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Pakt für Substitution geschlossen

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Substitution – also eine Drogenersatztherapie – ist heute eine wichtige etablierte Behandlung für Abhängige, um diese gesundheitlich zu stabilisieren und ihnen die Wiedereingliederung in einen strukturierten Alltag zu ermöglichen. Um eine bedarfsgerechte Versorgung von Substitutionspatienten auch in Zukunft sicherzustellen, haben die für die Substitutionsversorgung verantwortlichen Institutionen gemeinsam einen „Pakt für Substitution“ erarbeitet.

Nicht nur in Baden-Württemberg gehen immer mehr Substitutionsärztinnen und -ärzte in den Ruhestand. Nachwuchskräfte sind schwer zu gewinnen. Es wird zunehmend schwieriger, eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. „Wenn wir nicht gegensteuern, droht in den nächsten Jahren in allen Stadt- und Landkreisen eine Unterversorgung substituierter Patientinnen und Patienten“, warnte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha anlässlich des so genannten Substitutionsgipfels in Stuttgart. Ziel der Veranstaltung des Ministeriums für Soziales und Integration und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg war es, die Aufmerksamkeit auf das brisante Thema zu richten und gemeinsam mit den zuständigen Akteurinnen und Akteuren der Substitutionsversorgung Lösungswege aufzuzeigen.

Enge Kooperation aller Akteure notwendig

Nötig seien genügend niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, aber auch neue Versorgungsformen wie zum Beispiel interdisziplinäre suchtmedizinische Institutsambulanzen an Kliniken oder Zentren für Psychiatrie, sagte Lucha. „Wichtig ist dabei immer, dass die Patientinnen und Patienten eine teilhabeorientierte psychosoziale Begleitung in enger Kooperation mit der Kommunalen Suchthilfe erhalten“, so der Minister weiter.

Eine Abhängigkeit von Opioiden werde in der Regel von psychischen und somatischen Erkrankungen sowie psychosozialen Problemen begleitet. Deshalb sei bei der komplexen Behandlung der Patientinnen und Patienten eine enge Kooperation zwischen kommunaler Suchthilfe und Anbietern von psychosozialer, tagesstrukturierender und teilhabeorientierter Begleitung notwendig.

Verantwortliche Institutionen schließen „Pakt für Substitution“

Die für die Substitutionsversorgung verantwortlichen Institutionen haben daher gemeinsam einen „Pakt für Substitution“ erarbeitet. In dem Pakt kommen sie überein, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen alle Anstrengungen zu unternehmen, damit Schwierigkeiten bei der Organisation der Substitutionsbehandlung vor Ort überwunden werden können. Außerdem wollen sie dafür sorgen, die Rahmenbedingungen für eine gute Substitutionsversorgung weiter zu verbessern. Ziel des Pakts ist die zeitnahe Stabilisierung und Verbesserung der Substitutionsversorgung vor Ort. Minister Lucha dankte den Partnern ausdrücklich für ihre aktive Mitwirkung: „Der Pakt für Substitution bringt deutlich zum Ausdruck, dass die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Substitution in Baden-Württemberg von den beteiligten Institutionen als eine gemeinsame Aufgabe verstanden wird. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die konkreten Ziele des Pakts jetzt auch umzusetzen.“

Partner des „Pakts für Substitution“

Partner des Pakts für Substitution sind das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen, die Kommunale Ebene vertreten durch den Landkreistag und den Städtetag, die Landesstelle für Suchtfragen, die Landesärztekammer, die Landesapothekerkammer und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Wenn die Patientinnen und Patienten durch eine gelungene Substitutionsbehandlung wieder in die Gesellschaft integriert werden können und der Bildung einer illegalen Drogenszene im öffentlichen Raum entgegengewirkt werden kann, liegt dies auch im Interesse der Allgemeinheit.

Das Land beteiligt sich durch die Förderung der psychosozialen Behandlungs- und Beratungsstellen und der Kommunalen Suchtbeauftragten an der Sicherung der strukturellen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige, teilhabeorientierte Substitutionsbehandlung.

Hintergrundinformationen

Das Ministerium für Soziales und Integration fördert die Psychosozialen Beratungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke (PSB) sowie die Kontaktläden – eine kommunale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge – mit einem fixen Zuschuss in Höhe von 17.900 Euro pro Fachkraft und Jahr. Die Anzahl der geförderten PSB-Stellen konnte von 2011 bis 2019 von 465 auf 496 erhöht und die Versorgung so sukzessive verbessert werden. Zudem bezuschusst das Land die Personalkosten für die Kommunalen Suchtbeauftragten, die es in 42 von 44 Stadt- und Landkreisen gibt und denen unter anderem die Geschäftsführung des kommunalen Netzwerks für Suchtprävention und Suchthilfe obliegt, mit einem Betrag in Höhe von 17.900 Euro pro Fachkraft und Jahr.

Zahlen für Baden-Württemberg (Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg):

  • Substituierte Patientinnen und Patienten: ca. 10.570
  • Niedergelassene Ärztinnen/Ärzte: aktiv substituierend 204, aktiv im Rahmen des Konsiliarverfahrens 104, Durchschnittsalter ca. 60 Jahre