Noch bis zum 31. März 2024 haben Bewerberinnen und Bewerber Zeit, ihre Unterlagen unter ländarzt.de einzureichen. Damit bewerben sie sich um einen von 75 Studienplätzen im Bereich Humanmedizin – und das unabhängig von ihrer Abiturnote.
Über die Landarztquote werden bereits zum vierten Mal 75 zusätzliche Medizinstudienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich im Gegenzug nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre verpflichten, als Landärztin oder Landarzt zu arbeiten.
Seit dem 1. März 2024 können die Bewerbungsunterlagen dazu auf der Website THE LÄNDARZT hochgeladen werden. Dort gibt es gebündelt alle Informationen zum Programm und zum Berufsbild. Seit Anfang Februar weist die Kampagne „THE LÄNDARZT – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg“ auf diese Möglichkeit hin.
Leidenschaft und Erfahrung sind entscheidend
Die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der Landarztquote ist dabei weder von der Abitur-Note noch von einer langen Wartezeit abhängig. Entscheidend sind die folgenden Kriterien:
- das Ergebnis im Test für medizinische Studiengänge (TMS)
- eine abgeschlossene Ausbildung und/oder Tätigkeit in einem medizinnahen Beruf
- ein abgeleisteter Freiwilligendienst mit Patientenkontakt
- eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt
- das Ergebnis eines Auswahlgesprächs, in dem die persönliche Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für eine hausärztliche Tätigkeit bewertet wird.
Als Hausärztin oder Hausarzt in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten leisten die künftigen Medizinerinnen und Mediziner einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung im Land. Das Berufsbild der hausärztlichen Versorgung ist vielseitig, denn man kann sich in Allgemeinmedizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie, also Kinder- und Jugendmedizin, spezialisieren. Der spätere Einsatzort wird vor Festlegung durch das zuständige Regierungspräsidium Stuttgart gemeinsam mit den angehenden Hausärztinnen und Hausärzten besprochen. Dabei werden nach Möglichkeit auch Ortswünsche und die persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt wie beispielsweise Betreuungspflichten.
Wer Interesse hat, sollte sich nun also beeilen und bis Sonntag, 31. März 2024 ihre oder seine Bewerbung auf der Website THE LÄNDARZT hochladen. Dort finden sich auch weitere Informationen sowie ein Video mit Einblicken in das Programm und das Berufsbild.
Einblicke in die Kampagne „THE LÄNDARZT – werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg“ erhalten Interessierte auf den Social-Media-Kanälen Instagram, LinkedIn und Facebook.
Quelle:
Regierungspräsidium Stuttgart, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration