Demographie

Paritätisches Mehrgenerationenzentrum in Stuttgart-Vaihingen eröffnet

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Als „zeitgemäße Antwort auf den demografischen Wandel und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Veränderungen“ bezeichnete Sozialministerin Katrin Altpeter am Freitag (7. Februar) das neue Paritätische Mehrgenerationenzentrum (PMGZ) in Vaihingen.

„Die Entwicklung, dass in unserer Gesellschaft immer mehr ältere mit immer weniger jungen Menschen zusammenleben, hat Auswirkungen auf alle Bereiche der Daseinsvorsorge. Deshalb brauchen wir in unserem Land eine neue Diskussion über unsere Vorstellungen von Alter, über Generationengerechtigkeit und über die Kultur unseres Zusammenlebens. Das Paritätische Mehrgenerationenzentrum in Vaihingen schafft die Voraussetzungen dafür, dass unterschiedliche Generationen aufeinander treffen, miteinander kommunizieren und voneinander lernen“, so die Ministerin. Es sei erfreulich, dass sich immer mehr der sogenannten „jüngeren Alten“ mit ihren Kompetenzen als Aktivposten der Gesellschaft verstünden und bereit seien, sich für das Gemeinwesen zu engagieren und dabei den Kontakt zu Jüngeren zu suchen. Um diese Entwicklung zu stärken, hatte die Ministerin in den vergangenen beiden Jahren die Schirmherrschaft der Kampagne „Generationen verbinden“ des PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg übernommen.

Nicht nur durch die Schaffung verschiedener Begegnungsorte sei das Mehrgenerationenzentrum zukunftsweisend, so die Ministerin, sondern auch durch sein breites Angebot an verschiedenen Wohn- und Unterstützungsmöglichkeiten für pflege- und hilfebedürftige Menschen. „Ältere Menschen wollen heute so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden oder in einer Wohngemeinschaft leben und bei Pflegebedürftigkeit nicht gleich ins Heim ziehen.“ Diesem Wunsch, das eigene Lebensumfeld auch bei Pflegebedürftigkeit und Unterstützungsbedarf individuell zu gestalten, komme das PMGZ nach.

Um die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Entwicklung zu schaffen, hat das Sozialministerium ein neues Wohn-, Teilhabe und Pflegegesetz (WTPG) erarbeitet, das noch vor der Sommerpause in Kraft treten und das alte Heimrecht ersetzen soll. „Mit unserem innovativen neuen Heimrecht ermöglichen und fördern wir vielfältige Wohnformen im Übergangsbereich zwischen eigener Häuslichkeit und stationärem Heim. Dazu gehören etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften, aber auch selbstverantwortete Wohnformen, in denen Angehörige und Ehrenamtliche in die Alltagsgestaltung der Wohngemeinschaften kontinuierlich eingebunden sind. Die Menschen, die in Baden-Württemberg Pflege oder Unterstützung brauchen, haben durch das neue Gesetz mehr Wahlmöglichkeiten als je zuvor“, so die Ministerin. Die Kontroll- und Schutzmechanismen seien dabei an die neue Vielfalt an Wohnformen angepasst worden. Es gelte: Je weniger der Einzelne über seine Wohn- und Lebensform selbst bestimmen kann, desto stärker wird die Qualität in der Pflege von der Heimaufsicht überprüft.