Pflegeausbildung

Weg frei für generalistische Pflegeausbildung in Baden-Württemberg

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Ministerialdirektor Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann und der Geschäftsführer der Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH, Matthias Einwag

Ministerialdirektor Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann: „Auch wenn die Reform erst im Jahr 2020 in Kraft tritt, laufen die Vorbereitungen zur Umsetzung der Pflegeberufereform im Land bereits auf Hochtouren“

Ab dem Jahr 2020 tritt auch in Baden-Württemberg die Pflegeberufereform in Kraft. Alle künftigen Pflegekräfte erlernen dann in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung die gleichen Inhalte in Theorie und Praxis. Die alte Aufteilung in Alten-, Kinderkranken- oder Krankenpflege von Ausbildungsbeginn an entfällt. Möglich bleibt eine Vertiefung in den Bereichen Altenpflege und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr. Ist im Ausbildungsvertrag eine entsprechende Option vereinbart, können Auszubildende nach zwei Jahren wählen, ob sie sich entsprechend spezialisieren oder die generalistische Pflegeausbildung fortsetzen wollen. Als wichtigen Schritt zur Umsetzung der Reform haben am Donnerstag (27. Dezember) der Amtschef des Ministeriums für Soziales und Integration, Ministerialdirektor Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann, und der Geschäftsführer der Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH, Matthias Einwag, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag unterzeichnet, der die Finanzierung der generalistischen Pflegeausbildung im Land sicherstellt.

Ministerialdirektor Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann: „Die Pflegeberufereform führt zu einer Umstellung der Ausbildungsfinanzierung auf ein fondsbasiertes System. Mit der Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH konnten wir einen kompetenten Partner für die Bewältigung dieser komplexen Aufgabe gewinnen und haben damit bereits einen wichtigen Meilenstein bei der Umsetzung der Pflegeberufereform erreicht. Auch wenn die Reform erst 2020 in Kraft tritt, laufen die Vorbereitungen im Land bereits auf Hochtouren.“

Kosten und Ziele der Pflegeberufereform

Die Kosten der künftigen Pflegeausbildung werden aus einem Ausgleichsfonds finanziert. Der Gesamtfinanzierungsbedarf wird durch Einzahlungen von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie von der Pflegeversicherung und vom Land gedeckt. Die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen erhalten entsprechende Ausgleichszuweisungen aus dem Fonds.

Hauptziele der Pflegeberufereform sind, die Ausbildung vielfältiger und damit attraktiver zu machen, mehr Auszubildende für die Pflege zu gewinnen und somit einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zu leisten. „Damit die Ausbildungskapazitäten von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern beibehalten und möglichst noch erweitert werden können, muss eine stabile Finanzierung der Ausbildung und der Schulen gewährleistet sein. Dabei spielt der Ausbildungsfonds eine wichtige Rolle“, ergänzte Einwag, der gleichzeitig auch Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) ist.

Die neue generalistische Ausbildung enthält Praxisbausteine aus dem gesamten Pflegespektrum vom Krankenhaus über die stationären Pflegeeinrichtungen bis hin zu den ambulanten Pflegediensten. Entsprechend breit gefächert sind die beruflichen Tätigkeitsfelder für die neuen Pflegefachkräfte. Weiterhin wird mit der Pflegeberufereform erstmals eine akademische Pflegeausbildung gesetzlich verankert. Hierdurch werden nicht nur neue Zielgruppen für eine Berufstätigkeit in der Pflege angesprochen, sondern auch weitreichende Karriereperspektiven im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung eröffnet.

Weitere Informationen

Die Ausbildungsfonds Baden-Württemberg GmbH (AFBW) ist eine Tochtergesellschaft der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V. (BWKG), die den Ausbildungsfonds für die bisherige Krankenpflegeausbildung mit entwickelt hat und im Land verwaltet. Der Ausbildungsfonds für die neue Pflegeausbildung wurde diesem Fonds nachgebildet.

Quelle:

Ministerium für Soziales und Integration