Soziales

Plenarsitzung des Landtags zum Doppelhaushalt 2013/14

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"Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin. Sozialpolitik betrifft den Menschen als Ganzes und in allen Lebensphasen. Dabei müssen wir Sozialpolitiker natürlich vor allem die Schwächsten in der Gesellschaft im Blick haben. Das schließt, bedingt durch den demografischen Wandel und den medizinischen Fortschritt immer mehr auch die Auseinandersetzung mit den Themen Gesundheit im Alter, Behinderung und Pflege mit ein. Aber Sie können beruhigt sein! Wir stellen uns diesem Handlungsbedarf. Das bedeutet ganz konkret:

Der Sozialhaushalt des Landes muss auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung gestärkt werden. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich für die große Unterstützung, die ich dabei aus diesem hohen Haus erfahren habe. Ich sehe andererseits kein Handlungsfeld im Geschäftsbereich meines Hauses, in dem wir politisch sinnvollerweise Leistungen zurückfahren könnten. Auch Sie, von der Opposition, haben keine Einsparungen im Sozialhaushalt vorgeschlagen. Sie fordern sogar, das Landeserziehungsgeld weiter zu gewähren.

Abschaffung LErzG

Das hätten wir auch gerne getan und dabei die Leistung auf die besonders Bedürftigen konzentriert. Die Bundesregierung hat uns aber leider einen Strich durch die Rechnung gemacht. Es ist fast schon dreist, wenn der Bund zuerst ankündigt, 18 Mio. Euro Landesgelder einzukassieren, um dann gegenüber der Presse zu behaupten, dass sich das Land bei der Anrechnungsfrage „so leicht beeindrucken“ lasse. Unabhängig davon muss auch berücksichtigt werden, dass beim Betreuungsgeld die Anrechnung mittlerweile die gesetzliche Regel ist, was der Bund eigentlich wissen sollte.

Wären wir Ihrem Vorschlag zur Weitergewährung des Landeserziehungsgeldes gefolgt, hätten wir daher nur den Bund entlastet, statt dass es den besonders Bedürftigen zugutekommt. Wir sparen aber nicht nur ein, sondern nutzen die frei werdenden Mittel auch, um damit Leistungen für Bedürftige zu stärken. Das Land investiert in den Ausbau sozialer Infrastrukturen, um Armut erfolgreich und nachhaltig zu bekämpfen. Für reine Transferleistungen ist der Bund zuständig. Es ist bezeichnend, dass Herr Kollege Kunzmann vor Kurzem bei der mündlichen Fragestunde zum Landeserziehungsgeld gar nicht mehr so erpicht darauf war, Näheres zu den anderen Ländern mit Landeserziehungsgeld zu erfahren. Die Thüringer Landesregierung – mit einer Großen Koalition – hat nämlich angekündigt, das dortige Landeserziehungsgeld zu streichen, sobald das Betreuungsgeld kommt. Zu anderslautenden Behauptungen ist anzumerken, dass am 31. Mai dieses Jahres in Thüringen mitgeteilt wurde, dass die Landesregierung sich darin einig ist, das Landeserziehungsgeld auslaufen zu lassen, wenn das Betreuungsgeld kommt. Eine Doppelförderung werde es nicht geben, sagten gleichlautend Sozialministerin Heike Taubert (SPD) und Finanzminister Wolfgang Voß (CDU).

Im November hat dies meine Kollegin nochmals unterstrichen. Auch der Landtagsfraktionschef Mohring der Thüringer CDU bestätigte, dass es auf längere Sicht, das heißt nach Einführung des Betreuungsgeldes, keine Doppelförderung geben werde. Aus Sachsen liegen noch keine offiziellen Aussagen der Landesregierung vor, aber bereits im April hatte die CDU-Fraktion eine Kompensation für ein künftig wegfallendes Landeserziehungsgeld eingefordert. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Veronika Bellmann teilt aktuell auf ihrer Homepage auch schon mal vorsorglich mit:

„Dem Vernehmen nach will aber nun der Freistaat Sachsen das Landeserziehungsgeld streichen.“

Es ist mir daher nicht ersichtlich, wieso weiterhin teilweise das Gegenteil behauptet wird, auch die Opposition sollte sich dieser Realität stellen.

