Der Bäcker, der eine Mehlstauballergie entwickelt, der Bauarbeiter, der nach einem Unfall querschnittsgelähmt ist – viele Menschen müssen sich nach einem Unfall oder einer Erkrankung beruflich umorientieren. Um neu auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen bietet sich eine Umschulung an, nach der die Absolventen in ein Berufsfeld wechseln können, das ihren Bedürfnissen entspricht.
Vor allem bei überbetrieblichen Umschulungen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation scheitert eine berufliche Wiedereingliederung jedoch oft daran, dass die Umschüler trotz eines erfolgreichen Abschlusses keinen Arbeitgeber finden, der sie einstellt. Aus diesem Grund hat Sozialministerin Katrin Altpeter jetzt gemeinsam mit den Berufsförderungswerken in Baden-Württemberg ein Modellprojekt auf den Weg gebracht, das die Chancen der Umschulungsabsolventen auf einen Arbeitsplatz deutlich erhöhen soll. Kernelement des Projekts ist eine engere Kooperation der Berufsförderungswerke mit den Betrieben vor Ort. Ein größerer Anteil der individuellen Umschulungsmaßnahme soll nicht mehr im Berufsförderungswerk, sondern in einem Betrieb in der Wohnortnähe durchgeführt werden. Für das bis Ende 2015 durchgeführte Projekt stehen 345.000 Euro Landesmittel zu Verfügung.
An vier baden-württembergischen Standorten in Heidelberg, Heidelberg-Schlierbach, Bad Wildbad und Schömberg bieten Berufsförderungswerke (BFW) Umschulungsmaßnahmen für Menschen an, die wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung oder zur Sicherung des Rehabilitationserfolges auf die Durchführung solcher Maßnahmen angewiesen sind. Bislang wurden alle Maßnahmen für diese Zielgruppe überbetrieblich angeboten, d.h. die Umschulung erfolgt zum großen Teil nicht in Betrieben, sondern in Übungswerkstätten oder –firmen des Berufsförderungswerkes. „Es hat sich gezeigt, dass diese Art der Umschulung einen Wechsel der Absolventen in die freie Wirtschaft erschwert. Firmen und Betriebe stellen bevorzugt Personen ein, die auf ihre Bedürfnisse hin ausgebildet wurden und die sie im besten Fall während der Ausbildung bereits kennengelernt haben“, so die Ministerin. Deshalb habe das Sozialministerium in enger Abstimmung mit den Einrichtungsträgern der BFW, der Deutschen Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit beschlossen, die Angebote entsprechend weiterzuentwickeln.
Altpeter: „Ich bin zuversichtlich, dass sich die Eingliederungschancen der Absolventen durch die stärkere betriebliche Verzahnung und die Ausrichtung der Umschulungsmaßnahmen an den spezifischen Bedarfen des Arbeitsmarktes deutlich erhöhen werden.“
Baden-Württemberg ist aufgrund seiner aus dem SGB IX abgeleiteten Strukturverantwortung für die Berufsförderungswerke und seiner Verpflichtung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, dass Personen mit besonderen Rehabilitationsbedarfen Angebote erhalten, die ihnen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.