Die Landesregierung will die Rechte von Kindern in Baden-Württemberg weiter stärken. „Kinder haben ein Recht darauf, dass Erwachsene ihnen wertschätzend begegnen und sie und ihre Anliegen ernst nehmen. Wir müssen uns bewusst werden, dass Kinder Experten in eigener Sache sind und ihre Kompetenzen anerkennen und fördern“, sagte Familienministerin Katrin Altpeter anlässlich des Weltkindertags am 20. September.
Einen Schwerpunkt bei der Stärkung der Kinderrechte habe sie auf das Thema Kindeswohl gelegt, sagte die Ministerin.
Kindeswohl bei Trennung und Scheidung
In Baden-Württemberg sind jährlich rund 20.000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Es sei ihr ein wichtiges Anliegen, die sich aus Trennung und Scheidung ergebenden Belastungen für Kinder so gering wie möglich zu halten, sagte Ministerin Altpeter. Dazu gehöre, dass sich die Eltern auf tragfähige einvernehmliche Umgangsregelungen zum Wohl ihrer Kinder verständigten. Deshalb fördert die Landesregierung unter dem Titel „(Eltern-) Fortbildung“ entsprechende Kursangebote für Eltern und Kinder, die Fort- und Weiterbildung von Fachkräften in Kindertagesstätten sowie die Schulung von Beratungsfachkräften, die mit Eltern, die ihren Streit nicht beilegen können oder wollen, arbeiten. Darüber hinaus unterstützt das Land mit dem Projekt „Elternkonsens“ die interdisziplinäre Zusammenarbeit der am Sorge- und Umgangsrechtsstreit beteiligten Berufsgruppen. Am 5. und 6. November wird in Stuttgart der gemeinsam von Sozial- und Justizministerium geplante Bundeskongress Elternkonsens stattfinden.
Kinderschutz und Frühe Hilfen
Das Sozialministerium arbeitet derzeit auch an der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes, das zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Ein Schwerpunkt ist es Ministerin Altpeter zufolge, zunächst die bereits bestehenden Fördermaßnahmen des Landes und die zahlreichen Aktivitäten in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs mit der neuen Bundesförderung abzustimmen. Zudem werden die konzeptionellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehenen Fördermittel des Bundes (Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen) im Land in Anspruch genommen werden können.
Weitere Initiativen während der Legislaturperiode
Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode wird die Landesregierung ihren Schwerpunkt in der Kinderpolitik auf das Thema Stärkung der Kinderrechte, insbesondere der Beteiligungsrechte, legen. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Kinderrechte in der Landesverfassung verankert werden sollen. Desweiteren wird in 2013 das Wahlalter für die Kommunalwahlen auf 16 Jahre abgesenkt und die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der kommunalen Ebene in der Gemeindeordnung festgeschrieben werden.
Weltkindertag
Alljährlich wird in Deutschland am 20. September der Weltkindertag gefeiert, um auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Die Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben, die in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes hat. Sie beinhalten Schutzrechte, Rechte auf Förderung und Beteiligungsrechte.