(Stand: jeweils 26.11.2012!)

Sozialpolitische Schwerpunkte des Landeshaushalts 2013/14

a)     Bekämpfung von Armut und Förderung der Teilhabe Benachteiligter

Ich komme nun zu den sozialpolitischen Schwerpunkten des Landeshaushalts für die kommenden zwei Jahre. Ein Schwerpunktbereich ist die Bekämpfung von Armut und die Förderung der Teilhabe Benachteiligter. Das ist ein sehr wichtiges Ziel dieser Koalition. Denn auch im reichen Baden-Württemberg gibt es zu viele ausgegrenzte Menschen am Rand der Gesellschaft. Gerade hat eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung ergeben, dass die Armutsgefährdungsquote hier in Stutt­gart in den letzten sechs Jahren von 13 auf über 15 Prozent angestiegen ist. Im Rahmen des neuen Aktionsprogramms zur Armutsbekämpfung haben wir daher als einen ersten Schritt beschlossen, eine Armuts- und Reichtumsberichterstattung aufzubauen. Natürlich werden auch jetzt schon die verschiedensten Armutszahlen veröffentlicht. Mit ständig neuen Ergebnissen, die zudem zum Teil auch noch widersprüchlich klingen. Was aber fehlt, ist eine um­fassende Grundlage, die die verschiedensten Zahlen auswertet, zueinander in Beziehung setzt und konkrete Schlüsse zieht. Deshalb halten wir an folgendem Vorhaben fest:

Wir werden den ersten Armuts- und Reichtumsbericht des Landes Baden-Württemberg mit dem Schwerpunktthema Kinderarmut vorlegen. Mit anderen Worten: wir werden politische Handlungsgrundlagen zur Armutsprävention und zur Bekämpfung von Armut schaffen.

Gleichzeitig stehen auch Mittel für Aktionen und sinnvolle Maßnahmen in diesem Bereich zur Verfügung. Denn natürlich können wir mit konkreten Maßnahmen nicht bis zur geplanten Vorlage des Armuts- und Reichtumsberichts im Jahr 2015 warten! Die Landesregierung hat seit dem Regierungsantritt schon eine ganze Reihe von Maßnahmen für eine nachhaltige Politik zur Armutsprävention und zur Armutsüberwindung auf den Weg gebracht.

Gleich an erster Stelle möchte ich hier die Investitionsförderung in der Wohnungslosenhilfe nennen. Und wir setzen uns auch weiterhin für bessere Angebote für wohnungslose Menschen ein. Zur Förderung benachteiligter Familien werden wir das Programm „Stärke“ in vollem Umfang, also rund 4 Mio. Euro, erhalten und es in seiner Ausrichtung gezielt auf jene Familien zuschneiden, die auf niederschwellige Unterstützungsangebote angewiesen sind. Ich erinnere weiter an den Pakt für Familien zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden zur Verbesserung der Kleinkindbetreuung. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Armutsprävention und Armutsüberwindung, denn die Verbesserung der Erwerbs- und Einkommenschancen der Eltern ist ein zentraler Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut.

Schließlich wissen wir alle, dass das Armutsrisiko eng mit der Arbeitsmarktbeteiligung gekoppelt ist. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes ist mit 53 Prozent mehr als die Hälfte aller erwerbslosen Baden-Württemberger von Armut bedroht, während nur knapp 8 Prozent der Erwerbstätigen einem Armutsrisiko ausgesetzt sind. Damit ist Arbeitslosigkeit einer der Hauptgründe für die Armutsgefährdung in unserem Land. Hier setzen wir deshalb verstärkt an, vor allem mit dem Programm „Gute und sichere Arbeit“.

