Sicherheit

Unterbringung vorübergehend im Zentrum für Psychiatrie in Wiesloch

Psychisch gestörte Personen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden sind und von denen weiterhin eine Gefahr ausgehen kann, sollen nun nach dem Therapieunterbringungsgesetz zeitlich befristet im besonders gesicherten Bereich der Maßregelvollzugseinrichtung des Zentrums für Psychiatrie in Wiesloch therapiert werden. In wie vielen Fällen die Gerichte eine Unterbringung nach Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) anordnen werden, ist schwer vorhersehbar. Derzeit wird damit gerechnet, dass in Baden-Württemberg höchstens vier ehemals Sicherungsverwahrte diese Unterbringungsvoraussetzungen erfüllen.

Sozialministerin Katrin Altpeter sicherte der Stadt Wiesloch und dem Zentrum für Psychiatrie (ZfP) zu, dass diese Unterbringung im Wieslocher Maßregelvollzug nur vorübergehend erfolgt. „Spätestens am 31. Mai 2013 wird diese Zwischenlösung beendet.“

Diese Vorgehensweise hat das Kabinett zu Beginn der Woche einvernehmlich akzeptiert. Der Amtschef des Sozialministeriums, Ministerialdirektor Jürgen Lämmle, hat am gestrigen Mittwochabend zusammen mit dem zuständigen Abteilungsleiter des Ministeriums und einem Vertreter des ZfP Wiesloch den Gemeinderat der Stadt Wiesloch persönlich darüber informiert.

Für den Standort ZfP Wiesloch als Übergangslösung für die Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz hatte sich nach einem langen Suchlauf eine interministerielle Arbeitsgruppe aus Vertretern des Sozial-, des Justiz-, des Finanz- und des Innenministeriums sowie Vertretern der Zentren für Psychiatrie ausgesprochen.

Die Befristung der Unterbringung im Maßregelvollzug des Wieslocher ZfP bis spätestens zum 31. Mai 2013 ergibt sich daraus, dass die Sicherungsverwahrung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zu diesem Termin neu geregelt sein muss. Dann soll es für Sicherungsverwahrte (künftig: Sicherungsuntergebrachte) und Personen, die nach dem Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) zu behandeln sind, eine gemeinsame Lösung geben. Dies wird es Baden-Württemberg ermöglichen, die unter den Anwendungsbereich des Therapieunterbringungsgesetzes fallenden Personen zusammen mit den Sicherungsverwahrten im Justizvollzug unterzubringen und zu therapieren.

Bis dahin werden als Übergangslösung Räumlichkeiten in der Maßregelvollzugseinrichtung des Zentrums für Psychiatrie Wiesloch für diejenigen Straftäter zur Verfügung gestellt, für deren Unterbringung das Therapieunterbringungsgesetz gilt. Sie werden dort in den besonders gesicherten Bereich mit strafvollzugsähnlichen Sicherungsbedingungen eingewiesen.

Der Bund hatte das Therapieunterbringungsgesetz mit Wirkung zum 1. Januar 2011 erlassen, um eine rechtliche Grundlage für die weitere Unterbringung ehemals Sicherungsverwahrter zu schaffen, die aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von inländischen Gerichten auf freien Fuß gesetzt wurden. Für die geplante künftige Unterbringung dieser Personen im Justizvollzug muss zuvor das Therapieunterbringungsgesetz geändert werden, in dem derzeit noch die „räumliche und organisatorische Trennung vom Strafvollzug“ festgeschrieben ist.

Alle Länder haben sich einheitlich dafür ausgesprochen, diese Trennung von ThUG und Strafvollzug im Rahmen der Neuregelung der Sicherungsverwahrung aufzugeben. 

Das Sozialministerium betont, dass es sich bei der Unterbringung im Zentrum für Psychiatrie Wiesloch nur um eine vorübergehende Lösung handelt. Denn der Maßregelvollzug ist auf die Behandlung psychisch kranker Personen ausgerichtet, die wegen ihrer psychischen Krankheit straffällig wurden und nicht auf die dauerhafte Aufnahme von früheren Sicherungsverwahrten, bei denen aufgrund einer psychischen Störung weiterhin die Gefahr des Begehens von Straftaten besteht.

Das ZfP in Wiesloch hat für die nächsten Tage eine Hotline eingerichtet, unter der die Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen können zur möglichen Unterbringung ehemaliger Sicherungsverwahrter im Maßregelvollzug in Wiesloch und dazu kompetente Antworten bekommen.

Diese Hotline ist erreichbar unter Tel. 06222-55 13 01.

Quelle:

Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren