung bestehen in der Bundesrepublik im Arbeitsalltag nach wie vor ganz erhebliche Unterschiede beim Arbeitsentgelt von Frauen und Männern“, begründet Ministerin Altpeter diese Initiative. Frauen verdienen bei gleicher Ausbildung und gleicher bzw. vergleich­barer beruflicher und sonstiger Qualifikation und Erfahrung noch immer um acht bis zwölf Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.

Die Tarifparteien sollen in den gesamten Ablauf zur Ermittlung der Lohnlücke eingebunden werden. Sie sollen ihrerseits aber ebenfalls ausdrücklich verpflich­tet werden, tarifliche Entgeltberichte zu erstellen und Entgeltungleichheit innerhalb der Tarifverträge zu beseitigen.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg
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