b)       Programm „Gute und sichere Arbeit“

Gerade dieses Modellprojekt ist ein Beleg für die neue aktive Arbeitsmarktpolitik in Baden-Württemberg. Wir wollen mit dem Programm Lücken im bestehenden Fördersystem schließen und zeigen, wie die arbeitsmarktpolitischen Instrumente weiterentwickelt werden können. Insbesondere unser Modellprojekt „Sozialer Arbeitsmarkt Passiv-Aktiv-Transfer“ erntet in der Fachöffentlichkeit und auf Bundesebene derzeit große Aufmerksamkeit. Das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ besteht aus fünf Bausteinen, von denen wir zwei – nämlich die assistierte und die Teilzeit-Ausbildung sowie die nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen – aus dem Europäischen Sozialfonds finanzieren. Mit diesem beträchtlichen -Beitrag – immerhin über 20 Mio. Euro bis 2014 – erreichen wir rund 8.000 Menschen im Land. Dadurch ist es uns möglich, die Landesmittel konzentriert für die drei weiteren Bausteine des Landesprogramms einzusetzen. Über den Baustein „Beratung“ unterstützen wir zwölf staatlich unabhängige Arbeitslosenberatungszentren mit jeweils bis zu 50 Tsd. Euro. In einem weiteren Baustein nehmen wir uns dem Thema Arbeit und Gesundheit an, das zunehmend mehr Gewicht erhält. Leitsätze, die wir mit den Arbeitsmarktpartnern und den Sozialversicherungsträgern erarbeiten, sollen in einen Sozialpakt zum Thema Arbeit und Gesundheit münden. Jetzt aber zum Herzstück des Programms: Mit dem vor wenigen Wochen gestarteten Modellprojekt Sozialer Arbeitsmarkt Passiv-Aktiv-Transfer nehmen wir eine bundesweit vielbeachtete Vorreiterrolle ein.

Mit diesem Baustein wollen wir Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Dabei werden stark benachteiligte Langzeitarbeitslose in einem normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis zu fairen Bedingungen beschäftigt. Hierzu erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanzielle Anreize. Neben einem Minderleistungsausgleich vom Jobcenter erhalten sie eine weitere Zuwendung, die gemeinsam vom Stadt- oder Landkreis und dem Land getragen wird. Darüber hinaus finanzieren wir eine sozialpädagogische Betreuung des Arbeitsverhältnisses. Bei der Förderung sollen bevorzugt Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft berücksichtigt werden, um zu zeigen, dass es auch stark benachteiligte Langzeitarbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt schaffen können. Mittelfristig sollen diese Leistungen im SGB II über eine innovative Finanzierungsmöglichkeit, dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer, dauerhaft möglich sein. Da die Aktivierung von passiven Leistungen – vor allem Regelbedarf und Kosten der Unterkunft und Heizung – derzeit bundesgesetzlich nicht geht, simulieren wir dies und setzen dazu jährlich circa 4 Mio. Euro Landesmittel ein. Aus diesem Grund ist das Modellprojekt auf ca. 570 geförderte Arbeitsverhältnisse beschränkt. Und aus diesem Grund haben wir im November eine gemeinsame Bundesratsinitiative zur öffentlich geförderten Beschäftigung eingebracht, die unter anderem die Forderung nach einer Aktivierung passiver Leistungen an die Bundesregierung aufstellt. Denn eine soziale Marktwirtschaft muss als Leitbild einen sozialen und inklusiven Arbeitsmarkt haben, an dem alle ihren Möglichkeiten entsprechend an guter und sicherer Arbeit teilhaben können. Das ist ein qualitativer Mehrwert zum bisherigen Leitbild des allgemeinen Arbeitsmarktes. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten.

c)        Ausbau Schulsozialarbeit (2. Schritt)

Ich komme zu einem weiteren Schwerpunkt. Die Landesregierung ist seit dem 1. Januar 2012 wieder in die Förderung der Schulsozialarbeit eingestiegen. Wie sich nach Ablauf der ersten Antragsfrist zum 30. Juni 2012 gezeigt hat, ist der Ansturm auf das Förderprogramm außerordentlich hoch. Die Anzahl der Vollzeitstellen in Baden-Württemberg ist sprunghaft angestiegen und wird weiter wachsen. Unsere mit dem Wiedereinstieg verbundenen Erwartungen haben sich damit bereits heute voll erfüllt. Für das Schuljahr 2013/14 rechnen wir nochmals mit einer Erhöhung der förderfähigen Vollzeitstellen von derzeit rund 1050 im laufenden Schuljahr auf rund 1500 Vollzeitstellen. Aufgrund der hohen Nachfrage müssen deshalb die Landesmittel von derzeit 15 Mio. Euro jährlich von 2014 an auf 25 Mio. Euro erhöht werden, um die Drittelfinanzierung der Schulsozialarbeit durch das Land beibehalten zu können. Es ist sehr erfreulich, dass durch die Erhöhung der Landesmittel auch in Zukunft voraussichtlich alle förderfähigen Anträge bewilligt werden können. Die Landesregierung ist damit auf einem guten Weg, das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel des flächendeckenden Ausbaus der Schulsozialarbeit zu erreichen.

d)       Zukunftsplan Jugend

Am 24. Juli 2012 hat der Ministerrat die strukturelle und inhaltliche Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit durch einen „Zukunftsplan Jugend 2013 – 2017“ beschlossen. Der „Zukunftsplan Jugend 2013 – 2017“ wird gerade in einem von wissenschaftlicher Seite, Herrn Prof. Dr. Rauschenbach, begleiteten Prozess zusammen mit

  • den Partnern der Kinder- und Jugendarbeit,
  • der Jugendsozialarbeit,
  • den Kommunalen Landesverbänden
  • und den betroffenen Ministerien

unter Beteiligung von erfahrenen Praktikern erarbeitet. Dieser Prozess steht kurz vor seinem Abschluss. Bereits Anfang 2013 soll mit unseren Partnern eine Vereinbarung zur Umsetzung des „Zukunftsplan Jugend 2013 – 2017“ geschlossen werden. Zur Umsetzung des „Zukunftsplan Jugend 2013 – 2017“ und damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg stellt das Land im Jahr 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,0 Mio. Euro und ab dem Jahr 2014 in Höhe von 3,0 Mio. Euro jährlich zur Verfügung.

Wir sind damit auf gutem Wege, das im Koalitionsvertrag festgesetzte Ziel struktureller und inhaltlicher Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit zu erreichen.

 e)       Inklusion

 Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zählt derzeit zu den großen Herausforderungen der Sozialpolitik in Baden-Württemberg. Die Landesregierung Baden-Württemberg wird sich dieser Herausforderung stellen. Aber: Inklusion ist nicht zum Nulltarif zu haben! Daher wollen wir neben der bestehenden Investitionsförderung für Einrichtungen der Behindertenhilfe im nächsten Jahr über 2 Mio. Euro und 2014 fast 5 Mio. Euro für die Inklusion der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft verwenden.

Mit diesem Geld wollen wir

  • die Umsetzung des novellierten Landesbehindertengleichstellungsgesetzes,
  • Öffentlichkeitsarbeit für die Inklusion,
  • aber auch wegweisende Projekte und Forschungsvorhaben fördern.

Hierzu zwei Beispiele:

Das Projekt „Inklusionsoffensive 2012 für die Jugendarbeit“ des Kreis-Jugend-Rings Rems-Murr ist eines der geförderten Projekte. Im Rahmen dieses Projekts soll die Pilotversion eines Inklusionsindexes für die Jugendarbeit entwickelt sowie ein Vortrags- und Fortbildungskonzept für Akteure der Jugendarbeit erstellt werden.

