Zum besseren Schutz vor schädlichen Wirkungen von Röntgenstrahlen legt das Gesundheitsministerium allen Patientinnen und Patienten den Röntgenpass ans Herz. In den allermeisten Fällen seien Röntgenuntersuchungen zwar mit äußerst niedrigen radioaktiven Dosen verbunden und deshalb für die Patienten völlig ungefährlich, erklärte Ministerin Altpeter. Untersuchungen hätten jedoch auch gezeigt, dass zahlreiche der rund 132 Millionen Röntgenaufnahmen in Deutschland vermeidbar sind. Um diese Zahl zu verringern, setzt Gesundheitsministerin Katrin Altpeter auf die stärkere Verbreitung des personenbezogenen Röntgenpasses. Darin werden alle relevanten Informationen über die bisherige Röntgengeschichte eines Patienten aufgeführt. Ministerin Altpeter rät allen Patientinnen und Patienten: „Fragen Sie ihren Arzt nach dem Röntgenpass und nehmen Sie den Pass künftig zu jeder Untersuchung mit.“
Die Ministerin machte deutlich, dass Röntgenaufnahmen bei vielen Verletzungen und Erkrankungen unumgänglich sind, weil nur so eine richtige Diagnose gestellt werden könne. Bei einer entsprechenden Indikation und einer sorgfältigen Nutzen-Risiko-Analyse im Vorfeld sei in solchen Fällen der hohe medizinische Nutzen unumstritten. Zudem achteten die Ärzte in Baden-Württemberg auf einen angemessenen und sorgfältigen Umgang mit Röntgenstrahlen.
Weil eine zu große Menge ionisierender Strahlen bösartige Krebserkrankungen auslösen kann, rät die Ministerin jedoch, die Zahl der Röntgenuntersuchungen und deren Dosis so gering wie medizinisch vertretbar zu halten und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Ministerin Altpeter: „Patienten, die röntgenologisch untersucht und behandelt werden, brauchen einen besonderen Schutz. Jeder Patient muss nachvollziehen können, wie oft er in welchem Zeitraum geröntgt wurde und ob nicht Aufnahmen neueren Datums vorliegen, die gegebenenfalls weitere Aufnahmen unnötig machen.“ Hierfür sei der Röntgenpass ein sehr gut geeignetes Mittel, so die Ministerin.
Die Vorteile einer größeren Verbreitung von Röntgenpässen auch für Ärzte liegen für Ministerin Altpeter klar auf der Hand: „Mit den im Röntgenpass enthaltenen Informationen helfen wir auch den Ärzten. Ebenso wie die Patienten haben auch sie großes Interesse daran, die Anzahl der Röntgenuntersuchungen für jeden Einzelnen so gering wie möglich zu halten.“
Ergänzende Informationen zum Röntgenpass
Laut § 28 Röntgenverordnung (RöV) müssen alle ärztlichen und zahnärztlichen Praxen und Kliniken, die Röntgenuntersuchungen durchführen, ihren Patienten einen Röntgenpass anbieten. Darin sind alle Informationen über die bisherige Röntgengeschichte eines Patienten aufgeführt, diese wird bei künftigen Arztbesuchen auch für einen neuen Arzt nachvollziehbar. Jeder Arzt ist zudem verpflichtet, von ihm angefertigte Röntgenaufnahmen bzw. Kopien davon dem weiterbehandelnden Arzt oder dem Patienten vorübergehend leihweise zu überlassen.
Folgende Angaben zur Untersuchung sind in einen Röntgenpass einzutragen:
- die Institution, in der die Untersuchung oder Behandlung durchgeführt wurde,
- die untersuchte oder behandelte Körperregion,
- die Bezeichnung der Untersuchung, Untersuchungstechnik oder Bezeichnung des Behandlungsverfahrens sowie
- das Datum der Untersuchung oder Behandlung.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg