Corona Verordnung Sport

Mehr Zuschauer bei Spitzen- und Profisportveranstaltun­gen in sechswöchiger Testphase bis 3. November 2020 möglich

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Fans im Stadion mit Hygieneabstand

Bereits an diesem Wochenende dürfen bei Veranstaltungen von Spitzen- und Profisport wieder deutlich mehr Zuschauerinnen und Zuschauer in Hallen und Stadien in Baden-Württemberg kommen. Das Sportministerium und das Sozialministerium haben dafür die Corona-Verordnung Sport angepasst und heute (18. September) notverkündet. 

Die neue Regelung für Wettkämpfe und Wettbewerbe im Spitzen- und Profisport sieht detailliert vor, dass in einer sechswöchigen Testphase bei Sportstätten mit einer Kapazität von bis zu 5.000 Personen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer einen Sportwettkampf vor Ort verfolgen dürfen. Wenn die Kapazität mehr als 5.000 Plätze beträgt, sind maximal 20 Prozent der im Regelbetrieb zulässigen Zuschaueranzahl möglich. „Ich bin froh und dankbar, dass die Arbeitsgruppe der Chefs der Staatskanzleien unsere Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung für alle Sportarten aufgegriffen hat. Viele Sportclubs, gerade in den Teamsportarten fernab der 1. und 2. Bundesliga im Fußball, leben ganz überwiegend von den Zuschauereinnahmen. Die Lösung, die wir nun in den nächsten sechs Wochen in Baden-Württemberg umsetzen, ist für unsere Vereine in Baden-Württemberg ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann. Sie fügt hinzu: „Klar ist, dass bei diesen Sportveranstaltungen keine neuen Infektionsherde entstehen dürfen. Entscheidend ist für mich deshalb, dass die Veranstalter die hohen Auflagen wie zum Beispiel den Verkauf von personalisierten Tickets auch erfüllen, die Umsetzung ihrer Hygienekonzepte gewährleisten und die Zuschauer verantwortungsbewusst handeln und die Vorgaben auch einhalten.“ Nur wenn dies gelinge und das Infektionsgeschehen stabil bleibe, seien nächste Schritte denkbar.

Die Hygienevorgaben sehen beispielsweise vor, dass allen Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitzplätze mit einem Abstand von 1,5 Metern in alle Richtungen zugewiesen werden. Wenn sich die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht auf dem zugewiesenen Sitzplatz befinden, müssen sie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. „Die Testphase gibt uns die Möglichkeit, in einem begrenzten und durch Hygienemaßnahmen abgesicherten Rahmen auszuprobieren, ob wir bei Sportveranstaltungen wieder mehr Zuschauer zulassen können. Aber ich sage auch ganz klar: Die Vereine haben hier einen Vertrauensvorschuss. Bilder wie in Rostock, wo Fans dicht an dicht in den Zuschauerrängen standen, darf es nicht geben. Vereine und Fans haben es gemeinsam in der Hand, dass unter Pandemiebedingungen Sportveranstaltungen mit Zuschauern wieder möglich sind“, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha. Bei einem Fehlverhalten von Fans oder Vereinen könne zu der bisherigen Regelung zurückgekehrt werden.

Erhöhte Anforderungen für Hygienekonzepte als Basis

Angelehnt an den Stufenplan der Landesregierung sieht die neue Verordnung vor, dass die Zulassung von Zuschauerinnen und Zuschauer nicht möglich ist, wenn lokal die sogenannte 7-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 35 neu gemeldeten Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner am Tag vor dem Sportwettkampf überschreitet. „Damit stellen wir sicher, dass die Öffnung für den Profi- und Spitzensport auch in das Konzept der Landesregierung zur Vermeidung einer zweiten Welle integriert wird und wir reagieren können, wenn die Inzidenz uns das vorgibt“, erklärt Gesundheitsminister Lucha. Ebenso dürfen zur Nachverfolgung von Infektionsfällen nur personalisierte Tickets verkauft werden, es dürfen keine Ticketkontingente an die Gastmannschaften vergeben werden und der Verkauf von alkoholischen Getränken vor Ort ist untersagt. Für den Amateur- und Breitensport gilt die erweiterte Regelung nicht. Hier gilt weiterhin die Obergrenze von 500 Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer.

Für das zu erstellende Hygienekonzept gelten für die größer angelegten Sportveranstaltungen erhöhte Anforderungen. So haben die Konzepte insbesondere auch die Regelung von Personenströmen, Warteschlangen, die An- und Abreise der Zuschauerinnen und Zuschauer sowie den Umgang mit Sanitär- und Gastronomieeinrichtungen zu beinhalten. „Die Hygienekonzepte müssen schlüssig sein und verlässlich umgesetzt werden“, so Sportministerin Eisenmann – und ergänzt: „Ich freue mich, dass die neuen Regelungen für alle Sportarten gleichermaßen gelten. Auf dieser Basis können zum Beispiel auch Motorsportevents auf dem Hockenheimring oder die traditionsreichen Galopprennen in Iffezheim mit mehr Zuschauern als zuletzt stattfinden.“ 

Weitere Informationen:

Corona-Verordnung Sport (PDF)

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