Weiter soll das Projekt „Kunst als Brücke“ des Kulturnetzwerks Blaues Haus e.V. gefördert werden, durch das Menschen mit Behinderung ermutigt werden sollen, mit ihren kreativen Arbeiten an die Öffentlichkeit zu treten. Im Rahmen dieses Projekts soll ein Kunstpreis für behinderte Menschen verliehen werden. Mit diesen und mit weiteren Projekten geben wir der Umsetzung der Inklusion in Baden-Württemberg neuen Schub. Denn Inklusion muss vor Ort bei den Menschen ankommen! Denn die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist kein Sonderrecht, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir werden den Auftrag der Behindertenrechtskonvention ernst nehmen und Baden-Württembergs Zukunft inklusiv gestalten!

 f)         Erhöhung der Fördermittel für Krankenhausinvestitionen (2. Schritt)

 Ein weiterer wichtiger sozialpolitischer Schwerpunkt der Landesregierung wird die Sicherung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Krankenhausversorgung im Land sein. Wir haben uns bereits mit den Mittelerhöhungen für die Krankenhausfinanzierung im vierten Nachtragshaushalt 2011 sowie dem Haushalt 2012 zu unserer Verantwortung für die Kliniken im Land bekannt. Wir werden auch 2013 und 2014 die Erhöhungen fortschreiben und weiterhin an der dualen Krankenhausfinanzierung festhalten. Die Botschaft ist klar: Das Land bleibt für die Krankenhäuser weiterhin ein verlässlicher Partner. So können Krankenhäuser auch in Zukunft mit der zeitnahen Förderung ihrer dringlichen Baumaßnahmen rechnen.

Mit einer gezielten und nach den neuen Förderkriterien ausgerichteten Einzelförderung können wir hier wichtige Impulse vor Ort geben und nachhaltige Strukturen schaffen. Mit einem Ausstieg aus der Einzelförderung würde ein wichtiges Instrument der Daseinsvorsorge und einer damit verbundenen, effizienten Krankenhausplanung aus der Hand gegeben werden. Die jüngsten Erfahrungen anderer Bundesländer, welche auch bei der Investitionsförderung zu einer pauschalen Förderpraxis übergegangen sind, zeigen diese Nachteile in aller Deutlichkeit auf. Auch im Doppelhaushalt 2013/14 werden wir daher die Investitionsmittel für die Krankenhäuser wieder erhöhen. Den Kliniken im Land werden mit dem Landeshaushalt 2013/14 nochmals jeweils 20 Mio. Euro mehr als 2012 über das Jahreskrankenhausbauprogramm zur Verfügung stehen. Wir gehen damit – in Zeiten des nachhaltigen Sparens – auch den riesigen Investitionsstau, den uns die alte Landesregierung auch hier hinterlassen hat, an. Mit den weiteren Förderarten, wie z.B. Pauschale und Nutzungsentgelte stehen somit 2013 insgesamt 385 Mio. Euro sowie 2014 insgesamt 410 Mio. Euro für die Krankenhausförderung zur Verfügung. Wichtige Bauvorhaben können damit in Angriff genommen und die Kliniken im Land durch Sanierung, Um- und Ausbau leistungsfähig und zukunftsfähig gemacht werden. Auch in den folgenden Jahren sollen die Investitionsmittel für die Krankenhausfinanzierung Schritt für Schritt erhöht und zur Entwicklung einer abgestimmten Versorgungsstruktur genutzt werden. Denn von einer besseren Infrastruktur profitieren nicht nur Patientinnen und Patienten, z. B. durch ein Mehr an Privatsphäre. Von einer besseren Infrastruktur profitieren auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beispielsweise durch verbesserte Abläufe und kürzere Wege. Und mittelfristig verbessert sich nicht zuletzt auch die Wirtschaftlichkeit der Kliniken im Land.

Weitere sozialpolitische Akzente des Haushalts

a)       Pflegepolitik (Werbekampagne)

Im Oktober hat das Sozialministerium die Informations- und Werbekampagne für Pflege- und soziale Berufe „Vom Fach – Für Menschen“ gestartet. Die Kampagne, deren Kern ein umfangreicher Internetauftritt ist, soll über die gesamte Legislaturperiode laufen und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräftebedarfs in der Pflege darstellen.

b)      Gesundheitsdialog

Weiter hat der Ministerrat am 23.10.12 dem Zukunftsplan Gesundheit mit den Eckpunkten zum Gesundheitsdialog Baden-Württemberg zugestimmt. Der „Gesundheitsdialog Baden-Württemberg“ soll auf allen Ebenen, also von der Landesgesundheitskonferenz über Gesundheitsdialoge auf der kommunalen Ebene, zu verschiedenen Themen gestartet und entwickelt werden. Mit dem Gesundheitsdialog wollen wir das baden-württembergische Gesundheitswesen gemeinsam mit den Partnern im Gesundheitswesen und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zukunftsfähig machen.

c)         Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, SpDi

Weitere Schritte bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags sind auf den Weg gebracht:

  • Der Landesarbeitskreis Psychiatrie hat am 24.10.2012 Eckpunkte für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz verabschiedet, welche nach Freigabe durch das Kabinett die Grundlage für die Erstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs bilden werden.
  • Durch die Erhöhung der Mittel für die Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste von 2,1 Mio. Euro auf 4 Mio. Euro wird die Umsetzung der Grundversorgungsverpflichtung erheblich gestärkt.
  • Diese Stärkung der Sozialpsychiatrischen Dienste ist auch für die Umsetzung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes von ganz wesentlicher Bedeutung.

d)       Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung

In einem landesweiten Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung werden wir Konzepte entwickeln, um strukturelle Nachteile und Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen nachhaltig abzubauen. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Community und allen Ressorts werden wir alle Lebensbereiche und Lebensphasen kritisch prüfen und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickeln.

e)     Aktionsplan gegen Gewalt, Opfer Menschenhandel

 Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in jeglicher Form, sei es häusliche Gewalt, Zwangsprostitution und Menschenhandel oder die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine Verpflichtung für uns. Die betroffenen Frauen und Kinder brauchen unsere Unterstützung. Damit diese Hilfe und Betreuung schnell und niedrigschwellig geleistet werden können, ist die Schaffung und Erhaltung einer bedarfsgerechten und zukunftsweisenden Hilfeinfrastruktur erforderlich. Wir werden daher in dieser Legislaturperiode einen Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen erstellen. In diesem werden wir darstellen, wie die Infrastruktur zum Schutz von Frauen und Kindern ausgestaltet sein muss und welche Abläufe erforderlich sind, um diesen Schutz auch zu gewährleisten. Bei den bislang jährlich mit 45.000 Euro geförderten drei Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel konnte die für das Jahr 2012 einmalig vorgesehene Erhöhung auf 60.000 Euro auch für die Haushaltsjahre 2013/2014 gesichert werden.

Zusätzlich wurde die Beratungsstelle für Prostituierte in der Stadt Mannheim in die Förderung aufgenommen.

f)      Mehr für Verbände – erstmals seit Jahren!

In den genannten Handlungsfeldern sind zahlreiche weitere Verbände, wie z.B. der Kinderschutzbund, Pro Familia, Verband allein erziehender Mütter und Väter, Aids-Hilfe oder der Landesfamilienrat außerordentlich engagiert tätig. Ohne ihr Engagement wäre ein Großteil der Angebote im Land nicht denkbar. Hohes ehrenamtliches Engagement verbindet sich dort mit hauptamtlicher Kompetenz. Das gibt es nicht zum Nulltarif.

Deshalb haben wir die von der Vorgängerregierung seit vielen Jahren unterlassene Anpassung an gestiegene Löhne und Kosten endlich realisiert.

Schluss

Ich habe in meiner Rede zum Sozialhaushalt 2012 ausgeführt: dass nach der Aufbauarbeit 2013/14 die Phase des Ausbaus und der Vertiefung kommen muss. Sie sehen heute, dass der notwendige Politikwechsel im Sozialbereich im Lande auf einem guten Weg ist. Weitere Schritte müssen folgen, wenn wir mit den künftigen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft Schritt halten und zugleich die Basis für eine konkurrenzfähige, aber soziale Marktwirtschaft mit einem menschlichen Antlitz legen wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit."

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg