Menschen mit Behinderung

Landesregierung stärkt Wahlmöglichkeiten bei Wohnangeboten

Die Landesregierung will die Inklusion von Menschen mit Behinderung vorantreiben. Deshalb setzt sie die UN-Behindertenrechtskonvention um, die für behinderte Menschen freie Wahlmöglichkeiten unter alternativen Wohnangeboten vorsieht. „Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden können, wie und wo sie leben“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter bei einer Veranstaltung des Berufsverbands der Heilerziehungspflege und der SPD Kernen am Dienstag in der Diakonie Stetten. Ihr Ziel sei es, gemeinsam mit den Betroffenenverbänden, den Einrichtungen, den Wohlfahrtsverbänden und den Kommunen Vorschläge zu einem Umbau der Strukturen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg zu erarbeiten und konkrete Zielplanungen für die Umsetzung zu vereinbaren. Die Diakonie Stetten steht gemeinsam mit rund 20 anderen Komplexeinrichtungen in Baden-Württemberg vor der Aufgabe, ihre Einrichtungen entsprechend den Vorgaben umzugestalten.

Zurzeit leben etwa 7.500 Behinderte in Baden-Württemberg in sogenannten Komplexeinrichtungen. Hier wohnen und arbeiten sie, absolvieren eine schulische oder berufliche Ausbildung und werden medizinisch und pflegerisch betreut. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 haben behinderte Menschen ein uneingeschränktes Wahlrecht hinsichtlich ihrer Wohnart. Sie können selbst entscheiden, ob sie in ambulanten oder stationären Einrichtungen leben wollen. Für die Komplexeinrichtungen, die zwischen 100 und 1.400 Plätzen anbieten, hat die Umsetzung der UN-Konvention Umbau- und teilweise dezentrale Neubaumaßnahmen zur Folge.

Rund 2.000 der in den Großeinrichtungen angebotenen Plätze entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Da Heime vorrangig als Wohnort ausgestaltet werden und ihren Bewohnern immer auch eine geschützte Privatsphäre bieten müssen, müssen Doppel- und Mehrbettzimmer in Einzelzimmer umgewandelt werden. Auch wenn bei diesem Prozess die Einrichtungen, die Kostenträger und die Standortgemeinden selbst gefordert seien, sagte Ministerin Altpeter die Unterstützung des Landes zu. Gemeinsam mit allen an dem Prozess Beteiligten werde man Vorschläge zu einem Umbau der Strukturen der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg erarbeiten und konkrete Zielplanungen für die Umsetzung vereinbaren. Zur Dauer des Prozesses sagte Altpeter: „Konversion ist kein kurzfristiger Prozess, sondern wird vermutlich Jahre dauern.“

Altpeter zeigte sich überzeugt, dass spezialisierte Angebote wie die Diakonie Stetten auch in Zukunft einen festen Platz in der Behindertenhilfe in Baden-Württemberg einnehmen werden. Die Betreuungskonzepte werden sich durch die Konversion der Komplexeinrichtungen verändern, nicht aber die Anzahl der Menschen, die in den Angeboten betreut werden. „Viele behinderte Menschen fühlen sich in den Einrichtungen zuhause, sie wollen nicht woanders wohnen“, so die Ministerin. Zu den Auswirkungen der Konversion auf Gemeinden mit stationären Einrichtungen sagte Altpeter: „Für die Kommunen mit Komplexeinrichtungen liegt in der Konversion eine große Chance. Wenn sie Menschen mit Behinderung ein inklusives Umfeld mit einer offenen Nachbarschaft und entsprechenden Unterstützungs- und Betreuungsangeboten anbieten, werden sich viele behinderte Menschen dazu entscheiden, an diesem Ort zu leben.“

Die Ministerin erinnerte daran, dass das Land 2012 für das Investitionsförderprogramm für Behinderteneinrichtungen Haushaltsmittel in Höhe von rund 8,5 Mio. Euro zur Verfügung stellt. Hinzu kommen 11 Mio. Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Altpeter sagte, sie werde sich auch künftig dafür einsetzen, dass ein landesweites, qualitativ und quantitativ hochwertiges Netz an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung besteht.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg