Die neue Förderrunde des Innovationsprogramms Pflege unterstützt innovative Konzepte, die vor allem die Kurzzeitpflege qualitativ weiterentwickeln.
Pflegebedürftige Menschen in Baden-Württemberg sollen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben auch in ihrem häuslichen Umfeld führen können. Kurzzeitpflege trägt dazu bei, häusliche Pflegesituationen zu entlasten und zu stabilisieren. Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha hat am heutigen Mittwoch (28. Juli) in Stuttgart den Förderaufruf zum Innovationsprogramm Pflege 2022 vorgestellt. Die Programmlinie unterstützt innovative Konzepte, welche vor allem die Kurzzeitpflege weiterentwickeln.
Förderschwerpunkt Kurzzeitpflege
„Mit Kurzzeitpflegeplätzen wollen wir sowohl vorübergehende pflegende Angehörige entlasten als auch einen Drehtüreneffekt nach Krankenhausaufenthalten – gerade bei älteren Menschen – verhindern“, sagte Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha. „Mir ist es wichtig, dass ausreichende und qualitativ hochwertige Plätze zur Verfügung stehen. Mit der Ausrichtung des Förderschwerpunkts auf diesen Aspekt wollen wir neue Akzente setzen und Verbesserungen erreichen.“
Bei der Kurzzeitpflege besteht bundesweit ein Mangel an Plätzen. Zahlreiche, insbesondere alleinstehende ältere pflegedürftige Menschen können sich nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause nicht versorgen. Durch ein fehlendes Angebot kann auch das häusliche Umfeld nicht im notwendigen Umfang entlastet werden.
Das Land unterstützt daher besondere Konzepte der qualitativen Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege. Denkbar sind neue Formen der Kurzzeitpflege, zum Beispiel Kurzzeitpflege im Umfeld einer (geriatrischen) Reha-Klinik, ergänzende mobile geriatrische Reha im Zusammenhang mit Kurzzeitpflege oder eine Neugestaltung von Übergängen. „Es würde mich sehr freuen, wenn möglichst viele Träger von Pflegeeinrichtungen neue Ideen und Konzepte einreichen, die für die Betroffenen und ihre Angehörigen passgenaue Lösungen für die jeweilige Situation bieten“, so Lucha.
Innovationsprogramm Pflege
Im Jahr 2022 werden Angebote der Nacht- oder Tagespflege investiv gefördert, und – wie bisher – können auch solitäre Kurzzeitpflegen als ausschließlich investive Projekte eingereicht werden.
Zudem kommen auch investive Projekte der Kurzzeitpflege in Betracht, die einen Bezug zum Krankenhausbereich aufweisen. Darüber hinaus sind auch Ideen, Konzepte und Modelle mit Blick auf die neu eingeführte Übergangspflege als Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt erwünscht, die zur Verbesserung der Situation bei der Kurzzeitpflege beitragen können.
Die ausgefüllten Antragsunterlagen für das Innovationsprogramm Pflege 2022 müssen bis spätestens 28. Februar 2022 beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eingegangen sein. Mit einer Entscheidung über die Mittelvergabe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel ist voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 zu rechnen.
Weitere Informationen
Angesichts des großen Bedarfs im Bereich der Kurzzeitpflege wurde bereits im Jahr 2018 gemeinsam mit den Partnern der Selbstverwaltung von Pflegekassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden ein „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ initiiert. Mit der Gemeinsamen Erklärung haben sich die Partner im „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ zu wichtigen Zielen und Inhalten im Rahmen einer Selbstverpflichtung bekannt und sich dafür ausgesprochen, alle Handlungsmöglichkeiten nutzen zu wollen, um die Kurzzeitpflege auf allen Ebenen zu stärken. Dabei tragen die Partner der Pflegeselbstverwaltung bei den Rahmenbedingungen der Kurzzeitpflege, beispielsweise mit der Aushandlung wirtschaftlich tragfähiger Vergütungen, eine große Verantwortung.