Prävention

"Spielverderber- Die Sucht verdirbt mehr als nur das Spiel"

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Mit zahlreichen Veranstaltungen im ganzen Land startet am Dienstag der zweite bundesweite „Aktionstag Glücksspielsucht“. Das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart (LGA) machen in der Stuttgarter Königsstraße auf die Problematik der Glücksspielsucht aufmerksam. Dazu gibt es weitere Aktionen der Suchtberatungsstellen und kommunalen Suchtbeauftragten in vielen anderen Städten.

In der Stuttgarter Königstraße stehen unter dem Motto „Spielverderber – die Sucht verdirbt mehr als nur das Spiel“ Experten zu Suchtfragen Rede und Antwort. Mit Hilfe von DIN A 5 großen Spielkarten mit Informationen zum Thema Sucht suchen sie das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern, klären über die Gefahren der Spielsucht auf und geben Hinweise, wie man sich von ihr befreien kann.

Glücksspielsucht ist eine Krankheit. Sie bestimmt den Alltag von pathologischen Spielerinnen und Spielern. Bei keiner anderen Sucht ist die Gefahr der Verschuldung und Verarmung so groß. Auch die Familien der Betroffenen werden von den Folgen der Sucht voll getroffen. Arbeitslosigkeit, Verlust der Wohnung, Fehlen von Dingen des täglichen Bedarfs, Vereinsamung, Brüche in Beziehungen und in der Familie sowie Suizid(-versuche) sind mögliche Folgen einer Glücksspielsucht.

Doch Glücksspielsucht ist nicht ausweglos! Beratung und Therapie aber auch Selbsthilfegruppen können den Spielern helfen. Schuldnerberatungsstellen unterstützen die Betroffenen, die eigene finanzielle Lage wieder in den Griff zu bekommen.

Sozialministerin Katrin Altpeter: Landesregierung verstärkt Suchtprävention

Im neuen Landesglücksspielgesetz, das sich derzeit in der Anhörung befindet, hat das Sozialministerium strenge Vorgaben für die Suchtprävention verankert. Sozialministerin Katrin Altpeter: „Wir wollen das Entstehen von Glücksspielsucht verhindern, das Glücksspielangebot begrenzen und den Jugend- und Spielerschutz gewährleisten.“

Während die meisten anderen Bundesländer lediglich Regelungen für die Spielhallen beschlossen hätten, habe Baden-Württemberg einen ordnungspolitischen Rahmen für alle Glücksspielarten von Toto Lotto über Sportwetten und Spielhallen hin zu den Spielbanken vorgegeben. „Alle Anbieter müssen sich um Suchtprävention und Spielerschutz kümmern!“, so die Ministerin.       

Wie alle übrigen Betreiber von Glücksspieleinrichtungen sind künftig auch die Spielhallenbetreiber verpflichtet, ein verbindliches Sozialkonzept zum Spielerschutz zu entwickeln und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen. In diesem Sozialkonzept müssen die Glücksspielanbieter künftig gegenüber der Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) darlegen, welche Personen konkret für den Spielerschutz verantwortlich sind und durch welche Maßnahmen problematisches oder pathologisches Glücksspiel verhindert werden soll.  

Spielhallen müssen künftig zudem einen Mindestabstand von 500 Metern zu weiteren Spielhallen oder Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern oder Jugendlichen einhalten, also etwa zu Kindergärten oder Jugendhäusern. Auch die Ausgestaltung der Werbung wird reglementiert. Außerdem sind Einlasskontrollen und Sperrdateiabgleiche sowie feste Regelungen zu den Sperrzeiten vorgesehen.

Ergänzende Informationen:

 

Die Teilnahme an Glücksspielen ist in der deutschen Bevölkerung weit verbreitet. 87 Prozent der Deutschen nehmen mindestens ein Mal in ihrem Leben an einem Glücksspiel wie beispielsweise Lotto 6 aus 49 oder Spiel 77 teil oder spielen an Spielautomaten in Spielhallen (Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2010). Während dies für die meisten Menschen ohne negative Folgen bleibt, wird das Glücksspiel für 2,4 Prozent der Deutschen mindestens ein Mal in ihrem Leben zum Problem. Aktuell gibt es in Baden-Württemberg etwa 38.500 pathologische Glücksspielerinnen und Glücksspieler. Bei weiteren 34.100 wird die Spielsucht als problematisch eingestuft.

Mehr Informationen zum Thema Glücksspielsucht und zur Kampagne Spielverderber sowie die Adressen aller Suchtberatungsstellen in Baden- Württemberg finden Sie unter: www.spass-statt-sucht.de

 

Während der Laufzeit der Anhörung kann der Entwurf des Landesglücksspielgesetzes im Dienstleistungsportal www.service-bw.de von allen Interessierten eingesehen werden:

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/showregulationarchive.do;jsessionid=5EA53936634C042CF12866EAAFDDE387?regulationId=2292766   

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg