Coronavirus

Schrittweise Öffnung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ab 4. Mai

Handwerker in Werkstatt

Auch für viele Beschäftigte in den Werkstädten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) ist mit der Corona-Pandemie ein geregelter und strukturierter Tagesablauf weggebrochen. Nun beginnt das Land mit deren schrittweisen Öffnung.

„Wir wollen den Beschäftigten in den Werkstätten schrittweise und behutsam wieder die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen“, so der Minister. „In einem ersten Schritt erlauben wir die Wieder-Aufnahme des Betriebs für ein Viertel der vor der Corona-Krise bestehenden Arbeitsplätze. Der Gesundheitsschutz steht auch hier im Vordergrund. Deshalb müssen die Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden.“

Ab dem 4 Mai 2020 müssen die Werkstätten daher die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Teilnahme der Menschen mit Behinderungen erfolgt freiwillig. Wer wegen einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Ängste hat oder sich die Hygienemaßnahmen nicht zutraut, darf noch zuhause bleiben.
  2. Die Arbeit in der Werkstatt erfolgt einzeln oder in Kleingruppen mit höchstens sechs Menschen mit Behinderungen.
  3. Die Zusammenstellung der Kleingruppen erfolgt nach Wohngruppen und Wohnheimen und getrennt von den zu Hause wohnenden Menschen mit Behinderungen. Damit sollen unnötige Kontakte vermieden und die Ansteckungsgefahr reduziert werden.
  4. Es muss ein Infektionsschutzkonzept des Träger für die Fahrdienste und den Betrieb der Werkstatt und der Förderstätte vorliegen.

Minister Lucha zeigte sich zuversichtlich, dass die Öffnung gemeinsam mit allen Akteuren gelingen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei Arbeit und Beschäftigung wieder verbessert werde.

Corona-Verordnung WfMB (PDF)

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