Zum Auftakt einer Aktionswoche im Vorfeld des „Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November haben Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und Staatssekretärin Bärbl Mielich den Startschuss zur Plakat- und Social-Media-Aktion „JEDE VIERTE FRAU…“ gegeben. Mit der Aktion, an der sich weitere bekannte Persönlichkeiten aus Baden-Württemberg beteiligen, soll das deutschlandweite Hilfetelefon für von Gewalt betroffene Frauen noch bekannter gemacht werden.
Durchschnittlich erlebt jede vierte Frau in Deutschland im Alter zwischen 16 und 85 Jahren mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch einen Beziehungspartner. An der am Montag beginnenden Aktionswoche im Vorfeld des „Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November beteiligen sich zahlreiche Kommunen und Landkreise in ganz Baden-Württemberg.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha: „Jede einzelne Frau, die Opfer von körperlicher oder seelischer Gewalt wird, ist eine zu viel. Mit der Aktion „JEDE VIERTE FRAU…“ setzt Baden-Württemberg deshalb ein klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Mein Dank geht auch an unsere prominenten Unterstützerinnen und Unterstützer, die wir bei diesem wichtigen Thema an unserer Seite wissen und die dafür sorgen, dass die Hilfsangebote noch bekannter werden.“
Für die Aktion „JEDE VIERTE FRAU…“ veröffentlicht das Ministerium für Soziales und Integration ein Unterstützervideo in den Sozialen Netzwerken, in dem die Präsidentin des baden-württembergischen Landtags Muhterem Aras, mehrere Profi-Fußballer des VfB Stuttgart, Volleyballerinnen des MTV Stuttgart sowie weitere bekannte Persönlichkeiten für das Thema sensibilisieren und dazu aufrufen, bestehende Hilfsangebote zu nutzen.
Angebot des bundesweiten Hilfetelefons
Das bundesweite Hilfetelefon bietet in 18 Fremdsprachen Unterstützung für Frauen in Not und ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr – telefonisch und im Chat – erreichbar. Auch die regionalen Beratungsangebote in Baden-Württemberg sollen mit der Aktion bekannter werden. Das Ministerium für Soziales und Integration fördert das regionale Engagement der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der örtlichen Frauenhilfeeinrichtungen in diesem Jahr mit rund 50.000 Euro.
Staatssekretärin Bärbl Mielich: „Wir möchten die Menschen zum Hinschauen und Nachfragen ermutigen und deutlich machen, dass betroffene Frauen nicht allein sind. Denn für die Opfer kostet es oftmals enorme Überwindung, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Wir möchten deshalb dafür sorgen, dass jede Frau im Bedarfsfall das passgenau Angebot erhält – ob am Telefon, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch.“
Ergänzende Informationen
Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen
Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Übergriffe finden jeden Tag und in allen Lebensbereichen statt – am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder in der Partnerschaft. Sie ziehen sich durch alle Schichten der Gesellschaft, unabhängig von Bildungsniveau, Einkommen oder sozialer Herkunft der Beteiligten. Es ist leider eine traurige Wirklichkeit, dass jede vierte Frau im Laufe ihres Lebens Gewalt durch den eigenen Partner erlebt. In Zusammenarbeit mit der Fachpraxis hat das damalige Kabinett in Baden-Württemberg deshalb am 9. Dezember 2014 den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen verabschiedet. Die wesentlichen Ziele sind eine funktionierende Infrastruktur und bedarfsdeckende Hilfeangebote, aber auch Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Vernetzung aller Akteure.
Istanbul-Konvention
Am 1. Februar 2018 trat zudem das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz Istanbul-Konvention) in Kraft. Die Istanbul-Konvention ist der erste völkerrechtliche Vertrag, mit dem umfassende und spezifische Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie zum Schutz der Opfer formuliert wurden. Unter anderem sieht dieser eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung und den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten zum Beispiel in Frauenhäusern vor. Zudem verpflichten sich die Vertragsstaaten, gegen alle Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, gegen Zwangsheirat, Genitalverstümmelung, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation vorzugehen.