Gesundheit/Migration

Weiteres Förderprogramm für die Qualifikation von Sprachmittlern im Gesundheitswesen gestartet

Gespräch zwischen Arzt und Patient

Im Gesundheitswesen sorgen Sprachbarrieren oder kulturelle Vermittlungsprobleme dafür, dass Diagnosen und Behandlungen schwer vermittelbar sind. Ein spezielles Förderprogramm für die Qualifikation von Sprachmittlern soll diese Situation weiter verbessern. Es ergänzt die Förderung im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Deutsch der Stadt- und Landkreise.

Das Land investiert jedes Jahr 6,2 Millionen Euro in ein eigenes Sprachförderprogramm. Trotzdem sind Migrantinnen und Migranten, vor allem in der ersten Zeit ihres Aufenthalts, in vielen Bereichen auf Dolmetscherleistungen angewiesen. Vor allem bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus gibt es häufig Probleme. Mitunter sorgen Sprachbarrieren oder kulturelle Vermittlungsprobleme dafür, dass Diagnosen und Behandlungen schwer vermittelbar sind. Im schlimmsten Fall entstehen aus den fehlenden Sprachkenntnissen nicht nur Missverständnisse, sondern auch ernste Folgen für die Gesundheit sowie hohe vermeidbare Kosten für das Gesundheitswesen.

„Wir haben in Baden-Württemberg bereits ein gutes Angebot von ehrenamtlichen Dolmetscherpools“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (16. August) in Stuttgart. „Mir ist es wichtig, dieses Angebot noch weiter auszubauen und vor allem eine angemessene Qualifikation der ehrenamtlichen Dolmetscher zu gewährleisten. Dies ist gerade im Gesundheitswesen immens wichtig“, so Lucha weiter. Er betonte in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines gleichberechtigten Zugangs zum Gesundheitswesen und einer gleichberechtigten Versorgung von Migrantinnen und Migranten.

Qualifikation der Sprachmittler fördern

Das Land fördert bereits seit Jahren im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Deutsch die Stadt- und Landkreise für die Qualifikation so genannter Sprachmittler. Dieses erfolgreiche Programm wird jetzt ergänzt durch ein spezielles Förderprogramm für die Qualifikation von Sprachmittlern im Gesundheitswesen. Es ist mit 200.000 Euro ausgestattet. Anträge können nicht nur Stadt- und Landkreise, sondern alle Städte und Gemeinden sowie freie Träger stellen. Die Antragsformulare können beim Regierungspräsidium Stuttgart heruntergeladen werden. 

„Wie wichtig die Sprachmittlung im Gesundheitswesen ist, haben bedauerliche Fälle gezeigt, bei denen Patienten ohne Sprachkenntnisse und Dolmetscher eine Behandlung verweigert wurde“, so Minister Lucha abschließend. „Durch unser Förderprogramm leisten wir einen maßgeblichen Beitrag dazu, dass solche Fälle künftig vermieden werden können.“