Familie

Mit dem Landesfamilienpass in die Sommerferien starten

Eine Frau und zwei Jungen erzeugen an einem Exponat der experimenta mit ihren Armen farbige Schatten.

Der Landesfamilienpass bietet auch in den Sommerferien wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Der Landesfamilienpass bietet auch in den Sommerferien wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Dazu gehören beispielsweise Freizeitparks, Museen oder Freibäder. Eine Liste sowie weitere Informationen gibt es auf der Website des Sozialministeriums. In den Familienpass können ein Kind und bis zu vier weitere erwachsene Bezugspersonen eingetragen werden – wie zum Beispiel ein getrenntlebender Elternteil, Oma, Opa, aber auch eine Familienbegleiterin oder ein Familienbegleiter. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.

„Gerade in herausfordernden Zeiten sind die Sommerferien eine gute Gelegenheit, um sich ein bisschen zu erholen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Montag (24. Juli) in Stuttgart. „Mit dem Landesfamilienpass ist es für Familien mit Kindern noch einfacher, in ihrer Freizeit die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote im Land auch für wenig Geld zu entdecken. In Verbindung mit dem landesweit gültigen JugendticketBW und dem Deutschlandticket sind auch weiter entfernte Ziele in Baden-Württemberg kostengünstiger zu erreichen.“

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld bzw. Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Auch Geflüchtete aus der Ukraine können einen Landesfamilienpass erhalten, sofern sie bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld erhalten.

Wo erhalten Familien den Pass?

Den Landesfamilienpass erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Einmal im Jahr können sie von dort die Gutscheinkarte abholen oder zugesendet bekommen. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.

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